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AK Gesundheitssorge

Dies ist ein Beitrag zum Thema AK Gesundheitssorge im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, zu den Obliegenheiten des AK's Gesundheitssorge gehört ja auch das Kümmern um den KV-Schutz und die betr. Korrespondenz. Ich ...


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Alt 05.10.2019, 08:03   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard AK Gesundheitssorge

Hallo,


zu den Obliegenheiten des AK's Gesundheitssorge gehört ja auch das Kümmern um den KV-Schutz und die betr. Korrespondenz.


Ich habe nun ein privatversicherten Betreuten (Eilbetreuung), bei dem die anfallenden Arztrechnungen bei PKV und der Beihilfestelle eingereicht werden müssen. Wäre dies durch den AK abgedeckt?


Weitere AK's sind - ausser Aufenthalt - (noch) nicht angeordnet. Eigentlich gibt es hierfür bisher auch keine Veranlassung.


mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 05.10.2019, 14:04   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wäre dies durch den AK abgedeckt?
Ganz sicher ja.


Wobei dir natürlich letztlich die Kontrollmöglichkeit fehlt um mit Gewissheit zu sagen ob die genannten Summen auch auf dem Konto eingegangen sind.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 05.10.2019, 16:04   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Weitere AK's sind - ausser Aufenthalt - (noch) nicht angeordnet. Eigentlich gibt es hierfür bisher auch keine Veranlassung.
Hallo,
gerade im Rahmen der Gesundheitssorge kann der AK Aufenthalt ein ein wichtiger Teil der Betreuung werden, auch wenn derzeit (noch) keine Veranlassung bestehen mag.
Susi K ist offline  
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Alt 05.10.2019, 19:28   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

So wie ich das lese gibt es als AK Gesundheit und Aufenthalt.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 05.10.2019, 22:08   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
So wie ich das lese gibt es als AK Gesundheit und Aufenthalt.
Sorry, hab ich irgendwie quer gelesen.
Susi K ist offline  
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Alt 06.10.2019, 16:01   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
zu den Obliegenheiten des AK's Gesundheitssorge gehört ja auch das Kümmern um den KV-Schutz und die betr. Korrespondenz.
Ich habe nun ein privatversicherten Betreuten (Eilbetreuung), bei dem die anfallenden Arztrechnungen bei PKV und der Beihilfestelle eingereicht werden müssen. Wäre dies durch den AK abgedeckt?
Hallo, wirklich entschieden ist das nur für die freiwillige Weiterversicherung in der GKV. Ich würde wohl die Frage soweit bejahren, wenn es um die Beantragung von Leistungen der PKV/Beihilfe geht. Nicht aber das Bezahlen der Rechnungen, da ohne VS kein Kontozugang besteht.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

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HorstD ist offline  
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Alt 06.10.2019, 17:58   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Hallo, wirklich entschieden ist das nur für die freiwillige Weiterversicherung in der GKV.

Dem kann ich so aus bitterer eigener Erfahrung nicht zustimmen.
Vor Jahren habe ich in dem komischen Saarland einen Prozess verloren wo es um die Einreichung (wg. mögl. Verfristung) der Beihilfeanträge ging.
Das Gericht ging davon aus, dass die Einreichung durch den AK Gesundheit umfasst ist bei einer privaten KV.


Dass man ohne AK Vermögen weder den Zahlungseingang kontrollieren noch die Zahlung durchführen kann hatte ich bereits geschrieben. Vielleicht kann das der Betreute dann aber zuverlässg alleine.


@Carlos ich kann nachvollziehen dass die Antworten dich nicht glücklich machen, wäre ich auch nicht, aber so isses leider.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 07.10.2019, 10:33   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
@Carlos ich kann nachvollziehen dass die Antworten dich nicht glücklich machen, wäre ich auch nicht, aber so isses leider.

Nee, die Antworten sind schon hlifreich und decken sich mit meiner Vermutung: Rechnungen einreichen ja; Bezahlung
derselben nein.
Da letzteres noch durch die Ehefrau des Betreuten erledigt werden kann (der Beihilfekram überfordert sie dagegen) ist es momentan gut so wie es ist.


Ich bin eh' kein Freund von (vorschnellen) Erweiterungen der AK's - auch wenn es dem ersten Anschein nach angezeigt erscheint. Man sollte sich da nicht mehr Verantwortung aufhalsen als unbedingt nötig - auch wenn es für Betreute dann auch mal nicht mega-optimal läuft. Wenns unbedingt sein muss, dann natürlich ja.



mfg
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(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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