Dies ist ein Beitrag zum Thema Gemeinschaftliches Konto mit Einzelvollmacht im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Es handelt sich um ein gemeinschaftliches „oder“ Konto meiner Eltern.
Das Pflegegeld (einzige Einnahme meiner Mutter ) geht auf ein ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
10.10.2019, 18:10 | #11 |
Einsteiger
Registriert seit: 26.03.2013
Beiträge: 13
|
Es handelt sich um ein gemeinschaftliches „oder“ Konto meiner Eltern.
Das Pflegegeld (einzige Einnahme meiner Mutter ) geht auf ein Girokonto das nur ihr gehört |
10.10.2019, 19:32 | #12 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
|
Moin moin
Das ist das Drama mit der Sprache.... Frage mal bei der Ban kanch, ob beide Elternteile Kontoinhaber sind - dann ist es ein Gemeinschaftskonto. Wenn nur eine/r Kontoinhaber ist und der/die andere bevollmächtigt ist, darauf zuzugreifen, dann ist es kein Gemeinschaftskonto. Es kann (weil gewollt) gemeinschaftlich geführt werden. Da steckt ein feiner Unterschied drin, auf den es aber ankommt. Sonst haut es mit den Antworten nicht hin. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
10.10.2019, 22:53 | #13 |
Einsteiger
Registriert seit: 26.03.2013
Beiträge: 13
|
Es sind beide Kontoinhaber.
Beim Konto meiner Mutter ist nur Sie Kontoinhaber. Ja da habe ich mich vorher nicht konkret ausgedrückt , tut mir leid . |
11.10.2019, 10:27 | #14 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
|
Hallo, die entscheidende Frage wurde immer noch nicht beantwortet: von wem stammt das Geld auf dem Gemeinschaftskonto (und wie lässt sich das beweisen)?
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
11.10.2019, 10:30 | #15 |
Einsteiger
Registriert seit: 26.03.2013
Beiträge: 13
|
Das Geld auf dem Girokonto ist von der Rente meines Vaters ,
Eigenes Einkommen hatte meiner Mutter nicht da Sie Hausfrau und Mutter war |
11.10.2019, 21:03 | #16 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
|
Moin moin
Unter den Umständen ist es wahrscheinlich sinnvoll, mit dem Rechtspfleger zu sprechen und die Betreute aus dem gemeinsamen Konto herauszunehmen. Dann ist es nur noch das Konto des Vaters und gehört nicht mehr in das Vermögen der Betreuten. Die Eingänge sind ja auch nur Einkommen des Vaters und nicht der Betreuten. Um die Betreute aus der Inhaberschaft dieses Kontos herauszulösen wird die Genehmigung des Gerichtes benötigt, wenn die Betreute dies nicht selber regeln kann. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
10.12.2020, 20:00 | #17 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 212
|
Zitat:
Hallo, ich habe das gleiche/ähnliche Probelm. Wie könnte denn nach 25 Ehejahren bewiesen werden, dass das Geld alleine von einem Inhaber stammt? |
|
11.12.2020, 09:45 | #18 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
|
Hallo, was für eine Art Konto (Giro, Sparbuch oder was?). Und bitte mal ein paar mehr Details. Wie ist die Einkommenslage beider Eheleute, was sagen denn die beiden selbst zur Geldherkunft?
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|