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Amtshaftung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Amtshaftung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, eigentlich etwas für stracciatellamaus, aber vielleicht wissen andere auch Rat: Frau B wird von meiner Frau betreut, sie lebt ...


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Alt 04.08.2008, 09:11   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard Amtshaftung

Hallo,

eigentlich etwas für stracciatellamaus, aber vielleicht wissen andere auch Rat:

Frau B wird von meiner Frau betreut, sie lebt seit wenigen Wochen in einer Senioreneinrichtung in L. Vorher hat sie in X gewohnt.

Das für den Wohnort X zuständige Amtsgericht X hat die Einrichtung einer Betreuung abgelehnt, es sah keinen Bedarf.

Nach dem Umzug in das Seniorenheim und damit in die Zuständigkeit eines anderen Gerichtes hat die Heimleitung erneut einen Antrag auf Einrichtung einer Betreuung gestellt, diesmal beim Amtsgericht L, da das jetzt zuständig ist.

Im gesundheitlichen Zustand hat sich seit langem nichts geändert, er war bei der Antragstellung beim Amtsgericht X genau so wie bei der Antragstellung beim Amtsgericht L.

Das Amtsgericht L hat der Einrichtung der Betreuung zugestimmt.

Durch die Ablehung des AG X entsteht ein größerer finanzieller Schaden. Die Wohnung der Betreuten konnte nicht fristgerecht gekündigt werden, die Frau B konnte es nicht, andere durften es nicht. Das Girokonto ist ins Minus gerutscht, und die Heimrechnungen seit Mai 2008 wurden nicht gezahlt. Ein Antrag auf Sozialhilfe konnte auch nicht gestellt werden.

Besteht eine realistische Chance, das Amtsgericht X im Rahmen der Amtshaftung zu verklagen ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 04.08.2008, 10:08   #2
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Nein! Ich sehe keine Grundlage!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus

Begründung:
Möglich, dass es sich hier um einen Betreuungs-Grenzfall handelt. Die Dame wurde begutachtet und persönlich angehört. Möglich, dass sie für den Richter und/oder Betreuungsbehörde so überzeugend war und selbst gesagt hat, dass sie niemanden braucht. Solange die alte Dame keinen Betreuer hat und auch keine Vorsorgevollmacht errichtet hat, solange muß sie sich auch um sich selbst kümmern. Sie ist voll geschäftsfähig. Vielleicht hätte sich mal jemand mehr aus der Familie kümmern sollen und wäre der Dame bei der Antragstellung - Sozialamt behilflich gewesen, anstatt nunmehr einen finanziellen Schaden zu beklagen. Mir scheint im geschilderten Fall, werden finanzielle Quellen gesucht um einen finanziellen Engpass auszugleichen.
 
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Alt 04.08.2008, 15:50   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard

Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Nein! Ich sehe keine Grundlage!
Mir scheint im geschilderten Fall, werden finanzielle Quellen gesucht um einen finanziellen Engpass auszugleichen.
Hallo,

es ist nicht so einfach, sonst hätte ich nicht gefragt. Bei dem von der öffentlichen Hand betriebenen Pflegeheim wird das Heim auf den Kosten sitzen bleiben, also letztendlich der Steuerzahler.

Die Bank wird wohl kein Geld bekommen, und die Wohnungsbaugesellschaft hat mit viel Glück eine Mietsicherheit.

Schön ist das nicht.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 05.08.2008, 18:25   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo AndreasLübeck,

so ganz kann ich Deinen Ausführungen auch nicht folgen. Eine gesetzliche Betreuung soll nur eingerichtet werden, wenn weniger gravierende Maßnahmen nicht ausreichen.
Die Dame ist in ein Seniorenheim gezogen. Dort gibt es einen sozialen Dienst. Dieser hat u.a. die Aufgabe, die Rahmenbedingungen der Aufnahme in das Heim zu gestalten. Dazu gehört nun einmal die Regelung der Kostenfrage für den Heimaufenthalt, die Kündigung der alten Wohnung und möglicherweise auch die Hilfestellung bei der Regelung finanzieller Angelegenheiten. Im Rahmen einer Vollmacht oder durch Hilfestellung bei dem Verfassen von Briefen/Anträgen hätten diese Probleme doch verhindert werden können.
Mit ein wenig bösem Willen kann man aus Deinem Beitrag herauslesen, daß die Einrichtung der Betreuung nicht zum Wohl der Betreuten, sondern zur Arbeitsentlastung des Heims eingerichtet werden sollten.
Ich führe im Moment auch so eine Betreuung und bin manches Mal ein wenig "halsig" bzgl. des Heims. Bei der Einrichtung der Betreuung hatte ich schon so einen Verdacht, aber ich werde mich hüten, einem Richter zu widersprechen.

Schöne Grüße
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

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Kohlenklau ist offline  
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