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dementen WG/Gleichstellung stationäre Einrichtung

Dies ist ein Beitrag zum Thema dementen WG/Gleichstellung stationäre Einrichtung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen! Ich habe heute den ersten Beschluss erhalten, das Bewohner in einer dementen WG nach neuer Gesetzesregelung Bewohner von ...


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Alt 05.12.2019, 18:08   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 05.06.2017
Beiträge: 3
Standard dementen WG/Gleichstellung stationäre Einrichtung

Hallo zusammen! Ich habe heute den ersten Beschluss erhalten, das Bewohner in einer dementen WG nach neuer Gesetzesregelung Bewohner von stationären Einrichtungen gleich gestellt sind. Obwohl in der WG ein Mietvertrag und ein Betreuungsvertrag im Gegensatz zum Pflegeheim, abgeschlossen wurde. Hat jemand schon ähnliches erfahren, kann man dagegen vorgehen, wenn ja, mit welcher Begründung? Danke für eventuelle Tips
mahinda ist offline  
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Alt 05.12.2019, 18:12   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
Standard

Hallo,

Wir (meine wg und ich) kämpfen mit dem gleichen Problem. Schau mal in Angehörige und betreute, da ist ein thread von mir, offensichtlich hat sich durch das bthg da was geändert.

Mit freundlichen Grüßen,
Ela
P
Elara ist offline  
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Alt 05.12.2019, 22:20   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Nicht durch das BTHG, sondern das neue Vergütungsrecht (§ 5 Abs 3 VBVG). Genau die Definition der gleichstellten Einrichtung lesen, wahrscheinlich fehlts an der Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit. Im Zweifel in der Einrichtung nachfragen, wie (und mit wie ausgebildeten Mitarbeitern) das organisiert ist, falls Nachts was Unvorhergesehenes passiert
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 06.12.2019, 08:44   #4
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Registriert seit: 05.06.2017
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Zitat von Elara Beitrag anzeigen
Hallo,

Wir (meine wg und ich) kämpfen mit dem gleichen Problem. Schau mal in Angehörige und betreute, da ist ein thread von mir, offensichtlich hat sich durch das bthg da was geändert.

Mit freundlichen Grüßen,
Ela
P

Vielen Dank, ich habe inzwischen Erinnerung eingelegt, mit Angabe eines Urteils des Bundesgerichtshof vom 28.11.2018. WGs sind als ambulant zu werten, wenn die Gesamtheit der Beohner/Innen grundsätzlich berechtigt ist, einen anderen Pflegedienst zu wählen.
mahinda ist offline  
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Alt 06.12.2019, 08:45   #5
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Registriert seit: 05.06.2017
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Nicht durch das BTHG, sondern das neue Vergütungsrecht (§ 5 Abs 3 VBVG). Genau die Definition der gleichstellten Einrichtung lesen, wahrscheinlich fehlts an der Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit. Im Zweifel in der Einrichtung nachfragen, wie (und mit wie ausgebildeten Mitarbeitern) das organisiert ist, falls Nachts was Unvorhergesehenes passiert

Vielen Dank, ich habe inzwischen Erinnerung eingelegt, mit Angabe eines Urteils des Bundesgerichtshof vom 28.11.2018. WGs sind als ambulant zu werten, wenn die Gesamtheit der Beohner/Innen grundsätzlich berechtigt ist, einen anderen Pflegedienst zu wählen.
mahinda ist offline  
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