Dies ist ein Beitrag zum Thema Anschlussversorgung: Klinik lehnt ab im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe derzeit einen ähnlichen Fall und die Klinik per Fax schon im Vorfeld ersucht, den Betreuten unmittelbar nach ...
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17.10.2019, 22:23 | #11 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,
ich habe derzeit einen ähnlichen Fall und die Klinik per Fax schon im Vorfeld ersucht, den Betreuten unmittelbar nach der Krankenhausentlassung einer geeigneten (Reha)Einrichtung zuzuführen mit dem Vermerk, dass dieser alleine lebt und bis auf weiteres zu Hause nicht versorgt werden kann. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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18.10.2019, 00:18 | #12 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Darf ich fragen, was der gesundheitliche Grund für die Kurzzeitpflege ist? Im ersten Beitrag klingt es so, als wär der Wohnungslosigkeit.Das ist kein ausreichender Grund. Da macht der Sozialdienst nichts. Krankenhäuser entlassen ständig Menschen in die Obdachlosigkeit.
Gibt es einen gesundheitlichen Grund oder könnte die Betreute, so hart das klingt, leben auf der Straße? Was sagt denn überhaupt die Betreute? Wenn Vermögenssorge nicht angeordnet ist, wird sie ja noch fit sein "soweit" und zumindest ihren Willen äußern können? |
21.10.2019, 11:17 | #13 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Diese Erfahrung habe ich in einigen Fällen (nicht in allen) auch schon gemacht. Finde dies aber - auch rechtlich -äußerst bedenklich, es sei denn, der Betroffene kommt von der Straße und möchte auch wieder dorthin zurück. Fakt ist, dass viele Krankenhäuser bzw. die dortigen Sozialdienste, Betreute ihren Betreuern "übergeben" und sehen für sich das Ganze dann als erledigt an. Siehe hierzu auch nochmals: https://de.wikipedia.org/wiki/Kliniksozialdienst mfg
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21.10.2019, 11:38 | #14 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das ist nicht nur rechtlich bedenklich sondern nachgerade gesetzeswidrig. Krankenhäuser dürfen Menschen nicht in ungeregelte Versorgungssituationen entlassen. Eigentlich reicht (bei uns) schon lange und erstaunlicherweise lediglich dieser Hinweis um etwas in Gang zu setzen. Hatte ich gerade bzw. sogar der Sozialdienst von sich aus war derjenige der die Ärzte darauf hinwies- was in Folge eine viertägige Verlängerung auf Station mit sich brachte. Was meinst du jetzt mit "kommt von der Strasse"? Da gibts ja auch Unterschiede zwischen denen die Platte machen und denen die in einer Unterkunft leben.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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24.10.2019, 12:42 | #15 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Na, ja, wenn Jemand von der Platte kommt und möchte dahin wieder zurück, dann ist es nunmal so. Ungeachtet dessen hat wohl Jeder, der dies nicht möchte, einen Anspruch auf Überleitung in eine angemessene Wohn- bzw. Pflegesituation. Jetzt kommt mir gerade wieder ein Fall rein, wo die Klinik den Übergang in eine Reha ablehnt. Der Betreute leidet vorwiegend nach mehreren Operationen an orthopädischen Problemen; alkoholmäßig ist er gerade trocken und vernünftig. Der Sozialdienst befürwortet auch eine Reha, kann sich aber letztendlich nicht gegen die Arztmeinung stellen. Auch der notfallmäßige Übergang in einen Kurzzeitpflegeienrichtung scheitert daran, da bisher noch kein Pflegegrad zuerkannt wurde. Ungeachtet desen sind hier zZ. keine Kurzeitpflegeplätze frei. Nun möchte man mir den Patienten "vor die Füße werfen" und ihn in seine Wohnung entlassen ("organisieren Sie mal schön eine häusliche Pflege.....). Nach meinem Ermessen ist dies aber - angesichts der akuten Hilflosigkeit des Betreuten (kann nicht mal alleine aufs Klo) nicht möglich. Ich habe jetzt den zuständigen Arzt angefaxt, wiederholt auf die Situation hingewiesen und darum gebeten, doch eine Reha zu befürworten oder mir zumindest die sachlichen Gründe zu erörtern, warum eine solche nicht möglich sein sollte. Am "schönsten" finde ich die Begründung, ihn nach Hause zu entlassen: "Schliesslich kam er von dort ja auch". Dass er dort völlig verwahrlost am Boden aufgefunden wurde, spielt anscheinend keine Rolle. Da ist wieder mal guter Rat teuer. Den Arzt verklagen oder eine Reha erzwingen? Hm... Selbst der Kliniksozialdienst sieht dies so wie ich. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
Geändert von carlos (24.10.2019 um 12:58 Uhr) |
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11.12.2019, 13:30 | #16 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 17.08.2018
Ort: Raum Frankfurt am Main
Beiträge: 33
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Das Theater mit den Kliniken kommt immer wieder vor. Heute alleine mit Sozialdiensten von zwei Kliniken die mit mir nicht darüber diskutieren wollten und das Gespräch jeweils unwirsch beendeten.
Eine Ärztin wies mich zudem sehr unfreundlich darauf hin daß das eine Betreueraufgabe sei und wenn ich dies nicht wolle dann dürfte ich halt keine Betreuungen übernehmen. So kurz vor Weihnachten stehen in vielen Kliniken jetzt Entlassungen an und die Pflegeheime sind zumindest im Umkreis von FFM randvoll. Da möchte man sich im Entlassmanagement nicht die Mühe machen und abzutelefonieren sondern versucht dem Betreuer die Pistole auf die Brust zu setzen. Ich habe denen jetzt jeweils die Gesetzesgrundlagen zukommen lassen und mitgeteilt wer sich hierum kümmern muss. Mal gucken was das jetzt für "hübsche" Telefonate nach sich zieht. Vor einem Monat hatte ich das Theater auch schon mal was dazu führte daß die verantwortliche Ärztin einer dritten Klinik das Betreuungsgericht anschrieb und um Betreuerwechsel ersuchte weil ich für "Differenzen und protrahierte Latenzen der Umsetzung von Notwendigkeiten der poststationären Weiterversorgung" gesorgt hätte. |
11.12.2019, 17:37 | #17 | |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Zitat:
MfG Imre
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