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Aufgaben BetreuerIn nach dem Tod einer Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgaben BetreuerIn nach dem Tod einer Betreuten im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Eine von mir betreute mittellose und in einem Heim untergebrachte Dame ist kurz nach ihrem 90. Geburtstag verstorben. Nun weiß ...


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Alt 12.12.2019, 10:57   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
Standard Aufgaben BetreuerIn nach dem Tod einer Betreuten

Eine von mir betreute mittellose und in einem Heim untergebrachte Dame ist kurz nach ihrem 90. Geburtstag verstorben. Nun weiß ich, dass mit dem Tod die Betreuung endet. Wie sieht es aus mit der Information an Kreisverwaltung (Zahlstelle für die ungedeckten Heimkosten), zwei Rentenversicherungsträger? Muss ich die informieren oder gibt z.B. der Bestatter bzw. das Ordnungsamt diese Infos weiter?
EBunde-B ist offline  
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Alt 12.12.2019, 13:23   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Hallo, du hast die Pflichten nach den §§ 1890
- 1893 BGB ggü Erben und Betreuungsgericht, siehe unter: https://www.bundesanzeiger-verlag.de...usstätigkeiten

Mit der Bestattung hast du nix zu tun. Sofern dir ein Bestattungs(vor)vertrag bekannt ist (oder du den selbst für die Betreute geschlossen hast), solltest du den Bestatter informieren (damit nicht ein falscher tätig wird.

https://www.bundesanzeiger-verlag.de...attungsvertrag

Soweit das nicht der Fall ist und keinen nahen Angehörigen von sich aus tätig werden, ist das Ordnungsamt für die Bestattung zuständig. Das soll mal schön das Heim/Krankenhaus veranlassen. Bloss sich nicht von denen einspannen lassen - und auf keinen Fall jetzt noch einen Bestattungsvertrag schließen: https://www.bundesanzeiger-verlag.de...iki/Bestattung

Sonstige Stellen (Banken, Behörden, Vermieter usw) musst du nicht vom Tod informieren, das ist Sache des Erben. Da das erfahrungsgemäß aber nie klappt, SOLlTEST du es machen, kurz per Fax/email. Um dir selbst monatelang erfolgende Rückfragen zu ersparen. Direkt reinschreiben, dass Du Keine Sterbeurkunde mehr beschaffen kannst. Aber Ort des Todes mitteilen, dann können die sich beim örtlichen Standesamt melden. Das ist ein Gebot der Fairnis.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 12.12.2019, 18:43   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin

Falls du keine Sterbeurkunde beschaffen kannst, dann verfahre so, wie Horst es vorgeschlagen hat.

Bisher habe ich aber immer eine Sterbeurkunde erhalten. Die Bestatter spielen da gerne mit, wenn man sie mit den nötigen Informationen versorgt: Z.B. Rentenbescheid und Urkunden faxt.
Dann müssen sie nicht suchen, wenn sie zu informieren haben.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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