Dies ist ein Beitrag zum Thema Pfändungstitel erhalten im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Es kommt ja immer wieder vor, dass Pfändungstitel nicht mehr "auffindbar" sind oder man bis zu eigener Recherche gar nichts ...
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25.10.2019, 08:46 | #1 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Pfändungstitel erhalten
Es kommt ja immer wieder vor, dass Pfändungstitel nicht mehr "auffindbar" sind oder man bis zu eigener Recherche gar nichts davon erfährt.
Ich tue mich immer schwer damit, an diese Titel zu kommen. Es heisst dann (z. B. vom OGV): wurde an Gläubiger zurückgegeben. Auch die hiesigen Banken geben ungern etwas heraus. Da wird zum Teil dann handschriftlich etwas auf einen Zettel notiert oder gestöhnt, da müsse man die Rechtsabteilung fragen...es werden auch schon mal falsche Beträge genannt, weil man sich in der Zeile verlesen hat... also nichts Verlässliches. Ähnliches gilt für Vollstreckungstitel. Manche Inkassos schicken sie in Kopie, andere reagieren gar nicht. Wie gelange ich mit möglichst wenig zeitlichem und finanziellem Aufwand an solche Titel. Gibt es z. B. einen Anspruch darauf, dass Banken etwas Schriftliches herausgeben müssen? |
25.10.2019, 09:44 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich weiss auch nicht wie man da dran kommen könnte, besonders wenn Dinge schon uralt sind.
Schau aber mal hier was wohl passieren kann wenn man es nicht (rechtzeitig) schafft.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
25.10.2019, 11:36 | #3 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 405
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Beste Quelle immer noch die SCHUFA.
Die für den jeweiligen Wohnort zustaendigen Amtsgerichte führen ein Vollstreckungsregister, allerdings nur ein paar Jahre rückwirkend und teilweise kostenpflichtig - Anruf vorab lohnt (hab die Daten schonmal ohne Legitimation am Telefon erhalten) Dann kann man noch Buergel, Creditreform etc. kontaktieren, die haben oft aber auch nur die Daten aus den obigen Quellen. Sichere Betraege gibt es so aber nicht, dauert auch alles seine Zeit.
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--> Das Leben bleibt spannend |
25.10.2019, 20:23 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,604
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Moin moin
Wenn ein gläubiger mit einer Forderung kommt, dann fordere ihn auf, Nachweise wie z.B. den Titel in Kopie zuzusenden. er muss seine Forderung ja begründen können, sonst lehnst Du sie als unbegründet ab. Dann kommen die Gläubiger schon mit dem Titel rüber. Der Titel ist dann richtig spannend, insbesondere, wenn er schon alt ist und noch blitzsauber aussieht: Keine Einträge von irgendwelchen GVen bedeutet: Verjährung von Zinsen, drei oder vier Jahre ab dem letzten Eintrag / GV Stempel. Die nächste Antwort mit dem Hinweis auf Zinsverjährung läßt die Forderung dann meistens gleich schrumpfen... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
26.10.2019, 14:22 | #5 |
Routinier
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Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Danke, für einen Überblick hole ich auch immer die Schufa/Infoscore und Creditreform, bzw. dort schicke ich B. soweit möglich selbst hin, da vor Ort. Bürgel kannte ich noch nicht. Nervig finde ich halt immer, den "Entwicklungsstand" von bestehen Pfändungstiteln auf Konten im Auge zu behalten.
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19.11.2019, 15:16 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 29.12.2017
Beiträge: 19
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Vielleicht hilft Dir dieser Fachbeitrag weiter:
https://www.iww.de/ve/vollstreckungs...ldners-f103890 |
20.11.2019, 13:04 | #7 |
Routinier
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Danke für den Link. Bei erledigten Titeln wurden die bisher auch per Post zugeschickt. Auf die Idee, dass ich durch die Republik reisen müsste, um diese abzuholen, wäre ich gar nicht gekommen.
Mir geht es eher um die nicht erledigten, aber bei den Schuldnern nicht vorhandenen (=vorsichtshalber vernichteten) Titel. |
20.11.2019, 18:01 | #8 |
Einsteiger
Registriert seit: 29.12.2017
Beiträge: 19
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Dann würde ich immer die Forderung erstmal einmal bestreiten, bis feststeht das die Forderung berechtigt ist. Ich hatte es neulich, dass ein Rechtsanwalt aus Krefeld wegen einer Uraltforderung einer Freundin von mir ein anwaltliches Aufforderungsschreiben geschickt hat. Am Ende stellte sich raus, dass das Vollstreckungsverfahren gegen eine minderjährige Person geführt worden ist. Die Klage hat der Rechtsanwalt dann nach Mitteilung des Gerichts im PKH-Verfahren zurückgenommen. Daraufhin haben wir den Rechtsanwalt aufgefordert für seine Mandantin einen Klageverzicht zu erklären und den entwerteten Titel zu übersenden. Wir streiten uns jetzt noch über die Kostenfestsetzung.
Geändert von Peter Forsberg (20.11.2019 um 18:11 Uhr) |
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