Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgaben BetreuerIn nach dem Tod einer Betreuten im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Eine von mir betreute mittellose und in einem Heim untergebrachte Dame ist kurz nach ihrem 90. Geburtstag verstorben. Nun weiß ...
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12.12.2019, 10:57 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
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Aufgaben BetreuerIn nach dem Tod einer Betreuten
Eine von mir betreute mittellose und in einem Heim untergebrachte Dame ist kurz nach ihrem 90. Geburtstag verstorben. Nun weiß ich, dass mit dem Tod die Betreuung endet. Wie sieht es aus mit der Information an Kreisverwaltung (Zahlstelle für die ungedeckten Heimkosten), zwei Rentenversicherungsträger? Muss ich die informieren oder gibt z.B. der Bestatter bzw. das Ordnungsamt diese Infos weiter?
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12.12.2019, 13:23 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Hallo, du hast die Pflichten nach den §§ 1890
- 1893 BGB ggü Erben und Betreuungsgericht, siehe unter: https://www.bundesanzeiger-verlag.de...usstätigkeiten Mit der Bestattung hast du nix zu tun. Sofern dir ein Bestattungs(vor)vertrag bekannt ist (oder du den selbst für die Betreute geschlossen hast), solltest du den Bestatter informieren (damit nicht ein falscher tätig wird. https://www.bundesanzeiger-verlag.de...attungsvertrag Soweit das nicht der Fall ist und keinen nahen Angehörigen von sich aus tätig werden, ist das Ordnungsamt für die Bestattung zuständig. Das soll mal schön das Heim/Krankenhaus veranlassen. Bloss sich nicht von denen einspannen lassen - und auf keinen Fall jetzt noch einen Bestattungsvertrag schließen: https://www.bundesanzeiger-verlag.de...iki/Bestattung Sonstige Stellen (Banken, Behörden, Vermieter usw) musst du nicht vom Tod informieren, das ist Sache des Erben. Da das erfahrungsgemäß aber nie klappt, SOLlTEST du es machen, kurz per Fax/email. Um dir selbst monatelang erfolgende Rückfragen zu ersparen. Direkt reinschreiben, dass Du Keine Sterbeurkunde mehr beschaffen kannst. Aber Ort des Todes mitteilen, dann können die sich beim örtlichen Standesamt melden. Das ist ein Gebot der Fairnis.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
12.12.2019, 18:43 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Falls du keine Sterbeurkunde beschaffen kannst, dann verfahre so, wie Horst es vorgeschlagen hat. Bisher habe ich aber immer eine Sterbeurkunde erhalten. Die Bestatter spielen da gerne mit, wenn man sie mit den nötigen Informationen versorgt: Z.B. Rentenbescheid und Urkunden faxt. Dann müssen sie nicht suchen, wenn sie zu informieren haben. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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