Dies ist ein Beitrag zum Thema Warmwasseraufbereitung Grundsicherungsantrag im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
entweder ich habe einen Knoten im Kopf, aber ich habe jedes Mal Probleme mit dem Thema Warmwasseraufbereitung im ...
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06.12.2019, 20:02 | #1 |
Stammgast
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Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Warmwasseraufbereitung Grundsicherungsantrag
Hallo zusammen,
entweder ich habe einen Knoten im Kopf, aber ich habe jedes Mal Probleme mit dem Thema Warmwasseraufbereitung im Grundsicherungsantrag. Im Punkt 3.1 und 3.2 wird jeweils nach Warmwasseraufbereitung gefragt. Im Grunde ist mir klar, dass wenn die Warmwasseraufbereitung durch einen mit Strom betriebenen Boiler erfolgt, dann ist da jeweils nein anzukreuzen. Aber wieso wird diese Frage zweimal gestellt? Vielleicht kann jemand den Knoten lösen. |
07.12.2019, 09:43 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Grusi SGB XII oder II (vulgo „Hartz IV)? Im ersteren Falle sind die Formulare von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Dann mal den genauen Wortlaut schreiben.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (07.12.2019 um 09:54 Uhr) |
07.12.2019, 11:35 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
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Beiträge: 698
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gemeint war Grundsicherung nach SGB XII und der ganz allgemeine Antrag unter:
https://www.lindlar.de/fileadmin/gem...erstantrag.pdf |
07.12.2019, 12:03 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,247
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In den dunklen, dunklen Zeiten des Regelsatzes vor 2011 musste Warmwasser aus dem Regelsatz bestritten werden und wurde, ähnlich wie heute noch Strom, aus den Nebenkosten herausgerechnet. Offensichtlich hat man einfach vergessen, die Frage zu löschen, denn Warmwasser wird inzwischen im Rahmen der Kosten der Unterkunft abgedeckt. Der Mehrbedarf für den Durchlauferhitzer ist pauschalisiert, da macht es gar keinen Sinn, nach einem genauen Betrag in Euro und Cent zu fragen.
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07.12.2019, 12:53 | #5 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 485
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Zitat:
Wie sich die Miete zusammensetzt, darf den Sozialhilfeträger interessieren, z.B. um zu prüfen, ob sie angemessen ist. Dagegen wird nach dem Betrag der direkt gezahlten Stromkosten – für die es Pauschalbeträge gibt – ja auch gar nicht gefragt. |
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07.12.2019, 12:57 | #6 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 485
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Einmal wird gefragt, ob Warmwasser im Betrag der (Brutto-)Kaltmiete enthalten ist, einmal, ob es im Betrag der Heizkosten enthalten ist. Beides ist denkbar – je nachdem, wie es der Vermieter abrechnet.
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08.12.2019, 10:49 | #7 | |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Zitat:
OK danke, das war die Antwort, die ich brauchte. Das mit den Stromkosten wusste ich. |
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