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Haftungsfall oder nicht?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftungsfall oder nicht? im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Anfrage eines Kollegen ausserhalb vom Forum: Betreuter heizt mit Strom. Betreuung ca.seit April. Nachzahlung vom Amt für Strom kommt direkt ...


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Alt 07.10.2019, 22:25   #1
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard Haftungsfall oder nicht?

Anfrage eines Kollegen ausserhalb vom Forum:
Betreuter heizt mit Strom. Betreuung ca.seit April. Nachzahlung vom Amt für Strom kommt direkt auf das Betreutenkonto. Kollege übersieht die Nachzahlung vom Amt auf dessen Konto und der Kollege übersieht ( mit Vermögenssorge) dass die Kohle munter weg ist.
Der Betreute hat das Geld lustig verbraucht



Wo liegt jetzt die Haftung und Lösung?
Der Betreute hat die letzten 6 Monate lustig genossen ob des Reichtums- aber jetzt gleichzeitig Schulden beim Stromanbieter.


Ist das ein Haftungsfall wo die Versicherung eintreten müsste?
Der Betreute hätte das ja auf jeden Fall zu zahlen gehabt und hat insofern keinen Schaden? Der Betreuer hat gebaselt, naja damit wird er nicht der erste und auch nicht der letzte sein.Unfehlbar ist keiner.
Wie ist das Ganze jetzt fair und sachlich richtig zu lösen?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.10.2019, 08:08   #2
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Ich persönlich sehe da keinen Haftungsfall.
Eine ähnliche Konstellation hatte ich kürzlich. Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge war früher abgelehnt worden. Jobcenter übernimmt jetzt eine NK-Nachzahlung, überweist auf Betreutenkonto leider bevor der Bewilligungsbescheid bei mir ist. Geld ist morgens um 8 auf dem Konto, B. riecht so etwas, um 10 ist es abgehoben, um 12 sehe ich es und rufe B. an, soll es wieder einzahlen. B. weigert sich, müsse anderweitige Schulden bei Freunden bezahlen. Alle mündlichen und schriftlichen Hinweise auf Gefährdung des Mietverhältnisses werden ignoriert.


Ich gehe mal davon aus, dass im Fall des Kollegen der B. keinen Einwilligungsvorbehalt hat, dass der B. also über sein Geld frei verfügen kann, dass er auch den Bescheid des Amtes erhalten hat und dass er lesen kann. Wer sieht hier eine Haftung? B. etwa? Dann sollte der Kollege ihm klar machen, dass er einen Einwilligungsvorbehalt beantragt und was die Folgen davon für ihn sind. Mit dem Stromanbieter könnte doch eine Ratenzahlung vereinbart werden. Ansonsten gilt: wo kein Kläger da kein Richter.
mimi91 ist offline  
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Alt 08.10.2019, 08:27   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich gehe mal davon aus, dass im Fall des Kollegen der B. keinen Einwilligungsvorbehalt hat, dass der B. also über sein Geld frei verfügen kann, dass er auch den Bescheid des Amtes erhalten hat und dass er lesen kann. Wer sieht hier eine Haftung?

Danke @Mimi für die Klarheit der Antwort. Die war mir gestern bei der Frage erst mal kurz abhanden gekommen weil es um 2000 Ocken dabei geht.
Dein Gedankengang ist absolut richtig.


Jetzt muss ich unser Forum doch mal selbst loben, hier "wirst du wirklich geholfen" auch wenn manche Fälle dich zunächst mal vom Stuhl hauen.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 08.10.2019, 11:03   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
Standard

Hallo, ich sehe Zunächst keinen Schaden beim Betreuten. Er hat das Geld erhalten, welches ihm zustand, nur hat er es anderweitig verwendet. Das wäre die erste Betrachtung. Die 2. wäre, ob Folgeschäden (insbes. Gesundheitsschäden) drohen, wenn der Heizstrom passend zum Wintereinbruch abgestellt wird und die Bude eiskalt wird. An sich ist ja wohl schon Aufgabe des Betreuers, so etwas zu verhindern. Hat er denn schon mit dem Stromanbieter verhandelt, dem Betreuten kleine Raten zur Rückstandstilgung deutlich gemacht?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 10.10.2019, 12:06   #5
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 490
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Nachzahlung vom Amt für Strom kommt direkt auf das Betreutenkonto. Kollege übersieht die Nachzahlung vom Amt auf dessen Konto und der Kollege übersieht ( mit Vermögenssorge) dass die Kohle munter weg ist.
Der Betreute hat das Geld lustig verbraucht [...] Der Betreute hat die letzten 6 Monate lustig genossen ob des Reichtums- aber jetzt gleichzeitig Schulden beim Stromanbieter.
Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Jobcenter übernimmt jetzt eine NK-Nachzahlung, überweist auf Betreutenkonto leider bevor der Bewilligungsbescheid bei mir ist. Geld ist morgens um 8 auf dem Konto, B. riecht so etwas, um 10 ist es abgehoben, um 12 sehe ich es und rufe B. an, soll es wieder einzahlen. B. weigert sich [...]
Einen kleinen Unterschied könnte es schon machen, ob ein Betreuer den Geldeingang vier Stunden oder sechs Monate lang übersieht.
FFB ist offline  
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Alt 10.10.2019, 23:17   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Wenn ein Betreuer die Vermögenssorge hat, wird das doch seinen Grund haben. So etwas 6 Monate lang zu übersehen, finde ich schon etwas mehr als einen kleinen Fehler.

Einen Schaden beim Betreuten sehe ich auch. Mahngebühren. Falls der Strom abgeschaltet wird, kostet das auch. Das wieder Freischalten ebenfalls.

Alles auf den Betreuten zu schieben, der hat sein Geld lustig verprasst und seinen Reichtum genossen, find ich unfair. Genau um sowas zu verhindern gibts doch Betreuer. Manche Menschen können leider die Folgen nicht abschätzen oder sind süchtig oder oder und zahlen darum ihre wichtigen Rechnungen nicht.
Stefanie78 ist offline  
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Alt 11.10.2019, 04:56   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wenn ein Betreuer die Vermögenssorge hat, wird das doch seinen Grund haben.
Unabhängig vom Fall, der hat sich positiv aufgelöst inzwischen, gibt es natürlich immer einen Grund für die Vermögenssorge.
Der muss allerdings nicht zwingend etwas damit zu tun haben dass der Betreuer grundsätzlich immer das Konto überwacht und/oder steuert.

Zitat:
Mahngebühren. Falls der Strom abgeschaltet wird, kostet das auch. Das wieder Freischalten ebenfalls.
Davon war hier Null die Rede, stand auch nicht im Raum.


Warum man übrigens davon ausgeht dass niemand bei seiner Arbeit jemals einen Fehler machen, oder etwas übersehen könnte wird mir immer ein Rätsel bleiben.
Wenn Fehler passieren, was letztlich in jedem Job und bei jedem Menschen einmal passieren kann- sogar bei Betreuern- hat man dazu zu stehen und das sauber zu regeln. Mal so ganz grundsätzlich angemerkt.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 11.10.2019, 18:40   #8
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
Standard

Ich denke, sowas kommt gar nicht so selten vor. Aber im Grunde ist dem Betreuer doch nur ein Fehler unterlaufen. Er hat sich einfach keine Wiedervorlage zur Zahlung der Stromrechnung angelegt.


Wer von uns schaut denn schon täglich in jedes Konto? Im Grunde legt man sich sowas in 2 Wochen auf Wiedervorlage. Wenn der B. zwischendurch schon verfügt hat, dann ist das sehr ärgerlich, aber sowas passiert.
Michael77 ist offline  
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Alt 11.10.2019, 19:59   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
Standard

Moin moin

Die Vermögenssorge zu bekommen hat immer einen Grund und davon gibt es viele. Genauso viele Arten die Vermögenssorge zu führen gibt es auch. Da kommt es immer sowohl auf die Betreuten als auch auf die Betreuer an.
Es kann also durchaus passieren, dass ein betreuter Mensch sein Konto weitgehend selber führt, das auch durchaus Jahre lang verantwortlich macht. Da schaut man als Betreuer nicht jeden Monat auf das Konto.
Aber auf einmal kommt eine Krise (z.B. Rückfall wg. irgendwas) und der/die Betreute und verballert das Geld. Vorher ist lange Zeit alles gut gelaufen - und dann passiert doch was.

In so einem Fall sollte man weder den Betreuten noch den Betreuern irgendeine Schuld geben. Schuldverteilung hilft da nix, sondern nur das Aufarbeiten und lösen der entstandenen Probleme.

Wenn jemand von Sozialleistungen lebt, muss man auch nicht jeden Tag auf das Konto sehen. Da ist schon klar, wann das nächste Geld zu erwarten ist und man schaut vielleicht alle zwei Wochen mal drauf, ob der Rest noch für den Monat reicht. Mehr aber auch nicht.

Ärgerlich wird es nur, wenn jemand von ALG 2 lebt, zig-Tausend Euronen erbt, sofort abhebt (weg sind sie...) und dem Betreuer danach auch noch vorwirft, dass er die Erbschaft nicht beim JobCenter gemeldet hat. Er hätte das doch sehen und melden müssen. (Keine Chance, wenn das Geld am Eingangstag schon abgezockt wurde...).
Auch das gibt es.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 12.10.2019, 00:37   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Hallo,

Ich war davon ausgegangen, da es sich um eine Nachzahlung vom JC handelte, dass der Betreuer den Bewilligungsbescheid bekam und nicht nur über die Kontoauszüge davon hätte erfahren können.

Und natürlich machen alle Menschen Fehler. Aber wenn ein Chirurg im OP einen Fehler macht, ist das doch was anderes, als wenn eine Kassiererin 5 Euro zu viel rausgibt.

Bei der Erbschaft:das nenn ich abgezockt. Man erbt ja nicht und hat, huch, das Geld auf dem Konto. Da braucht man n Erbschein evtl. Oder miss zumindest wem mitteilen, wohin das Geld zu überweisen ist. Sowas ist dann geplant und gegen geplanten Sozialbetrug ist der Betreuer sicher machtlos.
Stefanie78 ist offline  
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