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Wird ein Betreuer angeschrieben, wenn der zu betreuenden ein Diebstahl begangen hat.

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wird ein Betreuer angeschrieben, wenn der zu betreuenden ein Diebstahl begangen hat. im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe eine allgemeine Frage. Und hoffe ihr könnt mir helfen. Ich wurde von einer Freundin ins Vertrauen gezogen. ...


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Alt 07.12.2019, 23:19   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 07.12.2019
Beiträge: 2
Standard Wird ein Betreuer angeschrieben, wenn der zu betreuenden ein Diebstahl begangen hat.

Hallo,

ich habe eine allgemeine Frage. Und hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich wurde von einer Freundin ins Vertrauen gezogen. Sie hat einen Diebstahl im Wert von 23€ begangen. Da sie unter Betreuung steht hat sie jetzt totalen Schieß, dass ihre Betreuerin davon erfährt. Wisst ihr ob das passieren könnte? Also ich meine, ob die Betreuerin angeschrieben wird. Oder eher nicht? Und hat die Betreuerin mit Konsequenzen zu rechnen?
Meine Freundin hat zudem einen Schwerbehinderten Ausweis mit einem GdB von 50 ist aber voll geschäftsfähig.

Kann das vielleicht jemand aus "eigener Erfahrung" beantworten.
Biene861 ist offline  
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Alt 08.12.2019, 01:09   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
Standard

Hallo,


die Betreuerin wird weder angeschrieben, noch hat sie mit Konsequenzen zu rechnen. Die einzige, die angeschrieben wird und mit Konsequenzen zu rechnen hat ist diejenige, die den Diebstahl begangen hat.
Michael77 ist offline  
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Alt 08.12.2019, 08:13   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 07.12.2019
Beiträge: 2
Standard

Hallo Michael 77,

vielen Dank für deine Antwort.
Biene861 ist offline  
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Alt 08.12.2019, 10:38   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,772
Standard

Die Betreuerin kann aber bestimmten Umständen im Strafverfahren als Beistand behilflich sein:
https://www.bundesanzeiger-verlag.de...i/Strafprozess
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 08.12.2019, 10:53   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Die Betreuerin kann aber bestimmten Umständen im Strafverfahren als Beistand behilflich sein:
https://www.bundesanzeiger-verlag.de...i/Strafprozess

Ich habe das jetzt gerade, weil ich mich beim Jugendschöffengericht als Betreuer gemeldet habe.


Ich habe mich da auch schon etwas eingelesen.



Bedeutet das eigentlich, dass man bei der Hauptverhandlung neben dem Angeklagten bzw. Verteidiger sitzt?
Michael77 ist offline  
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Alt 08.12.2019, 11:15   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,772
Standard

Es gibt nur „übliche“ Sitzordnungen in den verschiedenen Verfahrensarten. Örtliche Eigenarten sind zulässig. Übersicht unter:

https://rechtstipp24.de/2017/04/25/w...te-und-regeln/

Da der Betreuer, wenn er vom Gericht auf seinen Antrag als Beistand hinzugezogen wird (§ 149 StPO), ja neben dem (oder ohne einen) Strafverteidiger auf der „Seite“ des Angeklagten steht, wird er üblicherweise neben diesen platziert. Im Zweifelsfall fragt man vor Sitzungsbeginn den vorsitzenden Richter.

Wenn der Betreuer in anderer Funktion dabei ist (Vertreter des Geschädigten, als Zeuge (oder dessen gesetzlicher Vertreter, siehe § 52 StPO) oder einfach nur als Zuschauer, sitzt er natürlich an anderer Stelle.
Wenn man sich nicht sicher ist, fragt man zu Beginn. Wenn man selbst Zeuge ist, muss man normalerweise bis zum Zeugenaufruf draußen warten.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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