Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietvertrag unterschreiben? im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
ich habe da einen B. der seit einem Monat obdachlos ist und in einer Notunterkunft untergekommen ist ....
Der ...
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03.11.2019, 21:43 | #1 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Mietvertrag unterschreiben?
Moin,
ich habe da einen B. der seit einem Monat obdachlos ist und in einer Notunterkunft untergekommen ist .... Der B. Ist sehr „speziell“ ... das bewo welches zuvor installiert war zur Wohnungssuche hat genervt hingeschmissen. Jedes Objekt was man ihm gezeigt hat war den Ansprüchen nicht angemessen, Einkünfte ausEU Rente unter Pfändung, Ansprüche aber wie ein Millionär. Er kam also nicht in die Puschen. Er hält zudem die ganze Stadt auf Trapp (die dann wieder alle bei mir anrufen) und beschwert sich überall über alles. Nun habe ich gerade einen anderen B. der in ein Heim zieht, die Wohnung wäre klasse für B., also könnte er ja der Nachmieter werden. Nur, wird er eh ablehnen, weil dies oder das ..... Ich überleg jetzt, ob ich die Wohnung lieber im Kollegenkreis anbieten soll oder einfach für B. den Mietvertrag unterschreiben soll, hätte er wenigstens eine Wohnung zur Verfügung ..... Nur wenn er dann wieder rum meckert ..... wäre es echt schade um die Wohnung .... Achso Absprachen sind mit ihm nicht möglich.
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"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!" |
04.11.2019, 08:27 | #2 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Auch für dich, du kannst ihn nicht zwingen einzuziehen. Den Unterkunftsplatz verliert er aber sofort usw. usw. Wozu das Ganze? Einen Betreuten zu seinem Glück zwingen? Biete die Wohnung einem Kollegen an und alles ist gut.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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04.11.2019, 11:02 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Das scheint die richtige Antwort zu sein.
der Betreute strapaziert sämtliche Nerven. - Beschwert sich bei/über Rechtspfleger, fliegt raus - Beschwert sich bei/über Gesundheitsamt, fliegt raus - Beschwert sich bei/über Polizei, fliegt raus - Beschwert sich bei/über Hausärztin, fliegt raus - Beschwert sich bei/über Klinik, fliegt raus - Beschwert sich bei/über Wohnungslosenhilfe, fliegt raus - Beschwert sich bei/über Sozialamt, fliegt raus - Beschwert sich bei/über mich, fliegt raus Und das löst dann immer einen Rattenschwanz an Telefonaten, E-Mails, Stellungnahmen aus .....
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"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!" |
17.11.2019, 16:52 | #4 |
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
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Moin,
ich hatte ähnliche Fälle. Ein EiWi in der Vermögenssorge berechtigt nach auffassung hiesiger AG´s z.B. nicht, den Mietvertrag für unwirksam zu erklären. Der Mietvertrag begründet den tatsächlichen Aufenthalt. Ich persönlich unterschreibe Mietverträge höchst ungerne, betrachte es als "Wunsch des Betroffenen" in eine andere oder eben diese Wohnung zu ziehen. Mir muß die wohnung auch nicht gefallen. Entweder Du sagst ihm, er könnte sich die Wohnung ja mal ansehen - oder Du belässt ihn in der Notunterkunft und hast keinen Streit mit dem künftigen Vermieter, weil irgendein freundlicher Betroffener einzieht. |
17.11.2019, 22:13 | #5 | |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Zitat:
Habe ihm die Wohnung angeboten, er möge sich mit der Schwester des Betreuten zu einem Besichtigungstermin treffen, er antwortet hat kein Telefon und könne nicht anrufen .... und 2 Seiten Beschwerde was für miese Verhältnisse in der Notunterkunft herrschen, Eigenanteil zur Unterkunft hat er auch schon verknallt, EiWi ist beantragt, Gericht sieht leider keine Veranlassung auf seinen Wunsch nach einem Betreuerwechsel ("ich möchte einen Sozialarbeiter") ...
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