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Warmwasseraufbereitung Grundsicherungsantrag

Dies ist ein Beitrag zum Thema Warmwasseraufbereitung Grundsicherungsantrag im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, entweder ich habe einen Knoten im Kopf, aber ich habe jedes Mal Probleme mit dem Thema Warmwasseraufbereitung im ...


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Alt 06.12.2019, 20:02   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
Standard Warmwasseraufbereitung Grundsicherungsantrag

Hallo zusammen,


entweder ich habe einen Knoten im Kopf, aber ich habe jedes Mal Probleme mit dem Thema Warmwasseraufbereitung im Grundsicherungsantrag.


Im Punkt 3.1 und 3.2 wird jeweils nach Warmwasseraufbereitung gefragt. Im Grunde ist mir klar, dass wenn die Warmwasseraufbereitung durch einen mit Strom betriebenen Boiler erfolgt, dann ist da jeweils nein anzukreuzen.


Aber wieso wird diese Frage zweimal gestellt?


Vielleicht kann jemand den Knoten lösen.
Michael77 ist offline  
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Alt 07.12.2019, 09:43   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Grusi SGB XII oder II (vulgo „Hartz IV)? Im ersteren Falle sind die Formulare von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Dann mal den genauen Wortlaut schreiben.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de

Geändert von HorstD (07.12.2019 um 09:54 Uhr)
HorstD ist offline  
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Alt 07.12.2019, 11:35   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
Standard

gemeint war Grundsicherung nach SGB XII und der ganz allgemeine Antrag unter:


https://www.lindlar.de/fileadmin/gem...erstantrag.pdf
Michael77 ist offline  
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Alt 07.12.2019, 12:03   #4
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,247
Standard

In den dunklen, dunklen Zeiten des Regelsatzes vor 2011 musste Warmwasser aus dem Regelsatz bestritten werden und wurde, ähnlich wie heute noch Strom, aus den Nebenkosten herausgerechnet. Offensichtlich hat man einfach vergessen, die Frage zu löschen, denn Warmwasser wird inzwischen im Rahmen der Kosten der Unterkunft abgedeckt. Der Mehrbedarf für den Durchlauferhitzer ist pauschalisiert, da macht es gar keinen Sinn, nach einem genauen Betrag in Euro und Cent zu fragen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 07.12.2019, 12:53   #5
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 485
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
In den dunklen, dunklen Zeiten des Regelsatzes vor 2011 musste Warmwasser aus dem Regelsatz bestritten werden und wurde, ähnlich wie heute noch Strom, aus den Nebenkosten herausgerechnet. Offensichtlich hat man einfach vergessen, die Frage zu löschen, denn Warmwasser wird inzwischen im Rahmen der Kosten der Unterkunft abgedeckt. Der Mehrbedarf für den Durchlauferhitzer ist pauschalisiert, da macht es gar keinen Sinn, nach einem genauen Betrag in Euro und Cent zu fragen.
Der Sozialhilfeträger muss aber zumindest wissen, ob Warmwasser zentral erzeugt und mit der Miete bezahlt wird, oder ob der Mieter dafür extra zahlt (z.B. über die Stromrechnung für einen Boiler oder Durchlauferhitzer in der Wohnung). Im ersten Fall wird die zentrale Warmwasserbereitung als Teil der Miete übernommen (§ 35 Abs. 4 SGB XII), im zweiten Fall wird dagegen ein Mehrbedarf nach § 30 Abs. 7 SGB XII anerkannt.

Wie sich die Miete zusammensetzt, darf den Sozialhilfeträger interessieren, z.B. um zu prüfen, ob sie angemessen ist. Dagegen wird nach dem Betrag der direkt gezahlten Stromkosten – für die es Pauschalbeträge gibt – ja auch gar nicht gefragt.
FFB ist offline  
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Alt 07.12.2019, 12:57   #6
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 485
Standard

Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
Im Punkt 3.1 und 3.2 wird jeweils nach Warmwasseraufbereitung gefragt. [...]
Aber wieso wird diese Frage zweimal gestellt?
Einmal wird gefragt, ob Warmwasser im Betrag der (Brutto-)Kaltmiete enthalten ist, einmal, ob es im Betrag der Heizkosten enthalten ist. Beides ist denkbar – je nachdem, wie es der Vermieter abrechnet.
FFB ist offline  
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Alt 08.12.2019, 10:49   #7
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
Standard

Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Einmal wird gefragt, ob Warmwasser im Betrag der (Brutto-)Kaltmiete enthalten ist, einmal, ob es im Betrag der Heizkosten enthalten ist. Beides ist denkbar – je nachdem, wie es der Vermieter abrechnet.

OK danke, das war die Antwort, die ich brauchte. Das mit den Stromkosten wusste ich.
Michael77 ist offline  
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