Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Probleme mit Taschengeldtransfer in stationäre Einrichtung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Probleme mit Taschengeldtransfer in stationäre Einrichtung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen, ich habe das Problem, dass eine stationäre Einrichtung mir nicht gestattet, das monatliche Taschengeld des Betreuten zu überweisen. ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 13.12.2019, 12:03   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 94
Standard Probleme mit Taschengeldtransfer in stationäre Einrichtung

Guten Morgen,

ich habe das Problem, dass eine stationäre Einrichtung mir nicht gestattet, das monatliche Taschengeld des Betreuten zu überweisen. Die Einrichtung ist der Meinung, es gehöre zu den Pflichten eines Betreuers, das Taschengeld jeden Monat dem Betreuten in bar vorbeizubringen. Sie würden es zwar notfalls verwalten und einteilen, aber nur wenn es bar vorbeigebracht wird.
Ich führe mein Büro grundsätzlich bargeldlos, schon aus versicherungstechnischen Gründen. Sehe es auch nicht so, dass rechtliche Betreuer eine Funktion als Post- oder Geldboten haben. Das Problem stellt sich mir zum ersten Mal, dass eine stationäre Einrichtung die Taschengeldüberweisung ablehnt.
Hat jemand hierzu irgendwelche rechtlichen Infos? Vielen Dank.

Vielen Dank und viele Grüße
Berufsbetreuerin! ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2019, 12:36   #2
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Mal ganz unbedarft gefragt:


Was spricht denn dagegen, bei monatlichen (?) Besuch des Betreuten, das Geld mitzunehmen und vor Ort zu hinterlegen?


Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2019, 13:06   #3
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
Standard

Moin,


ich bringe einigen Betreuten das Geld in 500 Euro-Anteilen regelmässig in die Einrichtung. Einteilung und dortige Ausszahlung ist deren Sache. Irgendwo gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage, aber die finde ich im Moment nicht.


Wie sieht es in Deinem Fall mit Schecks aus? Die EGH wäre dann mindestens zur Hilfe bei der Einlösung, verpflicxhtet.


Grüße
Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2019, 13:39   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 94
Standard

Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Mal ganz unbedarft gefragt:


Was spricht denn dagegen, bei monatlichen (?) Besuch des Betreuten, das Geld mitzunehmen und vor Ort zu hinterlegen?


Gruss,
MurphysLaw

Hallo MurphysLaw,

ich besuche meine Betreuten idR einmal im Quartal. Und es wäre für mich selbst bei monatlichen Besuchen nicht umsetzbar, dass diese immer am 1. eines Monats stattfinden würden, wenn das Taschengeld auf dem Girokonto ist und der Betreute sein Geld haben möchte. Aber unabhängig davon sehe ich es als "Botengang", Geld von A nach B zu tragen, und Botengänge sehe ich grundsätzlich nicht als Aufgabe einer rechtlichen Betreuung. Viele Grüße
Berufsbetreuerin! ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2019, 13:43   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 94
Standard

Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Moin,


ich bringe einigen Betreuten das Geld in 500 Euro-Anteilen regelmässig in die Einrichtung. Einteilung und dortige Ausszahlung ist deren Sache. Irgendwo gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage, aber die finde ich im Moment nicht.


Wie sieht es in Deinem Fall mit Schecks aus? Die EGH wäre dann mindestens zur Hilfe bei der Einlösung, verpflicxhtet.


Grüße
Der Leuchtturm
Hallo Leuchtturm,

ja Schecks sind der Plan B. Allerdings müsste dann der Betreute, der körperlich sehr eingeschränkt ist, einmal in Monat von seinen Bezugsbetreuern in die Bankfiliale gebracht werden, um den Scheck dort einzulösen. Das würde ich ihm eigentlich gern ersparen, weil er durch COPD sehr eingeschränkt ist. Viele Grüße
Berufsbetreuerin! ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2019, 13:53   #6
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
Standard

Zitat:
Zitat von Berufsbetreuerin! Beitrag anzeigen
Hallo Leuchtturm,

ja Schecks sind der Plan B. Allerdings müsste dann der Betreute, der körperlich sehr eingeschränkt ist, einmal in Monat von seinen Bezugsbetreuern in die Bankfiliale gebracht werden, um den Scheck dort einzulösen. Das würde ich ihm eigentlich gern ersparen, weil er durch COPD sehr eingeschränkt ist. Viele Grüße

Nach der Idee des BTHG soll der Betreute so selbstständig leben, wie irgend geht. Bei der Erkrankung möge die Einrichtung passende Ideen liefern, wie er zur Bank kommt. Vieleicht wird man Dir dann die Taschengeldverwaltung anbieten?


Beim Thema Botengänge stimme ich Dir zu. Sowas mache ich nur in Ausnahmefällen, wenn ich sowieso die passenden Wege zurücklege.
Leuchtturm-H ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2019, 14:25   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 94
Standard

Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Nach der Idee des BTHG soll der Betreute so selbstständig leben, wie irgend geht. Bei der Erkrankung möge die Einrichtung passende Ideen liefern, wie er zur Bank kommt. Vieleicht wird man Dir dann die Taschengeldverwaltung anbieten?


Beim Thema Botengänge stimme ich Dir zu. Sowas mache ich nur in Ausnahmefällen, wenn ich sowieso die passenden Wege zurücklege.
Hallo Leuchtturm, wie gesagt, sie sind schon bereit, das Geld zu verwalten im Sinne von "Aufbewahren und Einteilen". Und ja, ich denke, sie müssten ihn dann genau wie zu Arztterminen monatlich zur Bank begleiten, wenn ich keine rechtliche Grundlage finde, nach der das Heim eine Überweisung des Barbetrages aufs Heimkonto akzeptieren muss...
Berufsbetreuerin! ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2019, 14:48   #8
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
Standard

hmm. bezüglich der Entgegenahme von Überweisungen ist mir nichts bekannt. Aber ab 2020 wird sich doch eh einiges nach dem BTHG ändern. Oder liege ich falsch und es ist eine Pflegeinrichtung?
Leuchtturm-H ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2019, 14:49   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 94
Standard

Ergebnis der Internetrecherche:



Die Pflicht eines Einrichtungsträgers zur Barbetrags- bzw. „Taschengeld“-Verwaltung bis in Höhe normaler „Taschengeldbeträge“ - deren Summe daher jedenfalls unterhalb eines vierstelligen Euro-Betrags pro Bewohner bleiben muss (höhere Beträge müssen die Bewohner der Einrichtung anderweitig verwahren lassen) - beschränkt sich auf Verwaltungsmaßnahmen, die üblicherweise im Zusammenhang mit solchen „kleineren“ Beträgen anfallen, also die Entgegennahme von baren und unbaren Einzahlungen zu diesem Zweck, die sichere Verwahrung des eingezahlten Geldes, jederzeit mögliche Auszahlungen an jeden Bewohner aus seinem Barbetragsguthaben und die Führung individueller Kontolisten (Kontosalden), die jedem Bewohner den Überblick über seinen ihm aktuell zur Verfügung stehenden verwalteten Barbetrag ermöglichen (zu letzterem vgl. § 10 Abs. 1 Satz 3 a.E. WTG, § 24 Nr. 7 WTG DVO).


quelle: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/..._20190313.html

Stellt sich mir jetzt die Frage, ob das auch nach der Einführung des BTHG noch gilt, weil es jetzt ja keinen "klassischen" Barbetrag mehr gibt?
Berufsbetreuerin! ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2019, 14:53   #10
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
Standard

Ich denke ja, zumindest bieten hier die Einrichtungen die Leistung an, wollen aber nun Gebühren für die Kontoführung.
Leuchtturm-H ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:59 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39