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Behindertentestament

Dies ist ein Beitrag zum Thema Behindertentestament im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich versuche mal mein Anliegen so ausführlich wie möglich zu beschreiben. Es geht um Erbrecht und das ist ...


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Alt 04.12.2019, 13:27   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.12.2018
Beiträge: 8
Standard Behindertentestament

Hallo zusammen,


ich versuche mal mein Anliegen so ausführlich wie möglich zu beschreiben. Es geht um Erbrecht und das ist mein erster Fall in der Art.



Mein Betreuter ist schwerbehindert und lebt in einem LVR Heim. Seine Mutter ist kürzlich verstorben. Es gibt einen Rechtsanwalt, der wohl auch ein Behindertentestament erstellt hat, welches mir nicht vorliegt. Dieser Rechtsanwalt hat auch eine Kontovollmacht über das Girokonto der Mutter über den Tod hinaus. Mein Betreuter ist Einzelkind, mir sind keine weiteren Erben bekannt. Ich habe den Anwalt mehrfach angerufen/angeschrieben, damit er mir eine Kopie des Testaments zusendet.



Die Beerdigung ist zum Glück schon vorher geklärt und bezahlt worden.



Das Pflegeheim der Mutter möchte jetzt natürlich schnellstmöglich das Zimmer entrümpelt haben und mir auch gerne das Taschengeld (wir reden hier von sehr viel Geld) und den Ehering geben. Das bereitet mir Bauchweh. Kann ich diese Dinge einfach annehmen? Vorallem könnte dies schon die Schongrenze von 5000 € übersteigen. Kann ich eine Entrümpelung beauftragen und vom Rechtsanwalt mit der Kontovollmacht bezahlen lassen? Oder soll ich die Dinge lieber einlagern lassen und warten bis ich das Testament/einen Erbschein habe?
Denn ich habe ja auch absolut keine Ahnung an wen das Vermögen geht.



Vielen Dank für eure Mühe und eine schöne Adventszeit
CookieCat ist offline  
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Alt 04.12.2019, 14:09   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

Diese Konstellation ist keine übliche Konstellation, in der man ein Behindertentestament aufsetzen würde. Zumal ein Rechtsanwalt wissen sollte, dass ein Testament unverzüglich ans Nachlassgericht abzuliefern ist, damit das Testament vor den Erben (also auch dir als Betreuer des einzigen Kindes des Erblassers) eröffnet werden kann.

Ich würde mich ganz dringend an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden, denn ich ahne böses.
Pichilemu ist offline  
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Alt 04.12.2019, 17:53   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 663
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
(...)
Ich würde mich ganz dringend an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden, .(..)
Ja!, denn: Erbrechtliche Sachverhalte, insbesondere in besonderen Konstellationen, sind auch für (nicht auf diesem Gebiet fortgebildete/spezialisierte) (Voll-)Juristen häufig nicht ganz einfach vollumfänglich zu durchschauen.


Ohne die genaue Ausgestaltung dieser (besonderen) letztwilligen Verfügung zu kennen, sind Hinweise schwierig zu geben...

klar:
- Vorerbe = Betreuter
- Nutzungensrechte/Erträge aus Nachlass könnten ggf. sozialleistungsschonend Verwendung finden

unklar:
- eingesetzte Nacherben? (allerdings zunächst nicht relevant)
- welche Verfügungsbeschränkungen?
- ergeben sich Nutzungsrechte bzw. hier vermutlich Erträge aus geldwertem Vermögen(?) (Zinsen), die (sozialleistungsschonend) verwendet werden können? Usw.


...alles Fragen (neben Deinen gestellten konkreten Fragen) an den FA f. Erbrecht (am besten zugleich ein altgedienter Notar).
Florian ist offline  
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Alt 04.12.2019, 21:42   #4
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
- eingesetzte Nacherben? (allerdings zunächst nicht relevant)
Naja, mein Gedanke ging in folgende Richtung:

Um ein Behindertentestament aufzusetzen braucht man mindestens zwei, besser drei Familienmitglieder: einen Vorerben, einen Nacherben und einen Testamentsvollstrecker (Nacherbe und Testamentsvollstrecker können dieselbe Person sein, ist aber etwas schwierig, weil potentiell anfechtbar). Jetzt hat die Erblasserin aber nur ein überlebendes Familienmitglied, nämlich ihren Sohn. Wer kann dann der Nacherbe sein? Meine (ungute) Vermutung ist jetzt, dass der RA sich selbst als Nacherben eingesetzt hat und die postmortale Vollmacht nutzt um schnell die Konten zu plündern bevor der Vorerbe, bzw. dessen Betreuer den Trick durchschaut und das Testament anfechtet. Bei einer Mutter im Pflegeheim habe ich große Zweifel ob das ihrem wahren Willen entsprach den RA als Erben einzusetzen, falls sie zu dem Zeitpunkt überhaupt noch testierfähig war.
Pichilemu ist offline  
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Alt 05.12.2019, 08:20   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.12.2018
Beiträge: 8
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Dankeschön erstmal. Also ist mein Bauchgefühl auf jeden Fall richtig. Und ich dachte ich hätte im Moment genug komplizierte Fälle

Das Testament wurde schon vor ca 15 Jahren erstellt. Dies ist sogar über den bevollmächtigten Rechtsanwalt geschehen. Das mit der Benennung eines Nacherben ist natürlich wirklich ne interessante Sache, wenn es da keine Verwandtschaft mehr gibt.

Ich werde heute sofort einen Fachanwalt anrufen. Dann bleibt das Heim eben noch ne Weile auf den Sachen sitzen. Danke euch!
CookieCat ist offline  
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Alt 10.12.2019, 20:41   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Sollte der Herr Rechtsanwalt das Original des Testamentes noch in seinem Gewahrsam haben sollte man ihn


1. auf die strafrechtliche Relevanz von § 2259 BGB in Verbindung mit § 274 StGB,


2. auf die Möglichkeit der Meldung des Sachverhaltes bei der Rechtsanwaltskammer und


3. die Schadensersatzpflichten aus §§ 823 ff BGB (denn der Nacherbe ist eben erst verfügungsberechtigt, wenn der Vorerbe verstorben ist)


verweisen. Dies sollte einen Menschen mit doch nicht hinreichender krimineller Energie wieder auf den Pfad der Tugend zurückführen. Selbstverständlich ergeht der Hinweis unter Fristsetzung mit Ankündigung, die Sache bei der Staatsanwaltschaft und der Anwaltskammer bekannt zu machen.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 12.12.2019, 14:02   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.12.2018
Beiträge: 8
Standard

Der Rechtsanwalt hatte kein Original.



Mittlerweile stehe ich in Kontakt mit dem Nachlassgericht (es gibt wohl 4 verschiedene Verfügungen, die eröffnet und geprüft werden müssen) und dem Betreuungsgericht.



Beide haben gesagt, dass alles genau geprüft wird und sicherlich noch eine ganze Weile dauern kann. Zumal die Dokumente in verschiedenen Städten sind.



Mit dem Pflegeheim bin ich so verblieben, dass die die Sachen einlagern und erst nach kompletter Klärung Geld ausgezahlt oder Sachen entrümpelt werden.


Laut Betreuungsgericht kann es sogar so sein, dass mein Betreuter nur ein Vermächtnis erhält und gar nicht als Erbe verantwortlich für die Räumung ist. Da kommt es eben auf die Formulierung im Testament an.



Auf jeden Fall habe ich wieder mal ne Menge gelernt und danke für eure Hilfe
CookieCat ist offline  
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