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Gesundheitsfürsorge

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesundheitsfürsorge im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen, ich habe ein Problem mit dem Hausarzt meiner Betreuten. Sie wohnt schon fast 2 Jahre in ...


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Alt 08.10.2019, 12:44   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.01.2018
Beiträge: 18
Standard Gesundheitsfürsorge

Liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen,

ich habe ein Problem mit dem Hausarzt meiner Betreuten. Sie wohnt schon fast 2 Jahre in einem neuen Heim, weil der Hausarzt im vorherigen Heim mich nicht in medizinischen Fragen kontaktiert hat und darauf aufmerksam gemacht, er die hausärztliche Behandlung ablehnte (fehlendes Vertrauensverhältnis). Obwohl meine Betreute, Pflegegrad 4, schwere Demenz, nicht einwilligungsfähig ist, wurde ich bei wichtigen medizinischen Fragen nicht mit einbezogen. Nun scheint im neuen Heim, das gleiche zu beginnen. Meine Betreute bekam ein Mittel verschrieben, welches sie auch noch selber bezahlen muss. Es handelt sich um Dekristol 20.000 I.E.. Der Betrag liegt hier bei ca. 37 Euro. Ich bekam eine Rechnung der Apotheke mit einem Gesamtbetrag von 91,80 Euro mit anderen diversen selbst zahlenden Arzneien. Meine Betreute bekommt Sozialhilfe. Abzüglich Kontoführungsgebühren für ihr Girokonto und Ratenrückzahlung für die Zuzahlungsbefreiung bei der Stadt stehen ihr ca. 100 Euro monatlich zur Verfügung. Davon bezahlt sie Friseur, Fußpflege, Waren für Körperpflege, Genussmittel, Medikamente, die nicht von der Kasse übernommen werden etc. Das Konto ist für die Apothekenrechnung nicht gedeckt. Es ist also aus zweierlei Gründen ein Problem. Zum einen, warum bekommt sie mit 75 Jahren Vitamin D 3? Warum wurde ich - trotz Hinterlegung im Heim, mich bei Privatrezepten zu fragen, keine Information? Warum ruft der Hausarzt nicht an und erklärt, warum das Mittel nötig ist? Wie verhalte ich mich gegenüber der Apotheke, die ihr Geld will? Danke.
Aqua ist offline  
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Alt 08.10.2019, 13:06   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Abzüglich Kontoführungsgebühren für ihr Girokonto und Ratenrückzahlung für die Zuzahlungsbefreiung bei der Stadt stehen ihr ca. 100 Euro monatlich zur Verfügung.
Warum kündigst du das Konto nicht und lässt alles über das meist günstigere, wenn nicht kostenlose Barbetragskonto im Heim laufen?
Spart erst mal bißchen was mit Glück.


Zitat:
Zum einen, warum bekommt sie mit 75 Jahren Vitamin D 3?
Das kann dir letzlich nur der verschreibende Arzt beantworten.
Zitat:
Warum wurde ich - trotz Hinterlegung im Heim, mich bei Privatrezepten zu fragen, keine Information?
Das ist meiner Meinung nach nicht Angelegenheit des Heims sondern der Absprache mit den behandelnden Ärzten.
Teilweise habe ich an etwas ähem....verärgerte Ärzte einen Brief verschickt indenm ich klar die finanzielle Situation geschildert habe und mitgeteilt, dass Kosten für Privatrezepte ohne Rücksprache nicht gezahlt werden.


Zitat:
Warum ruft der Hausarzt nicht an und erklärt, warum das Mittel nötig ist?
Weil es eigentlich deine Sache ist, wenn du eine Frage hast, ihn anzurufen.Man sollte sich immer bemühen eine gemeinsame Arbeitsform herzustellen wo es um solche Dinge nicht mehr geht.


Zitat:
Wie verhalte ich mich gegenüber der Apotheke, die ihr Geld will?
Um die Bezahlung kommt man letztlich nicht rum- wenn man weiter beliefert werden will. Eine andere Regelung fällt mir dazu nicht ein.

Gibts vielleicht bei euch irgendeine Stiftung für Not leidende ältere Menschen an die du dich wenden könntest?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.10.2019, 13:09   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

Hallo, da die Betreute ja wohl geschäftsunfähig ist, dürften weder ein Behandlungsvertrag noch ein (Apotheken-)kaufvertrag wirksam geschlossen worden sein. Durch die (unbezahlten) Medikamente ist die Betreute derzeit ungerechtfertigt bereichert (§ 812 BGB). Die Medis müssten der Apotheke zurück gegeben werden. Das fällt allerdings in den AK Vermögenssorge. Mit dem Arzt sollte man mal ein ernstes Wort wechseln.

Dekristol ist ein Mittel bei Vitamin D-3-Mangel. Meist lässt sich das selber auch durch Sonnenstrahlung und Vitaminpräperate aus dem Drogeriemarkt (bis 7.000 IE bei weit niedrigem Preis) bekämpfen. Wenn das ernsthaft lebensgefährlich sein sollte, müsste man sich bei der KK bzw dem SHT um eine Kostenübernahme bemühen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 08.10.2019, 13:19   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.01.2018
Beiträge: 18
Standard

[QUOTE=michaela mohr;121490]Warum kündigst du das Konto nicht und lässt alles über das meist günstigere, wenn nicht kostenlose Barbetragskonto im Heim laufen?
Spart erst mal bißchen was mit Glück.

Leider gibt es im Heim dieses kostenlose Barbetragskonto nicht.

Ich habe erst aus der Rechnung der Apotheke erfahren, dass dieses Mittel verschrieben wurde. Ich kann also erst reagieren, im Nachhinein.

Im Moment ist der Hausarzt im Urlaub und ich kann nichts klären. Man ist ja leider auf die Ärzte - gerade im ländlichen Raum - angewiesen. Als ich in der Apotheke anrief haben die dort bezweifelt, dass ich als Betreuer überhaupt gefragt werden muss. Da sieht man, dass viele immer noch wissen, welche Rechte und Pflichten Betreuer haben. Danke für die Antwort.
Aqua ist offline  
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Alt 08.10.2019, 13:26   #5
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
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Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen

Dekristol ist ein Mittel bei Vitamin D-3-Mangel. Meist lässt sich das selber auch durch Sonnenstrahlung und Vitaminpräperate aus dem Drogeriemarkt (bis 7.000 IE bei weit niedrigem Preis) bekämpfen. Wenn das ernsthaft lebensgefährlich sein sollte, müsste man sich bei der KK bzw dem SHT um eine Kostenübernahme bemühen.

Das möchte ich bezweifeln. Dekristol 20 000 I.E. ist bei vielen chronischen Erkrankungen (z. B. MS) und insbesondere bei älteren Menschen das Mittel der Wahl, um Krankheitssymptome zu lindern. Ich denke, der Arzt wird die Verschreibung begründen können. Tatsächlich ist es dann aber eine Frage/Absprache der Finanzierungsmöglichkeiten, ob die Verordnung eingelöst wird/werden kann.
mimi91 ist offline  
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Alt 08.10.2019, 13:30   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.01.2018
Beiträge: 18
Standard Gesundheitsfürsorge

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Hallo, da die Betreute ja wohl geschäftsunfähig ist, dürften weder ein Behandlungsvertrag noch ein (Apotheken-)kaufvertrag wirksam geschlossen worden sein. Durch die (unbezahlten) Medikamente ist die Betreute derzeit ungerechtfertigt bereichert (§ 812 BGB). Die Medis müssten der Apotheke zurück gegeben werden. Das fällt allerdings in den AK Vermögenssorge. Mit dem Arzt sollte man mal ein ernstes Wort wechseln.

Dekristol ist ein Mittel bei Vitamin D-3-Mangel. Meist lässt sich das selber auch durch Sonnenstrahlung und Vitaminpräperate aus dem Drogeriemarkt (bis 7.000 IE bei weit niedrigem Preis) bekämpfen. Wenn das ernsthaft lebensgefährlich sein sollte, müsste man sich bei der KK bzw dem SHT um eine Kostenübernahme bemühen.
Dankeschön für die Antworten.

Da ich selber unter Vitamin D Mangel leide, weiß ich, dass man z. B. schon für den Bluttest selber zahlen muss. Auch eine Knochendichtemessung bezahlt man selber, es sei denn, man hat Osteoporose. Ich habe keine Kenntnis, ob Labor oder ähnliche Untersuchungen stattgefunden haben. Mit 75 Jahren und jetzt Vitamin D 3, ohne K2 (Vermeidung von Arteriosklerose) und Calcium (für Einlagerung) finde ich sehr fraglich. Ich kann mich ja auch erst kümmern, wenn der Hausarzt mich über ein Problem informiert, so jedenfalls sind wir verblieben. Ich glaube nicht, dass der Hausarzt sehr erfreut wäre, wenn ich jede Woche anrufe und mich erkundige. Ich habe vom Betreuungsverein den Hinweis bekommen nach dem Beschwerde-Management zu fragen und nach einer Pflegevisite. Da könnte ich dann alles ansprechen. Ich habe mir heute auch die Rechnung der Apotheke genauer angesehen. Sie bestellen dort immer das teuerste, z. B. Lactulose Sirup 1000 ml für ca. 22 Euro. Die Krankenkasse hat mir gesagt, die Apotheke ist verpflichtet, einem das günstigste Mittel anzubieten... Ich muss da wohl einiges klären.
Aqua ist offline  
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Alt 08.10.2019, 13:46   #7
Einsteiger
 
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Standard Gesundheitsfürsorge

Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Das möchte ich bezweifeln. Dekristol 20 000 I.E. ist bei vielen chronischen Erkrankungen (z. B. MS) und insbesondere bei älteren Menschen das Mittel der Wahl, um Krankheitssymptome zu lindern. Ich denke, der Arzt wird die Verschreibung begründen können. Tatsächlich ist es dann aber eine Frage/Absprache der Finanzierungsmöglichkeiten, ob die Verordnung eingelöst wird/werden kann.
Danke für die Information. Es bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als bis nach dem Urlaub das Gespräch mit dem Hausarzt zu führen. Ist das Medikament notwendig, wird es auch von der Krankenkasse bezahlt. Die Problematik besteht darin, dass das Konto nicht gedeckt ist, ich keine Zustimmung gegeben habe. Da bin ich der Meinung, dass ein Arzt mit hätte fragen müssen. Zum einen, weil es sich um eine Neuverschreibung handelt und zum anderen, weil es auf Privatrezept erfolgte.

Gesundheitssorge

Wird eingerichtet, wenn der Betroffene wegen einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, sich um seine gesundheitlichen Angelegenheiten zu kümmern.

Jede Maßnahme, die keine Notfallbehandlung ist, bedarf der Einwilligung des Betroffenen oder des gesetzlichen Vertreters (Betreuers). Einwilligungsfähig ist der Betroffene aber nur dann „wenn der Patient nach sachgerechter Aufklärung durch den Arzt in der Lage ist, das Für und Wider der vom Arzt vorgeschlagenen Behandlung und der Folgen dieser Behandlung im Großen und Ganzen selbst abzuwägen.“ (Seichter, 2006, S. 118). Fehlt dem Betroffenen diese differenzierte Urteilsfähigkeit, so ist er einwilligungsunfähig.

Wenn dem Betreuer den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge übertragen bekommen hat, ist er auch gesetzlicher Vertreter des Betroffenen gegenüber dem Arzt. Damit fällt auch die Schweigepflicht des Arztes gegenüber dem Betreuten weg, auch bei Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen.

Ich sehe den Arzt in der Pflicht, mich zu informieren. Oder?
Aqua ist offline  
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Alt 08.10.2019, 16:27   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Ich sehe den Arzt in der Pflicht, mich zu informieren. Oder?
In der Gesamtheit sehe ich das nicht.
Betreute im Heim haben mal dies und mal das, ne Grippe, Husten, auch mal Fieber usw.
Persönlich erwarte ich von keinem Arzt dass er mich ausnahmslos jedes Mal und bei allem informiert. Wichtige Dinge werden natürlich besprochen aber dazu zählt nicht jede Verordnung, jedes Rezept.


Der superfleissige Betreuer ist ja auch einmal monatlich im Heim und schaut sich die Doku, und hier den Verordnungsplan an. Das ist (für mich) eine Frage der Notwendigkeit und der gegenseitigen Absprache.

Wie ich das mit Privatrezepten manchmal handhabe hatte ich bereits geschrieben.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 09.10.2019, 12:29   #9
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Hallo, nur zum Aspekt „teuerste Medikamente“. Das mit dem günstigsten Mittel gilt nur für verschreibungspflichtige Arzneien, und auch nur beim Kassenpatienten. Denn die Krankenkassen haben mit günstigen Anbietern Rahmenverträge, an die auch Apotheken gebunden sind. Das gilt NICHT für Privatrezepte. Da handelt es sich um privatrechtliche Vertragsverhältnisse und da ist alles möglich. Du musst als Betreuer(in) in den Behandlungsvertrag reingrätschen, da die Betreute diesen infolge Geschäftsunfähigkeit gar nicht schließen kann. Und in diesem Zusammenhang dem Arzt verbindliche Weisung (am besten schriftlich) geben, in welchem finanziellen Umfang er überhaupt Privatrezepte für die Betreute ausstellen darf. Im Moment macht sich der Arzt es wohl sehr einfach und keine Gedanken, wie das alles bezahlt werden kann.
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Horst Deinert

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gesundheitsfürsorge, konto nicht gedeckt, nicht zugestimmt, schulden

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