Dies ist ein Beitrag zum Thema Vormundschaftsgericht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
bin ehrenamtliche Betreuerin (Anfängerin) und habe eine Frage.
Über die Betreuungsbehörde wurden insgesamt jetzt 3 Betreuungen angeregt.
Die erste ...
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05.08.2008, 08:44 | #1 |
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
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Vormundschaftsgericht
Hallo,
bin ehrenamtliche Betreuerin (Anfängerin) und habe eine Frage. Über die Betreuungsbehörde wurden insgesamt jetzt 3 Betreuungen angeregt. Die erste ist ein ältere Herr, da hatte ich Anfang Juli die Anhörung und das steht fest das ich dort als Betreuerin eingesetzt werde. Nun warte ich seit dem auf den Beschluß. Dauert das immer so lange? (extra Frage) Vor drei Wochen rief mich die Betreuungsbehörde an und fragte ob ich eine Eilbetreuung übernehmen würde. Habe mich gefreut das man an mich gedacht hat und sagte ja. Ich habe bis heute kein Bescheid. "Eilbetreuung" Letzte Woche wurde ich wieder von der Betreuungsbehörde angerufen und bekam meinen dritten Fall. Da ja der Richter letztendlich entscheidet ob ich eine Betreuung bekomme oder nicht. Meine Frage ist jetzt. Wie bekomme ich Bescheid, wenn man mich doch nicht als Betreuerin einsetzt? Setzt sich das Gericht mit mir in Verbindung oder die Betreuungsbehörde? Schon mal vielen Dank LG Morgana
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05.08.2008, 14:16 | #2 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 204
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Hallo Morgana!
Also mit ner "Eilbetreuung" hab ich keine Erfahrung. Ansonsten war es bei mir bisher so, dass es von der Anfrage der Betreuungsbehörde bis zum Beschluss vom Gericht schonmal zwischen 6 Wochen und 4 Monaten gedauert hat... Eine oder zwei Betreuungen hab ich vom Gericht dann auch NICHT zugesprochen bekommen, ich wurde aber nicht extra informiert - hab ich halt nur dadurch gemerkt, dass nix kam. An alle: Ist das bei anderen Behörden /Gerichten auch so, dass man dann nichts mehr hört, wenn ein anderer Betreuer eingesetzt wird? Finde das nicht so schön, weil man ja wartet. LG Nadine |
05.08.2008, 14:28 | #3 | ||||
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Was gibt es denn zu lachen....? Schonmal darüber nachgedacht, das der Betroffene verstorben sein könnte? Zitat:
Es wird doch immer nach Personalabbau im öD geschrien, dann muß aber auch mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden. Zitat:
Zitat:
Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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05.08.2008, 17:09 | #4 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo MorganaNight,
meine erste "Amtshandlung" ist eigentlich ein Anruf beim Rechtspfleger. Ich spreche dort einen Termin zur Belehrung ab. Damit ist dann auch klar, wie es mit der Betreuung weitergeht. Wenn der Rechtspfleger noch keine Unterlagen oder Infos hat, würde ich auch den Richter anrufen. Es kommt immer darauf an, wie man sich bei Gericht meldet. Wenn dort organisatorische Schwierigkeiten bestehen (Urlaub, Krankheit, Personalmangel, etc.), kann man sich darauf einstellen. In dringenden Angelegenheiten (Heimaufnahme, Wohnungskündigung, Operation, etc.) muß man eh Rücksprache mit dem Gericht nehmen. Ich denke nicht, daß man dies als Aufdringlichkeit auffaßt. Es ist doch nachvollziehbar, daß für alle Beteiligten Klarheit herrschen sollte. Schöne Grüße Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
05.08.2008, 20:11 | #5 |
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
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Ort: Berlin
Beiträge: 131
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Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Werde mich dann mal ans Gericht wenden und Nachfragen. LG Morgana
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18.09.2008, 18:01 | #6 |
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
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Wollte nur mal kurz Bescheid geben. Habe nach nun 2,5 Monaten noch immer kein Beschluss. Habe heute nochmals beim Amtsgericht nachgefragt, es liegt in der Kanzlei und muss noch geschrieben werden. Wissen nicht wie lange es dauert.
Wenn ich den Beschluss endlich habe, melde ich mich wieder. LG Morgana
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05.12.2008, 19:17 | #7 |
Berufsbetreuerin
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Beiträge: 152
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Vormundschaftsgericht
Hallo,
habt Ihr Erfahrungen, wie lange es ungefähr dauert, bis das Gericht nach Antragstellung eine Vormundschaft einrichtet ? Ich habe da ganz unterschiedliche Erfahrungen gemacht. (2 bis 8 Wochen). Viele Grüße Dora |
05.12.2008, 20:01 | #8 |
Berufsbetreuer
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Beiträge: 1,187
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Hallo dora88,
ganz bestimmt meinst Du nicht eine Vormundschaft. Die kann eigentlich nur für Minderjährige eingerichtet werden :-) Bis eine Betreuung beschlossen wird vergeht meiner Erfahrung nach immer unterschiedlich lange Zeit. Das schnellste war bei mir (erst kürzlich) tatsächlich einmal von einem Tag auf den anderen. Die Frau war lebensbedrohlich krank und wollte sich nicht behandlen lassen. Ein andermal hat es tatsächlich so lange gedauert, bis der Betroffene verstorben war. Kurz vor der Anhörung war er in Haft genommen worden. Danach dauerte es eine ganze Weile bis zum neuen Anhörungstermin und nachdem der zweimal verschoben worden war hat sich das Thema auf diese andere Weise erledigt (ist nicht despektierlich gemeint). Abgesehen von solchen Extremfällen gibt es einfach viele andere Faktoren, die schwer zu überblicken sind. Vielleicht hat der Richter mal Urlaub, es fehlt noch irgendein Schriftstück oder die Schreibstube ist überlastet...... Im Bereich von 2-3 Wochen würde ich mir noch nicht allzu viele Gedanken machen. Kommt Zeit, kommt Beschluss Grüße, Flafluff. Geändert von Flafluff (05.12.2008 um 22:25 Uhr) |
05.12.2008, 22:08 | #9 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Schönes Wochenende Stracciatellamaus |
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05.12.2008, 22:59 | #10 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
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Nun, ich denke, Berufsbetreuung ist ja kein genuiner Ausbildungsberuf, da passiert viel Lernen während der Tätigkeit, so auch im Bezug auf die (juristische) Terminologie.
Vielleicht liegt sowieso nur ein Versehen bei dieser Wortverwechslung vor. Kann ja schnell mal passieren, wenn die zuständige Behörde Vormundschaftsgericht heisst. Grüße, Flafluff. |
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Stichworte |
beginn der betreuung, einrichtung der betreuung, vormundschaftsgericht |
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