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Mahnbescheid bekommen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mahnbescheid bekommen im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, meine Hauptfrage lautet: Wie gehe ich mit dem gerichtlichen Mahnbescheid um? 1. Die Betreute hat ein P-Konto 2. ...


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Alt 11.12.2019, 11:39   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.11.2018
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard Mahnbescheid bekommen

Hallo zusammen,

meine Hauptfrage lautet:
Wie gehe ich mit dem gerichtlichen Mahnbescheid um?


1. Die Betreute hat ein P-Konto
2. Sie erhält momentan Krankengeld und liegt mit ihrem Monatseinkommen unter dem Pfändungsfreibetrag
3. Bisher sind alle kleineren Verbindlichkeiten abgelöst


4. Es gibt noch eine Verbindlichkeit gegenüber einer Bank in Höhe von rd. 5000,00 Euro. Die Bank hat ein Inkassounternehmen beauftragt, das sich leider auf keinerlei Verhandlungen einlässt. Ich habe das Unternehmen mehrfach um eine Stundung gebeten.

Genaue Auskünfte über die monatlichen Verpflichtungen sowie die Einnahmen habe ich verweigert. Die wollen ja immer alles ganz genau wissen!

Nun kam der gerichtliche Mahnbescheid, dem ich im Grundsatz nicht widersprechen kann.

Eigentlich wollte ich bis zum Pfändungsbeschluss warten, der Gerichtsvollzieher wird ja nichts vorfinden und dann hätte die Betreute erstmal Ruhe.

Mit dem Mahnbescheid weiß ich jetzt aber nicht umzugehen!

Wie geht Ihr mit solchen Bescheiden um und ist es überhaupt sinnvoll dagegen Widerspruch einzulegen?
Kleist ist offline  
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Alt 11.12.2019, 12:05   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Das gerichtliche Mahnverfahren ist für Gläubiger und Schuldner die kostengünstigste Art und Weise, einen Titel zu erlangen. Dieses wird in zwei Stufen durchgeführt. Zuerst wird ein Mahnbescheid erlassen. Dieser geht mit einer Einspruchsfrist von 2 Wochen zu. Verstreicht diese Frist ohne Rechtsmittel, wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen und zugestellt. Hier gibt es nochmals eine 2-wöchige Rechtsmittelfrist. Verstreicht diese ungenutzt, wird der Titel rechtskräftig.


Jedes Rechtsmittel führt zu einem Klageverfahren vor einem Zivilgericht, welches in den Kosten erheblich teurer ist.


Prüfe den Bescheid, ob die Forderung berechtigt ist. Hast du Zweifel an der Korrektheit, lege Rechtsmittel ein. Ist die Forderung berechtigt, erhebe kein Rechtsmittel.


Eine Vollstreckung (Kontopfändung/Gerichtsvollzieher/etc. pp.) geht nur, wenn es einen Titel gibt. Ein solcher Titel ist der Vollstreckungsbescheid.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 11.12.2019, 12:27   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Das Rechsmittel gegen den Mahnbescheid nennt sich Widerspruch (es hat aufschiebende Wirkung). Es sollte immer eingelegt werden, wenn der Rechtsgrund der Forderung zweifelhaft ist, das kann durch Geschäftsunfähigkeit des Betreuten, Einwilligungsvorbehalt, Sittenwidrigkeit, Verjährung der Forderung, Sachmängel, zu hohe Nebenkosten usw begründet sein (oder auch falsche Schuldnerbezeichnung, falls der Name des Betreuers statt des Betreuten drin steht). Für den Widerspruch braucht noch keine Begründung genannt werden. Wichtig: es kommt dann auf Antrag des Gläubigers (ist ggf direkt angekreuzt) zum streitigen Gerichtsverfahren. Da sollte man für den Betreuten PKH beantragen (wenn arme Sau) und sich der Hilfe eines RA bedienen.

Siehe:
https://www.advocado.de/ratgeber/ziv...nbescheid.html
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Stichworte
gericht, mahnbescheid


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