Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimkosten, Gläubiger, Sozialamt im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Äh Imre,
so wie ich Eva Maria verstehe, will sie nicht das Auto kaufen, sondern es als BB VERKAUFEN, da ...
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12.10.2019, 14:00 | #11 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Äh Imre,
so wie ich Eva Maria verstehe, will sie nicht das Auto kaufen, sondern es als BB VERKAUFEN, da es nicht mehr genutzt werden kann. Wo liest du, dass sie das Auto kaufen will ? MurphysLaw |
12.10.2019, 14:26 | #12 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin Murphy
Du hast recht und ich mich verlesen.... Zitat:
MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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12.10.2019, 14:26 | #13 | |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Zitat:
Nein, die Frage muss sein: welche Schuld ist lästiger (wenn man nicht alle bedienen kann). Wobei sich die Frage eh nur so lange stellt, solange keine konkrete Pfändung vorliegt, dann gilt nämlich das Windhundprinzip. Also: erstens sind Sparguthaben nie vor Pfändungen geschützt. Mit diesen kann man ggf Teilverzichte mit Gläubigern aushandeln. Wenns nur laufende Einnahmen gibt, gilt für die Lästigkeit: kann man obdachlos werden (Heimkosten/Miete), sitzt man im Kalten/Dunklen (Heiz/Stromkosten), kann man eingeknastet werden (Strafen/Bußgelder). Kann die Grusi um bis zu 30% gekürzt werden (Rückzahlung überzahlte Sozialleistungen). Das wären die Prioritäten.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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12.10.2019, 14:42 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 212
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Super, danke!!!
Dann ist Prio 1, das Heim, um einer Kündigung vorzubeugen. Ob mich dann die Autokreditfirma anfeindet, weil ich "ihr" Darlehen für das Heim verwende (sofern keine Klausel besteht) werde ich dann sehen. Stimmt, ich will das Auto nicht kaufen sonder VERkaufen... nur zu Geld machen .... Danke euch! |
12.10.2019, 18:04 | #15 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Noch ein Aspekt: es gibt einen Bruder, der zuvor via Vollmacht tätig war? Gibts denn Anlass zur Vermutung, dass er sich bereichert hat? Deine Aussage, einen Bevollmächtigten könnte man nicht belangen, stimmt nicht. Der Vollmacht liegt ein Auftragsverhältnis zugrunde (§§ 662 ff BGB), der Bevollmächtigte ist ggü dem Vollmachtgeber (und dessen Betreuer) zur Auskunft und Vermögensherausgabe verpflichtet (§§ 666, 667 BGB) und bei Schäden zum Schadensersatz (§ 276 BGB). Das kann notfalls vor Gericht eingeklagt werden.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
12.10.2019, 18:15 | #16 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Die Betreuerin will das Auto doch nicht selbst kaufen.
Wo kommt das jetzt her?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
12.10.2019, 21:34 | #17 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 212
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Hallo, nein ich will das Auto nicht kaufen. Nur VERkaufen, es zu Geld machen um die aufgelaufenen Heimkoste zu decken.
Wie Anfangs beschrieben wurde die ausländische Rente (ca.1800,-) auf ein Giro überwiesen. Damals hatte der Bruder die Vollmacht. Er bezahlte alle möglichen Rechnungen (Fahrdienste Rotes Kreuz, Batterien Rolli,....) Und einen Teil, laut seinen Aussagen, zahlte er dann beim Heim in Bar ein. Das werde ich jedoch noch überprüfen, wie oft und wieviel... Der Bruder macht eigentlich einen seriösen Eindruck, aber ganz schließt mein Bauchgefühl nicht aus, dass er was für sich abzwackte. Mein Bauch sagt, dass er sich für die Bemühungen und den Zeitaufwand den er für seine Bruder aufwenden musste, moralisch "selbst was zahlen" darf. Oder der Betreute hatte wirklich Schulden bei seinem Bruder (gut vorstellbar), dass er sich selbst als erstes schuldenfrei machte... vor allen Gläubigern. Schräg ist auch, dass der Bruder und dessen Frau als Koch bzw. Pflegekraft im gleichen Heim tätig sind. Das macht eine Veruntreuung denke ich eher schwieriger, aber dennoch nicht unmöglich. |
15.10.2019, 22:00 | #18 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 212
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Mittlerweise habe ich das Konto ein bisschen gescheckt. Da ich noch nicht weiß, wie lange der Bruder eine Vollmacht hatte, habe ich mal die Zeit rechergiert, seit der B. im Heim ist.
Und siehe da.... für gut 7500,- € habe ich keine Erklärung, wo das GEld hin gekommen ist. Nun mal angenommen, der Verdacht erhärtert sich, dass das Geld nicht ordnungsgemäß verwaltet wurde. Wie kann ich da auf Schadenersatz klagen, wenn kein Euro das ist für RA , da alles in die Heimkostendeckung läuft? |
16.10.2019, 12:56 | #19 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
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Auch mittellose Menschen können Ihr Recht einfordern.
Für die Rechtsberatung gibt es beim Amtsgericht Beratungsscheine, darüber kann der Anwalt dann abrechnen. Für ein evtl. notwendiges Verfahren kann man dann VKH beantragen, dann zahlt die Staatskasse den Anwalt. Zuerst würde ich aber den damaligen Inhaber der Bankvollmacht freihändig auffordern, die Verwendung der Gelder nachzuweisen. Die Vollmacht ist inzwischen widerrufen, ja? Christian Martens |
16.10.2019, 17:16 | #20 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 212
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Hallo, ja ist bereits widerrufen.
Ja, ich werden ihn fragen... Danke |
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