Dies ist ein Beitrag zum Thema dementen WG/Gleichstellung stationäre Einrichtung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen! Ich habe heute den ersten Beschluss erhalten, das Bewohner in einer dementen WG nach neuer Gesetzesregelung Bewohner von ...
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05.12.2019, 18:08 | #1 |
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Beiträge: 3
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dementen WG/Gleichstellung stationäre Einrichtung
Hallo zusammen! Ich habe heute den ersten Beschluss erhalten, das Bewohner in einer dementen WG nach neuer Gesetzesregelung Bewohner von stationären Einrichtungen gleich gestellt sind. Obwohl in der WG ein Mietvertrag und ein Betreuungsvertrag im Gegensatz zum Pflegeheim, abgeschlossen wurde. Hat jemand schon ähnliches erfahren, kann man dagegen vorgehen, wenn ja, mit welcher Begründung? Danke für eventuelle Tips
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05.12.2019, 18:12 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
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Hallo,
Wir (meine wg und ich) kämpfen mit dem gleichen Problem. Schau mal in Angehörige und betreute, da ist ein thread von mir, offensichtlich hat sich durch das bthg da was geändert. Mit freundlichen Grüßen, Ela P |
05.12.2019, 22:20 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Nicht durch das BTHG, sondern das neue Vergütungsrecht (§ 5 Abs 3 VBVG). Genau die Definition der gleichstellten Einrichtung lesen, wahrscheinlich fehlts an der Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit. Im Zweifel in der Einrichtung nachfragen, wie (und mit wie ausgebildeten Mitarbeitern) das organisiert ist, falls Nachts was Unvorhergesehenes passiert
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
06.12.2019, 08:44 | #4 | |
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Beiträge: 3
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Zitat:
Vielen Dank, ich habe inzwischen Erinnerung eingelegt, mit Angabe eines Urteils des Bundesgerichtshof vom 28.11.2018. WGs sind als ambulant zu werten, wenn die Gesamtheit der Beohner/Innen grundsätzlich berechtigt ist, einen anderen Pflegedienst zu wählen. |
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06.12.2019, 08:45 | #5 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 05.06.2017
Beiträge: 3
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Zitat:
Vielen Dank, ich habe inzwischen Erinnerung eingelegt, mit Angabe eines Urteils des Bundesgerichtshof vom 28.11.2018. WGs sind als ambulant zu werten, wenn die Gesamtheit der Beohner/Innen grundsätzlich berechtigt ist, einen anderen Pflegedienst zu wählen. |
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