Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer verhindert Teilverkauf Grundstück im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
Ich bin neu und interessiere mich sowohl für den Beruf Betreuer, aber auch für die andere Seite.
Ich habe ...
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04.10.2019, 22:37 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.10.2019
Beiträge: 8
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Betreuer verhindert Teilverkauf Grundstück
Hallo,
Ich bin neu und interessiere mich sowohl für den Beruf Betreuer, aber auch für die andere Seite. Ich habe in der Nachbarschaft eine ältere Dame. Sie bewohnt eine alte Hütte auf einem Grundstück und würde mir gern den hinteren Teil des Grundstücks verkaufen. Weil das Grundstück zum Bauen zu klein wäre, reicht es mir als Garten. Die betreute hat jahrelang keinen Fuß auf den Teil des Grundstücks Gesetzt, es ist verwildert, Füchse, alte abrissreife Garagen. Die Worte der Betreuerin waren, dass sie dagegen sei ( also die Betreuerin) und das sie vor Gericht Gründe nennen wird, wo sie glaubt, dass das Gericht ihr zustimmt. Meine Frage: wenn die Betreute den Wunsch äußert, sie selbst das vordere Grundstück mit ihrem Haus behält... kann ein Betreuer sagen: nein.? Danke |
04.10.2019, 22:52 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,225
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Die Fragen die ich mir hier zuallererst stelle sind: 1. ist die beabsichtigte Grundstücksteilung baurechtlich überhaupt zulässig und 2. ergibt sich ein Erlös oberhalb der Kosten (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Notar, Grundbuchkosten)?
Wenn diese Fragen verneint werden, dann darf der Betreuer "nein" sagen. |
04.10.2019, 23:33 | #3 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.10.2019
Beiträge: 8
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Zitat:
Alle kosten müssen von mir getragen werden und der Erlös auf Grund der aktuellen „Mangelware Land“ in Berlin nicht all zu dürftig. |
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05.10.2019, 15:48 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Es hängt zum einen davon ab, welche Aufgabenkreise der Betreuer hat und zum anderen natürlch von der Geschäftsfähigkeit der Betreuten.
Unabhängig davon, hat der Betreuer sich mit seinem Handeln und seiner Argumentation grundsätzlich an Wunsch und Wohl des Betreuten zu orientieren. Wenn der Wunsch dem Wohl zuwiderläuft, ist sein Wohl vorrangig. Wenn ich bei älteren Menschen - egal ob betreut oder nicht - davon höre, dass der nette Nachbar großzügig anbietet, den alten Menschen von seinem Grundstück oder seiner "alten Hütte" "zu entlasten", bin ich grundsätzlich erstmal misstrauisch - bitte nicht persönlich nehmen. |
05.10.2019, 16:32 | #5 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Das kommt darauf an inwieweit eine Geschäftsfähigkeit der Betreuten gegeben ist. So wie du es beschreibst ist das Gesamtgrundstück ja doch relativ groß. Es liegt also hier bei dem Betreuer zu prüfen ob eher eine Gesamtveräußerung oder ein teilweiser Verkauf sinnvoller ist. Und Bauland dürfte alle mal mehr bringen wie Gartenland.
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