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Schlussbericht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schlussbericht im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich habe eine kleine Frage zum Schlussbericht. Bestellung zum 22.10.19 (alle AK's). Betreute am 30.11.2019 verstorben. Muss ich ...


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Alt 02.12.2019, 21:49   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 12.05.2019
Beiträge: 7
Standard Schlussbericht

Hallo zusammen,

ich habe eine kleine Frage zum Schlussbericht.

Bestellung zum 22.10.19 (alle AK's). Betreute am 30.11.2019 verstorben.

Muss ich jetzt zwei Vermögensverzeichnisse - einen per 22.10. (Betreuerbestellung) und einen per 30.11. (Tod der Betreuten) - erstellen?

Hintergrund ist, dass die VV's trotz der kurzen Zeit enorm voneinander abweichen würden, weil meine B. beihilfeberechtigt war und noch einige Rechnungen im fünfstelligen Bereich offen sind. Für die möglichen Erben ist das natürlich nicht unerheblich.

Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Danke und Gruß
noma1984 ist offline  
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Alt 02.12.2019, 21:53   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin

Wenn Du über das Vermögen verfügt hast, dann mußt Du ein Vermögensverzeichnis zu Beginn der Betreuung aufstellen und dann die Rechnungslegung bis zum Ende der Betreuung anfertigen. Die ist dann das, was Du den Schlussbericht genannt hast.
Du kannst in den Bemerkungen zur Rechnungslegung reinschreiben, das wg. der Beihilfesachen noch eine Reihe von Rechnungen i.H.v. Gesamtsumme offen sind.

Der eigentliche Schlussbericht geht weniger um das Vermögen als viel mehr um das was so im Rahmen der Bettreuung sonst so gelaufen ist.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 02.12.2019, 22:45   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Der eigentliche Schlussbericht geht weniger um das Vermögen als viel mehr um das was so im Rahmen der Bettreuung sonst so gelaufen ist.

Das Thema Schlussbericht wurde schon mehrmals in der RUB diskutiert. Es fehlt an einer Rechtsgrundlage, diesen einzufordern. Daher erstelle ich auch keinen Schlussbericht, nur noch eine Schlussrechnungslegung.
Michael77 ist offline  
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