Dies ist ein Beitrag zum Thema Doppelte Pfändung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
B, alleinstehend, bezieht ca. 1.100 EUR Altersrente + 300 Zusatzrente. B. hat ein P-Knto.
Von der ...
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02.12.2019, 00:08 | #1 |
Stammgast
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Beiträge: 697
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Doppelte Pfändung
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: B, alleinstehend, bezieht ca. 1.100 EUR Altersrente + 300 Zusatzrente. B. hat ein P-Knto. Von der Zusatzrente werden ca. 130 EUR gepfändet, keine Pfändung bei der Altersrente. Meine Gedanken hierzu: wenn die Pfändung direkt bei der Zusatzrente vollzogen wird und der Gesamtbetrag, der aus Altersrente und Zusatzrente gezahlt wird, immer noch höher als der Pfändungsfreibetrag für Alleinstehende ist, muss ich keinen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreibetrags stellen, solange er nicht in einem Heim lebt. Liege ich richtig? Geändert von Michael77 (02.12.2019 um 00:09 Uhr) Grund: Unkorrekte Schreibweise |
02.12.2019, 08:17 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Es kommt auf die Gesamtausgaben bzw. persönlichen Verhältnisse des Gläubigers an, Kinder, Unterhalt, Klassenfahrten usw.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann oder muss der Pfändungsfreibetrag dann erhöht werden.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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