Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

EWV - grenzwertig (oder doch nicht?)

Dies ist ein Beitrag zum Thema EWV - grenzwertig (oder doch nicht?) im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von HarryTuttle Was würdet ihr oder muss ich machen? Trotzdem einen Einwilligungsvorbehalt beantragen? Sind diese Schulden i.S. des ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 13.11.2019, 17:32   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
Standard

Zitat:
Zitat von HarryTuttle Beitrag anzeigen
Was würdet ihr oder muss ich machen? Trotzdem einen Einwilligungsvorbehalt beantragen? Sind diese Schulden i.S. des §1903 "...eine erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten...". Ich bin mir da unsicher, da er ja ansonsten einigermaßen zurecht kommt. Auch würde das wieder Wochen dauern und u.U. nur noch Auswirkungen auf den Dez.-Lohn haben (da Maßnahme und Kostenbeteiligung per 31.12. endet)...

Was meint ihr? Laufenlassen oder EWV?
Ob tatsächlich eine Gefahr für den Betreuten bzw. sein Vermögen i.S. des Gesetztes besteht und die Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts vorliegen, entscheidet doch letztendlich das Gericht, was sich der Betreuungsbehörde und eines Sachverständigen bedient.

Wenn DU das so siehst, solltest du auch den Einwilligungsvorbehalt anregen, und zwar bezogen auf die aktuelle Situation und nicht im Hinblick darauf, dass sich diese eventuell bald verändert (Umzug zu den Großeltern, Ende der Maßnahme usw.).

Sollte sich die Situation tatsächlich deutlich verbessern, kannst du den Antrag immer noch zurücknehmen.
mirkosch ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.11.2019, 17:38   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ein Betreuer hat keinen pädagogischen Auftrag.
Davon war auch nicht die Rede.
Wenn allerdings hier etwas fehlt ist es Betreueraufgabe dafür zu sorgen dass "Nachhilfe"von anderen (Stellen) erbracht wird.


Ich bin der Meinung dass der junge Kerl genau diese Nachhilfe im Erwachsen-Sein/Werden braucht (ohne dass dies durch den Betreuer zu erbringen wäre) und das ein Einwilligungsvorbehalt hier vollständig unangebracht ist.


Zitat:
Ob er das aus Unreife tut oder dies in dem Alter verständlich ist oder was auch immer, ist dabei nicht von Belang
(Persönliche) Gegebenheiten spielen bei jeder Entscheidung eine Rolle und sollten differenziert gewichtet werden ansonsten hätten wir lediglich 08/15 Betreuungen.


Hier ist einmal etwas daneben gegangen, ansonsten gab es so wie man liest in der Hinsicht keine Probleme. Dabei handelt es sich schliessslich um einen entscheidenden Einschnitt in Grundrechte- damit bin ich grundsätzlich nicht so schnell zur Hand.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.11.2019, 18:42   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.12.2017
Ort: Westl. Münsterland
Beiträge: 68
Standard

...vielen Dank für die vielen Tipps und Anregungen. Die Realität hat mich in diesem Fall heute eingeholt:

Betreuter teilte vorhin im HPG mit, dass er bereits vor über 2 Wochen gekündigt hat (Dabei hatte er Anf. der Woche noch geklagt, dass er für die Fahrt zur Arbeit kein Spritgeld mehr hat). Auch will er nicht mehr bei Oma/Opa wohnen, wenn Maßnahme endet.

Wie´s weiter geht? Tja, der EWV hat jetzt erstmal keine Prio mehr. Wohnungen und Jobs gibt es ja wie Sand am Meer oder mit seinen Worten: "ist mir sch...egal"

Das ist unser Business!
VG-Harry

Geändert von HarryTuttle (13.11.2019 um 20:32 Uhr)
HarryTuttle ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
einwilligung, ewv, vermögen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:39 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39