Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Vormundschaftsgericht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vormundschaftsgericht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, bin ehrenamtliche Betreuerin (Anfängerin) und habe eine Frage. Über die Betreuungsbehörde wurden insgesamt jetzt 3 Betreuungen angeregt. Die erste ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 05.08.2008, 08:44   #1
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
 
Benutzerbild von MorganaNight
 
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
Standard Vormundschaftsgericht

Hallo,

bin ehrenamtliche Betreuerin (Anfängerin) und habe eine Frage.

Über die Betreuungsbehörde wurden insgesamt jetzt 3 Betreuungen angeregt.

Die erste ist ein ältere Herr, da hatte ich Anfang Juli die Anhörung und das steht fest das ich dort als Betreuerin eingesetzt werde.
Nun warte ich seit dem auf den Beschluß. Dauert das immer so lange? (extra Frage)

Vor drei Wochen rief mich die Betreuungsbehörde an und fragte ob ich eine Eilbetreuung übernehmen würde. Habe mich gefreut das man an mich gedacht hat und sagte ja. Ich habe bis heute kein Bescheid. "Eilbetreuung"

Letzte Woche wurde ich wieder von der Betreuungsbehörde angerufen und bekam meinen dritten Fall.

Da ja der Richter letztendlich entscheidet ob ich eine Betreuung bekomme oder nicht.

Meine Frage ist jetzt. Wie bekomme ich Bescheid, wenn man mich doch nicht als Betreuerin einsetzt?
Setzt sich das Gericht mit mir in Verbindung oder die Betreuungsbehörde?

Schon mal vielen Dank

LG Morgana
__________________
Jede Minute die man Lacht, verlängert das Leben um eine Stunde
MorganaNight ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2008, 14:16   #2
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 204
Standard

Hallo Morgana!

Also mit ner "Eilbetreuung" hab ich keine Erfahrung.

Ansonsten war es bei mir bisher so, dass es von der Anfrage der Betreuungsbehörde bis zum Beschluss vom Gericht schonmal zwischen 6 Wochen und 4 Monaten gedauert hat...

Eine oder zwei Betreuungen hab ich vom Gericht dann auch NICHT zugesprochen bekommen, ich wurde aber nicht extra informiert - hab ich halt nur dadurch gemerkt, dass nix kam.

An alle:
Ist das bei anderen Behörden /Gerichten auch so, dass man dann nichts mehr hört, wenn ein anderer Betreuer eingesetzt wird? Finde das nicht so schön, weil man ja wartet.

LG Nadine
Nadine ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2008, 14:28   #3
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Morgana
Vor drei Wochen rief mich die Betreuungsbehörde an und fragte ob ich eine Eilbetreuung übernehmen würde. Habe mich gefreut das man an mich gedacht hat und sagte ja. Ich habe bis heute kein Bescheid. "Eilbetreuung"
Guten Tag!
Was gibt es denn zu lachen....? Schonmal darüber nachgedacht, das der Betroffene verstorben sein könnte?

Zitat:
Zitat von Morgana
Die erste ist ein ältere Herr, da hatte ich Anfang Juli die Anhörung und das steht fest das ich dort als Betreuerin eingesetzt werde.
Nun warte ich seit dem auf den Beschluß. Dauert das immer so lange? (extra Frage)
Das kann verschiedene Ursachen haben. Entweder hat der Richter nur angehört und noch keinen Beschluss gefasst oder der Beschluss ist gefasst aber die Serviceeinheiten (Schreibkräfte) sind total überfordert. Zuwenig Personal, Urlaub, Krankheit...

Es wird doch immer nach Personalabbau im öD geschrien, dann muß aber auch mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden.

Zitat:
Zitat von Morgana
Da ja der Richter letztendlich entscheidet ob ich eine Betreuung bekomme oder nicht.

Meine Frage ist jetzt. Wie bekomme ich Bescheid, wenn man mich doch nicht als Betreuerin einsetzt?
Gar nicht! Warum nicht, weiß ich nicht! Fragen Sie doch mal nach dem Sachstand nach. Das geht schneller und ist eindeutiger als sämtliche Spekulationen in diesem Forum.

Zitat:
Ist das bei anderen Behörden /Gerichten auch so, dass man dann nichts mehr hört, wenn ein anderer Betreuer eingesetzt wird? Finde das nicht so schön, weil man ja wartet.
Ja, scheint überall so zu sein! Ist aber nunmal nicht zu ändern!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2008, 17:09   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo MorganaNight,

meine erste "Amtshandlung" ist eigentlich ein Anruf beim Rechtspfleger. Ich spreche dort einen Termin zur Belehrung ab. Damit ist dann auch klar, wie es mit der Betreuung weitergeht. Wenn der Rechtspfleger noch keine Unterlagen oder Infos hat, würde ich auch den Richter anrufen. Es kommt immer darauf an, wie man sich bei Gericht meldet. Wenn dort organisatorische Schwierigkeiten bestehen (Urlaub, Krankheit, Personalmangel, etc.), kann man sich darauf einstellen. In dringenden Angelegenheiten (Heimaufnahme, Wohnungskündigung, Operation, etc.) muß man eh Rücksprache mit dem Gericht nehmen.
Ich denke nicht, daß man dies als Aufdringlichkeit auffaßt. Es ist doch nachvollziehbar, daß für alle Beteiligten Klarheit herrschen sollte.

Schöne Grüße
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2008, 20:11   #5
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
 
Benutzerbild von MorganaNight
 
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
Standard

Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Werde mich dann mal ans Gericht wenden und Nachfragen.

LG Morgana
__________________
Jede Minute die man Lacht, verlängert das Leben um eine Stunde
MorganaNight ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2008, 18:01   #6
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
 
Benutzerbild von MorganaNight
 
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
Standard

Wollte nur mal kurz Bescheid geben. Habe nach nun 2,5 Monaten noch immer kein Beschluss. Habe heute nochmals beim Amtsgericht nachgefragt, es liegt in der Kanzlei und muss noch geschrieben werden. Wissen nicht wie lange es dauert.
Wenn ich den Beschluss endlich habe, melde ich mich wieder.

LG Morgana
__________________
Jede Minute die man Lacht, verlängert das Leben um eine Stunde
MorganaNight ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2008, 19:17   #7
Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von dora88
 
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
Standard Vormundschaftsgericht

Hallo,
habt Ihr Erfahrungen, wie lange es ungefähr dauert, bis das Gericht nach Antragstellung eine Vormundschaft einrichtet ?
Ich habe da ganz unterschiedliche Erfahrungen gemacht. (2 bis 8 Wochen).

Viele Grüße Dora
dora88 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2008, 20:01   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
Standard

Hallo dora88,

ganz bestimmt meinst Du nicht eine Vormundschaft. Die kann eigentlich nur für Minderjährige eingerichtet werden :-)

Bis eine Betreuung beschlossen wird vergeht meiner Erfahrung nach immer unterschiedlich lange Zeit. Das schnellste war bei mir (erst kürzlich) tatsächlich einmal von einem Tag auf den anderen. Die Frau war lebensbedrohlich krank und wollte sich nicht behandlen lassen.
Ein andermal hat es tatsächlich so lange gedauert, bis der Betroffene verstorben war. Kurz vor der Anhörung war er in Haft genommen worden. Danach dauerte es eine ganze Weile bis zum neuen Anhörungstermin und nachdem der zweimal verschoben worden war hat sich das Thema auf diese andere Weise erledigt (ist nicht despektierlich gemeint).
Abgesehen von solchen Extremfällen gibt es einfach viele andere Faktoren, die schwer zu überblicken sind. Vielleicht hat der Richter mal Urlaub, es fehlt noch irgendein Schriftstück oder die Schreibstube ist überlastet......

Im Bereich von 2-3 Wochen würde ich mir noch nicht allzu viele Gedanken machen. Kommt Zeit, kommt Beschluss


Grüße,
Flafluff.

Geändert von Flafluff (05.12.2008 um 22:25 Uhr)
Flafluff ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2008, 22:08   #9
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von dora88 Beitrag anzeigen
Hallo,
habt Ihr Erfahrungen, wie lange es ungefähr dauert, bis das Gericht nach Antragstellung eine Vormundschaft einrichtet ?
Als Berufsbetreuerin sollte der Unterschied zwischen Vormundschaft/Betreuung/vorläufiger Betreuung bekannt sein! Peinlich, peinlich....

Schönes Wochenende
Stracciatellamaus
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2008, 22:59   #10
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
Standard

Nun, ich denke, Berufsbetreuung ist ja kein genuiner Ausbildungsberuf, da passiert viel Lernen während der Tätigkeit, so auch im Bezug auf die (juristische) Terminologie.

Vielleicht liegt sowieso nur ein Versehen bei dieser Wortverwechslung vor. Kann ja schnell mal passieren, wenn die zuständige Behörde Vormundschaftsgericht heisst.


Grüße,
Flafluff.
Flafluff ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
beginn der betreuung, einrichtung der betreuung, vormundschaftsgericht


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:07 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39