Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimkosten, Gläubiger, Sozialamt im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
sehe ich die Dinge richtig?
Der Betreute ist im Pf.Heim, wird nie wieder Einkünfte erlangen können. (Schlaganfallpatient)
Es bestehen ...
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09.10.2019, 00:26 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 212
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Heimkosten, Gläubiger, Sozialamt
Hallo,
sehe ich die Dinge richtig? Der Betreute ist im Pf.Heim, wird nie wieder Einkünfte erlangen können. (Schlaganfallpatient) Es bestehen zwei Kredite, jeweis 5000,- € Die Renten gehen auf den Träger über. Eine ausländische Rente kommt noch auf das Konto des Kreditsinstituts wo auch die Kredite laufen. Den Rest zahlt das Sozialamt. Bisher hat ein Bevollmächtigter bei Eingang sofort das Geld abgräumt und bar beim Heim einbezahlt, damit der Kredit nicht bedient wird. Das möcht ich als Betreuerin nicht machen. Frage1: Stimmt es, dass Pflegheimkosten, für die das Sozialamt Hilf zur Pfleg zahlt, immer Vorrang vor Kredite haben? -auch wenn der Kredit vor dem Pflegefall aufgenommen wurde? Frage 2: Macht es Sinn, ein anderes Konto zu eröffnen, bis die Überleitung direkt ans Heim ins Laufen kommt (geht sehr zäh) Danke für Antworten |
09.10.2019, 01:02 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
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"Schulden beim eigenen Kreditinstitut" ist eine teuflische Kombination, bei der ich eigentlich immer empfehlen würde, ein Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen. Das kann nur schiefgehen.
Theoretisch gäbe es unzählige Gesetze zum Pfändungsschutz, aber wenn es um die eigenen Forderungen geht machen sich Banken all zu häufig ihr eigenes Recht. Man kann sich das zwar immer wieder beim Amtsgericht erstreiten, aber auf Dauer wird man davon mürbe. Deshalb meine Empfehlung, schnellstens das Konto "umzuziehen". |
09.10.2019, 09:02 | #3 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
In der Anspruchsberechtigung beim Amt wird alles Einkommen eingesetzt und nur der Rest vom Amt gezahlt. Schulden im Heim die sich bei der Konstallation monatlich automatisch immer weiter erhöhen ziehen unweigerlich eine Kündigung nach sich. Das Risiko solltest du auf keinen Fall eingehen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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09.10.2019, 12:20 | #4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Hallo, leider schreibst du nix über die Rentenhöhen. Ist denn das Girokto. Schon in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt worden? Dann kann das mit der Überweisung ans Heim doch ganz normal als Dauerauftrag laufen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
11.10.2019, 21:57 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 212
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Hallo,
danke für eure Hinweise. Habe schon ein neues Konto eröffent, da noch andere Eingänge (Landespflegegeld) zu erwarten sind. P-Konto ist der nächste Schritt, jedoch ist es mir lieber, ich muss, wenn es direkt ans Heim geht, gar nichts mehr beachten in Sachen Kontoführung. Jetzt noch was anderes: Es heißt ja, dass Heimkosten vor Gläubigerforderungen bedient werden müssen. Nun hat der B. noch einen Autokredit von ca. Saldo 4.500€ bei dem auch schon ein paar Raten rückständig sind. Jetzt will der B. dass ich das Auto verkaufe, was auch ca. den gleichen Betrag erreichen könnte. Muss ich mit dem erzielten Geld nun erst die Heimrückstände oder den Auto-kreditgeber bezahlen. Der Fahrzeugschbrief ist bei mir, er ging nie zur Bank als Sicherheit, was die Bank dann mit einem höheren Zinssatz (von 5% auf 10%) quittierte. Ich denke, somit bin ich frei, das Auto auf dem freien Markt zu verkaufen. Vorrangig wichtig ist mir die Frage, wer zuerst bedient werden muss.... nicht dass mir das Kreditunternehmen auf die Pelle rückt. Danke Euch |
11.10.2019, 22:34 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
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Das Kfz ist ein pfändbarer Gegenstand. Wieso haben die Gläubiger noch nicht darauf zugegriffen?
Bestehen wirklich Rückstände beim Pflegeheim oder sind damit die laufenden Kosten gemeint? |
11.10.2019, 22:45 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 212
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es gibt tatsächliche Rückstände, die die ausländische Rente, wie oben beschrieben nicht an Pflegheim ging und der Bruder d. Betr. Geld für ihn ausgab.
Ja, das weiß ich auch nicht. Muss ich mich wahrscheinlich noch genauer damit auseinandersetzten. Aber wenn es pfändbar ist und ich durch einen Verkauf Kapital daraus schlage, ist doch die Kreditfirma an "erster STelle"? |
12.10.2019, 00:07 | #8 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
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Man müsste den Kreditvertrag kennen, um zu wissen, ob es überhaupt erlaubt ist, das Kfz vor vollständiger Tilgung des Kredits zu verkaufen (Stichwort Eigentumsvorbehalt). Wenn das ausgeschlossen ist, dann kann das Kfz nicht verkauft werden und ist somit auch nicht verwertbar (außer natürlich für den Kreditgeber, wenn der Kredit - absehbar - platzt).
Wenn nicht, kann der Erlös für alles mögliche verwendet werden. Aber, hier kommt das große aber: Beim Verkauf des Kfz entfallen mögliche Ansprüche gegen das Sozialamt auf Deckung der noch offenen Rückstände für das Pflegeheim. Ich würde mich deshalb davor hüten, das Kfz zu verkaufen, solange diese Rückstände noch offen sind. Ich verstehe das richtig, dass diese Rückstände dadurch entstanden sind, dass der Bruder die ausländische Rente nicht zur Deckung der Heimkosten, sondern für andere Zwecke nutzte? Allein schon aus dem Interesse heraus, nicht noch die Kosten für einen Heimwechsel aufgrund der zu erwartenden Kündigung des Pflegeheim bezahlen zu müssen, sollte das Sozialamt interessiert sein, die Rückstände auszugleichen und sich dann mit Schadensersatzansprüchen an den Bruder zu wenden. |
12.10.2019, 14:25 | #9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 212
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Hallo,
warum würdest du dich hüten das Auto zu verkaufen? dann könnte ich ja die Heimrückstände begleichen? Der Bruder hatte keine Betreuung-nur eine Vollmacht-dann kann ich ihn auch nicht haftbar machen. Er sagte mir eh, dass sein Bruder Schulden hatte und die seien jetzt erledigt. Wie soll ich ihn da belangen? Der Bruder ist sehr kooperativ und vorerst sehr zugänglich- natürlich weiß ich bis dato noch nicht, was er so im Schild führte. Muss mir mal das Kleingedrucket vom Autokredit durchlesen. Gibt es eigentlich ein Gesetz, das aussagt, dass Heimkosten, die vom Staat übernommen werden, vorrangig gedeckt werden müssen, vor allen anderen "zivilen" Ansprüchen. Herr Deinert, Sie haben doch immer alle Paragraphen auf Lager? |
12.10.2019, 14:55 | #10 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Wenn Du die Betreuerin bist, dann wäre ein Autokauf durch Dich ein "Insichgeschäft", das Betreuern verboten ist. Grundsätzlich wäre das zwar möglich, müßte aber mit dem Rechtspfleger abgesprochen werden. Dazu wäre dann z.B. ein Ergänzungspfleger notwendig, der dann den Betreuten bzgl. des Autoverkaufes vertritt und an Dich verkauft. Ohne Abklärung mit dem Gericht wäre so ein Insichgeschäft für Berufsbetreuer eine Todsünde, die den Job kosten kann, weil man dann als BB nicht mehr als geeignet angesehen wird. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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