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Targobank pfändet Kontoguthaben trotz laufender Schuldenbereinigung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Targobank pfändet Kontoguthaben trotz laufender Schuldenbereinigung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Forumsmitglieder, Ich habe mal wieder "Spaß" mit der Targobank, vielleicht kann hier jemand helfen oder hat schon ähnliches erlebt. ...


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Alt 13.10.2019, 11:56   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.10.2014
Ort: Hessen
Beiträge: 105
Standard Targobank pfändet Kontoguthaben trotz laufender Schuldenbereinigung

Liebe Forumsmitglieder,

Ich habe mal wieder "Spaß" mit der Targobank, vielleicht kann hier jemand helfen oder hat schon ähnliches erlebt.

Ich habe Anfang 2017 eine Betreuung von einem anderen Betreuer übernommen. Darunter u.a. der Aufgabenkreis Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt.

Die Betreute B. hat ein Girokonto bei der Targobank, welches als P-Konto geführt wird.
Zum Zeitpunkt der Übernahme der Betreuung hatte sie noch Schulden von etwa 7.000 EUR bei der Targo aus einem gekündigten (weil nicht bedientem) Darlehen. Der Vorbetreuer hatte bereits einen Dauerauftrag zur Schuldentilgung an die Targo eingerichtet von 50 EUR monatlich ohne das hierzu zunächst eine Schuldenbereinigung schriftlich vereinbart war. Nachdem ich die Betreuung übernahm und nach mehreren Anforderungen eine Forderungsaufstellung von der Targo erhielt, sah ich, dass durch die 50 EUR nahezu nur Zinsen abgetragen wurden. Da die Betreute die Schulden unbedingt zurückzahlen möchte, habe ich mit der Targo einen Schuldenbereinigungsplan mit einer Rate von 80 EUR monatlich abgeschlossen, der jährlich zu erneuern ist.

Im letzten Schreiben der Targo heißt es hierzu:

"Uns stehen Frau B. derzeit unstreitig fällige Forderungen in Höhe eines Gesamtbetrages von 5.992,95 EUR zu.

Aus Kulanz und unter nachfolgenden Bedingungen bieten wir nachfolgende Vereinbarung an:
Frau B. zahlt ab dem 5.11.2018 jeweils bis zum 5. des Monats monatliche Raten von 80,00 EUR.

Diese Vereinbarung gilt für alle o.g. Forderungen und ist bis zum 05.10.2019 befristet. Die Gesamtfälligkeit unserer Forderung bleibt bestehen. Vorhandene Sicherheiten sowie bestehende Pfandrechte werden wir daher zusätzlich zu den Ratenzahlungen mit dem Gesamtbetrag verrechnen. Das gilt auch für Gegenforderungen. (…)
Nach Ablauf der Vereinbarung werden wir Sie wegen der weiteren Rückzahlungsmodalitäten kontaktieren."


Die vereinbarten Raten wurden regelmäßig gezahlt. Die Targo hat jedoch für mich überraschend und ohne jegliche Vorankündigung Ende September 1.200 EUR vom Girokonto der B. auf das Forderungskonto umgebucht mit dem Verwendungszweck "Umbuchung wg. Pfandrecht". Das Girokonto wies zu diesem Zeitpunkt einen Saldo von etwa 2.800 EUR Haben aus. Das angesparte Geld war (zum Teil) eigentlich dafür gedacht in Kürze für die Sterbevorsorge der B. einzuzahlen.

Die B. erhält eine monatliche Rente von 1.278 EUR und ist nicht unterhaltspflichtig. Demnach wären wohl derzeit 63,99 EUR monatlich pfändbar und sie zahlt ja bereits Raten von 80 EUR. Allerdings erhält sie auch Pflegegeld aus Kombinationsleistung das zwischen 200 und 290 EUR monatlich schwankt. Dieses Geld leitet sie nicht an Pflegepersonen weiter, sondern verwendet es für sich selbst bzw. hat es eben für die Sterbevorsorge angespart. Somit muss es wohl als Einkommen betrachtet werden, das die Pfändungsfreigrenze erhöht (?)

Die Forderung der Targo ist nicht tituliert, aber scheinbar bezieht sich die Bank hier auf ihr Pfandrecht, das im Kreditvertrag aus 2012 vereinbart war.
Darf die Targo trotz laufender Schuldenbereinigung einfach 1.200 EUR von Konto pfänden?
Wenn nein, wie bekommt man das Geld am besten zurück?
Wenn die Pfändung rechtmäßig war, hätte ich nicht vorher wenigstens informiert werden müssen über die beabsichtigte Abbuchung von 1.200 EUR?
Mir erscheint es so, dass die Targo dann nahezu willkürlich jederzeit einen x-beliebigen Betrag einziehen kann?
In den Kreditbedingungen zum Pfandrecht finde ich hierzu leider wenig Konkretes.

Vorab besten Dank für eure Tipps
sally_1009 ist offline  
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Alt 13.10.2019, 14:40   #2
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 485
Standard

Zitat:
Zitat von sally_1009 Beitrag anzeigen
"[...] Frau B. zahlt ab dem 5.11.2018 [...] monatliche Raten von 80,00 EUR.
Diese Vereinbarung gilt für alle o.g. Forderungen und ist bis zum 05.10.2019 befristet. [...] Vorhandene Sicherheiten sowie bestehende Pfandrechte werden wir daher zusätzlich zu den Ratenzahlungen mit dem Gesamtbetrag verrechnen. [...]"
Ich lese hier, dass bestehende Pfandrechte "zusätzlich zu den Ratenzahlungen" verrechnet werden.

Zitat:
Zitat von sally_1009 Beitrag anzeigen
Die vereinbarten Raten wurden regelmäßig gezahlt. Die Targo hat jedoch für mich überraschend und ohne jegliche Vorankündigung Ende September 1.200 EUR vom Girokonto der B. auf das Forderungskonto umgebucht mit dem Verwendungszweck "Umbuchung wg. Pfandrecht". Das Girokonto wies zu diesem Zeitpunkt einen Saldo von etwa 2.800 EUR Haben aus. [...]
Die B. erhält eine monatliche Rente von 1.278 EUR und ist nicht unterhaltspflichtig. Demnach wären wohl derzeit 63,99 EUR monatlich pfändbar und sie zahlt ja bereits Raten von 80 EUR.
Der Grundfreibetrag liegt meines Wissens aktuell bei 1.178,59 Euro, d.h. bei 1.278 Euro Rente käme ich auf 99,41 Euro pfändbaren Anteil. Oder übersehe ich da etwas?
Wenn die Ratenvereinbarung 12 Monate lief, könnte das allein von daher mit den 1.200 Euro schon ungefähr hinkommen.

Einerseits hätte man vielleicht erwartet, dass die Bank jeweils monatlich den pfändbaren Betrag abbucht, andererseits sind aber angesparte Guthaben grundsätzlich nicht vor Pfändung geschützt.

Vielleicht sollte man als Erstes die Bank fragen, wie sie auf die 1.200 Euro kommt.

Zitat:
Zitat von sally_1009 Beitrag anzeigen
Allerdings erhält sie auch Pflegegeld aus Kombinationsleistung das zwischen 200 und 290 EUR monatlich schwankt. Dieses Geld leitet sie nicht an Pflegepersonen weiter, sondern verwendet es für sich selbst bzw. hat es eben für die Sterbevorsorge angespart. Somit muss es wohl als Einkommen betrachtet werden, das die Pfändungsfreigrenze erhöht (?)
Das Pflegegeld ist nicht automatisch unpfändbar, sondern nur, wenn der Bank darüber eine Bescheinigung vorgelegt wird (§ 850k Abs. 5 Satz 2 ZPO). Und der Pfändungsschutz gilt immer nur bis zum Ende des Folgemonats.
FFB ist offline  
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Alt 14.10.2019, 18:16   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin Sally

Erst mal vorneweg: handelt es sich um ein P-Konto?
Wenn nein, dann kann die Bank die Kohle schon abzocken. Sie ist nicht geschützt.

In der Vereinbarung, die Du mit der Bank getroffen hast, steht drin, dass die Vereinbarung bis zum 5.10.2019 gilt. sie gilt also nicht automatisch länger. Das hätte vereinbart werden müssen.

Ebenso ist mir nicht klar, ob die Bank bei der bisherigen Ratenvereinbarung auf weitere Zinsen verzichtet hat oder weiterhin welche hat auflaufen lassen.

Ich würde Dir empfehlen, die Bank zu wechseln und die T-Bank weiter zappeln zu lassen. Sie ist nicht besser als die anderen Banken, was durchaus die Möglichkeit offen läßt eine schlechtere zu sein.
Mit einem Konto bei einer anderen Bank solltest Du gleich darauf achten, dass es als P-Konto geführt oder zumindest vorgemerkt ist.
Die T-Bank wird mit Sicherheit eine hochoffizielle Pfändung anleiern, wenn Du Dich von ihr verabschiedest und sie befürchten darf, nichts mehr zu bekommen. Das bisher war möglicherweise noch gar keine Pfändung, sondern nur auch den mit Dir vereinbarten Rechten hergeleitetes Pfandrecht.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.10.2019, 07:55   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.10.2014
Ort: Hessen
Beiträge: 105
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Hallo zusammen und danke schonmal für die Antworten,

das Konto ist ein P-Konto (wurde noch von der Vorbetreuerin so vereinbart) und die vereinbarte Ratenzahlung unter der Überschrift "Schuldenbereinigungsplan" soll demnächst wieder verlängert werden, die Targo fragt hierzu immer die Einkommensverhältnisse ab, danach gibt es eine Verlängerung. Es sind auch während der bisherigen Ratenzahlung weiterhin Schuldzinsen angefallen.

Ich denke auch, dass ein Kontowechsel notwendig wird. Habe dies auch vor einigen Monaten schon einmal unverbindlich bei der örtlichen Sparkasse angefragt, wurde dort aber zunächst abgeblockt, weil 1. schon ein anderes Konto besteht, 2. die B. eine negative Schufa hat und 3. auch noch Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt besteht. Kein Kunde, den eine Bank mit Begeisterung aufnimmt.
Wenn ich darauf bestehe, werde ich eine Kontoeröffnung bei einer anderen Bank aber durchsetzen können (hoffe ich doch).
Dann muss ich nur die P-Kontofunktion des aktuellen Kontos erst aufheben um das neue Konto als P-Konto führen zu können und hoffen, dass der Übergang reibungslos funktioniert.

Davon unabhängig werde ich die Targo um schriftliche Erklärung bitten, wieso gerade jetzt gerade diese Summe weggepfändet wurde.
sally_1009 ist offline  
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Alt 16.10.2019, 22:14   #5
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 485
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Ich würde Dir empfehlen, die Bank zu wechseln und die T-Bank weiter zappeln zu lassen. [...]
Die T-Bank wird mit Sicherheit eine hochoffizielle Pfändung anleiern, wenn Du Dich von ihr verabschiedest und sie befürchten darf, nichts mehr zu bekommen. Das bisher war möglicherweise noch gar keine Pfändung, sondern nur auch den mit Dir vereinbarten Rechten hergeleitetes Pfandrecht.
Bei einer Kontopfändung wäre die Bank gleichzeitig Gläubigerin (der offenen Kreditsumme) und auch Drittschuldnerin (des Guthabens auf dem Girokonto). Da ist es natürlich einfacher und kostengünstiger, die "Pfändung" als Aufrechnung mit direktem Zugriff auf das Girokonto umzusetzen.

Zitat:
Zitat von sally_1009 Beitrag anzeigen
Ich denke auch, dass ein Kontowechsel notwendig wird.
Wieso ist der Kontowechsel notwendig? Wäre der Wechsel letzten Endes überhaupt von Vorteil? Wahrscheinlich entstünden ja auch zusätzliche Kosten, weil sich die bisherige Bank einen Titel besorgen würde und das neue Konto "richtig" pfänden ließe. Dann wären alle pfändbaren Guthaben-Anteile wohl auch jeden Monat zuverlässig weg.

Zitat:
Zitat von sally_1009 Beitrag anzeigen
Habe dies auch vor einigen Monaten schon einmal unverbindlich bei der örtlichen Sparkasse angefragt, wurde dort aber zunächst abgeblockt, weil 1. schon ein anderes Konto besteht, 2. die B. eine negative Schufa hat und 3. auch noch Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt besteht. Kein Kunde, den eine Bank mit Begeisterung aufnimmt.
Wenn ich darauf bestehe, werde ich eine Kontoeröffnung bei einer anderen Bank aber durchsetzen können (hoffe ich doch).
Eine andere Bank kann das Eröffnen eines Basiskontos ablehnen, solange das bisherige Konto nicht gekündigt ist (§ 35 ZKG).
FFB ist offline  
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