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Schonbetrag

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schonbetrag im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Andreas, wende dich doch mal an die Lebenshilfe. Dort kann man dir sicher weiterhelfen, wenn du eine Begleitperson für ...


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Alt 08.08.2008, 18:51   #11
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Urlaubsbetreuung

Hallo Andreas,

wende dich doch mal an die Lebenshilfe. Dort kann man dir sicher weiterhelfen, wenn du eine Begleitperson für deinen blinden Betreuten suchst. Mein Betreuter hat einen sehr schönen Urlaub verleben können mit einem Herrn, der mir von der Lebenshilfe empfohlen wurde, und der sich dann auch wirklich engagiert hat und in der Betreuung fürsorglich und umsichtig war. Er hat maßgeblich die Reise geplant, ein Programm ausgearbeitet, das genau auf meinen Betreuten zugeschnitten war und das ihm selbst Freude gemacht hat.

Gruß, Ursula
 
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Alt 08.08.2008, 20:26   #12
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.08.2008
Beiträge: 6
Standard

Hi Andreas,

Carlos verweist auf ein Urteil des BUNDESsozialgerichts.

http://www.sovd-nds.de/fileadmin/dow...eil_vom_11.pdf

Dort insb. Rn. 15-19.

Die Entscheidung mag sich ja noch nicht herumgesprochen haben, aber was interessiert da eigentlich noch die gegenteilige Auffassung einer Mitarbeiterin von irgendwo? Das, was Recht ist, steht in dem Urteil. Den Anwalt brauchst Du also nur, wenn Dir dieses Recht verweigert wird.

Was das offenbar praktizierte "Verpulvern" dieser Gelder angeht (ist nicht bös gemeint), ist vielleicht auch folgender Auszug aus dem Urteil interessant:

"Das angesparte Blindengeld wird also, wenn es nicht verbraucht wird, nicht zweckneutral, sondern dient auch weiterhin dem blindheitsbedingten Mehrbedarf, dessen Art und Umfang von den persönlichen Wünschen des Betroffenen abhängen, ohne dass geprüft werden dürfte, ob es tatsächlich bestimmungsgemäß verwendet wird. Dies gilt jedenfalls so lange die Blindheit fortbesteht; ist dies nicht mehr der Fall, kann auch das aus dem Blindengeld angesparte Vermögen keine blindheitsbedingten Mehraufwendungen mehr befriedigen. Blindheitsbedingte Mehraufwendungen können dann nicht mehr auftreten."
Hervorhebung von mir.

Beste Grüße
Gong

Geändert von Gong (08.08.2008 um 20:44 Uhr)
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Alt 12.08.2008, 17:05   #13
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

ein Betreuter von mir bezieht eine kleine Rente und verfügt - da er ein sparsamer Mensch ist - über ca. 6.000,- Euro "Vermögen" (Girokonto und Sparbuch)

Nun gibt es meines Wissens Sterbegeldversicherungen, bei denen man einen Einmalbetrag - im betr. Fall denke ich hier an ca. 3.000,- Euro - einzahlen könnte.

Gemäß der Rechtsprechung, wie sie in dem folgenden Link genannt wird, sollte dieser dann doch wohl zum "Schonvermögen" gehören, oder?

Bestattungsvertrag ? Betreuungsrecht-Lexikon

mfg
carlos
carlos ist offline  
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Alt 12.08.2008, 18:51   #14
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Carlos,

die Rechtsprechung hinsichtlich Bestattungsvorsorge ist das eine. Die Praxis sieht mitunter dann doch anders aus. Ich habe über die Zeit meiner beruflichen Tätigkeit als Berufsbetreuer reichlich Bestattungen vorgesorgt, obwohl es nicht die Aufgabe des Betreuers war und ist.

Die Betreuung endet bekanntlich mit dem Tod des/der Betreuten. Wie die unter die Erde kommen, ist Sache der Angehörigen oder des Ordnungamtes. Auch die Frage der Sterbegeldversicherung zur angemessenen Bestattung ist keine Angelegenheit des Betreuers. Wenn im Wege der Sozialbedürftigkeit die Sterbegeldversicherung als Vermögen veranschlagt wird oder aber eine Kündigung zur Finanzierung der Heimkosten verlangt wird, so ist das durchaus rechtens, denn die Sterbegeldversicherung ist ohne Bestattungsvorsorgevertrag lediglich eine Geldanlage und kann dem Vermögen zugerechnet werden.

Ob dann von dem ominösen Schonvermögen zum Sterbetag noch was für eine angemessene Bestattung übrig bleibt, ist mehr als fraglich, aber interessiert das Sozialamt zunächst recht wenig. Das heißt, dass bei eine bestehenden Sterbegeldversicherung dringend ein Bestattungsvertrag mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen werden muss. Darin wir die Bestattung kalkuliert. Bei der Gelegenheit auch die Frage der Feuerbestattung wie auch die Abtretung der Sterbegeldversicherung an das Bestattungsinstitut. Erst mit der Abtretung, wenn möglich unwiderruflich (manche belassen es bei einer widerruflichen) aufgrund und im Hinblick eines Bestattungsvertrages, wird die Sterbegeldversicherung in Höhe der Versicherungssumme im Sterbefall für die Bestattung angerechnet und fällt somit aus dem Vermögen und auch aus dem Schonvermögen heraus. Das heißt, der/die Betreute hat dann zu der Bestattungsvorsorge und der abgetretenen Sterbegeldversicherung einen Anspruch auf 2.600 Euro Schonvermögen.

Wichtig ist, und die Lehre musste ich jetzt erst vor kurzem machen, die Grabform und Grabstätte sollte ebenfalls vorgesorgt werden. Da in einem Fall kein Testament gab, in dem definitiv das elterliche Grab benannt war, kann die verstorbene Betreute jetzt auf ein Rasenreihenfeld beerdigt werden. Da es noch eine Angehörige gibt, kann diese gegen den Willen der verstorbenen Betreuten, den Bestattungsvertrag verändern, sie im Pappkarton verscharren und das nicht benötigte Geld der Bestattung sich auszahlen lassen.

Daran ist zu erkennen, dass sich hier Betreuungsrecht mit Erb- und Familienrecht wundersam überschneiden und man keinesfalls leichthin sagen kann, so und so geht es in Ordnung.

In einem anderen Fall gab es eine für eine Sargbestattung (Urnenbestattung war nicht gewollt) nicht ausreichende Sterbeversicherung und eine selbst auf Hilfe angewiesene Schwester, die die gewünschten Bestattung der Verstorbenen nicht finanzieren konnte.

Bei Unvermögenden ohne oder bei nicht leistungsfähigen Angehörigen ergeht das sog. Armutsbegräbnis als Urnenbestattung. Eine normale Urnenbestattung liegt bei 2-2 1/2 tsd Euro. Ein Armutsbegräbnis bei 700 Euro. Es gibt Bestrebungen von Krematorien, die bereits privat betrieben werden, dergleichen Bestattungen in einem Urnenmassengrab zu verscharren für unter 200 Euro, was teilweise auch schon geschieht, wenn auch nicht öffentlich. Da freut sich doch jede Kommune, unnötige Kosten zu sparen.

Besteht aber eine Sterbeversicherung, (im genannten Fall lag die Versicherungssumme innerhalb des Schonbetrags) so kann diese zur 'angemessenen' Bestattung verwendet werden. Dann kann die Kommune auf Antrag auch die Differenz zu den Kosten der Sargbestattung aufbringen. Ob das auch so bleibt, bleibt abzuwarten. Bedenken sind begründet.

Zusammenfassend: bei einem Vermögen von 6000 Euro ist schnellstmöglich ein Bestattungsvertrag mit einem Bestattungsinstitut des Vertrauens abzuschließen und die Sterbegeldversicherung an diese abzutreten. Angemessen ist eine 'normale' Urnenbestattung bis 2,5 tsd Euro und eine Sargbestattung bis ca. 3,5 tsd Euro. Die Kosten der Bestattung verändern sich erheblich hinsichtlich der Grabform, ob Rasenreihengrab oder Wahlgrab. Inzwischen gibt es auch Mischformen, also Wahlgräber im Rasenfeld. Bei der angemessenen Bestattung sollte natürlich auch über den Grabstein nachgedacht werden. Der ist im Bestattungsvertrag in der Regel nicht enthalten, es sei denn bei den Grabplatten der Rasenreihenfelder. Diese stellt der Friedhof. Die Beschriftung muss extra bezahlt werden. Ein vorweggenommener Vertrag über einen Grabstein kann auch vom Sozialamt nicht angefochten werden. Das ist vergleichbar mit dem Kauf eines Fernsehers. Anfechten kann das Sozialamt nur Schenkungen in der Vergangenheit.

Alles weitere ist weniger Wikipedea als vielmehr durch ein ausführlichen Gespräch mit einem Bestattungsinstitut zu klären insb. die Besonderheiten der jeweiligen Kommune. Denn jede Stadt handhabt manches völlig anders.

Viel Erfolg
Heinz
 
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Alt 12.08.2008, 20:02   #15
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Vielen Dank für dieses ausführliche Statement, Heinz.

In dem von mir angesprochenen Fall besteht noch keine Sterbegeldversicherung. Der Betreute bezog vor einem Jahr noch (ergänzende) Grundsicherung gemäß SGB XII. Dann erhielt er (vor der Betreuung) von einem Bekannten eine Finanzspritze und war plötzlich "vermögend" - dumm gelaufen.

Die Situation ist nun so, dass der Betreute jetzt erstmal wieder unter die ominösen 2.600,- Euro rutschen muss, um wieder Grundsicherung zu erhalten. Solange lebt er mehr oder weniger - bei einer Rente von ca. 350,- Euro plus Wohngeld (paradox) - vom Ersparten bzw. dem "Vermögen" von ca. 6.000,- Euro.

Da der Betreute eh' für seine Bestattung vorsorgen möchte, bietet sich m.E. die Sache mit der
Sterbegeldversicherung (Einmalbetrag) an, da sein "Vermögen" sowieso demnächst weg wäre.

Dass ich den Betreuten hinsichtlich der Betreuervergütung nun auch noch als "vermögend" abrechnen müsste, macht die Sache noch paradoxer.

mfg
carlos

Geändert von carlos (12.08.2008 um 20:09 Uhr)
carlos ist offline  
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Alt 12.08.2008, 21:36   #16
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard ohne

Hallo,

danke für die ausführlichen Antworten, offenbar ein Trauerspiel, was unser Staat da veranstaltet.

Ich habe gegen den Bescheid des Sozialamtes Widerspruch eingelegt und angefragt, wie es mit aufschiebender Wirkung hinsichtlich der geforderten Rückzahlung ist.

Hoffnung habe ich nicht viel. Da der Staat es aber nicht anders will, werde ich das Verfahren voll durchziehen, also ggfls. auch mit einem Anwalt. Den Blinden erst das Blindengeld kürzen, und dann auch noch kaum Ersparnisse gönnen, das ist schlimm.

Es war erstaunlich, wie schnell die Sachbearbeiterin vom Sozialamt geantwortet habt. Fax mit Kontoauszügen übersandt (sieh an, Originale wurden nicht verlangt), und drei Tage (!) später war der Bescheid da. Wenn es doch immer so schnell ginge ;-)


Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 12.08.2008, 21:39   #17
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard Urnenbegräbnis

Hallo Heinz,

es ist mir schon länger bekannt, dass es in Deutschland ein privates Krematorium gibt, die gegen einen Pauschalpreis die Leiche abholen, einäschern und die Urne vor Ort beisetzen. Und das sehr günstig.

Nun habe ich als Betreuer ja auch Kontakte mit Bestattern und dem Gesundheitsamt. Ich habe dann an der richtigen Stelle nachgefragt, warum man nur mit viel Glück von dieser Möglichkeit der Bestattung erfährt.

Begründung: der Friedhof wird mit Steuergeldern subventioniert, und wenn schon, dann soll das Geld auch hier im Ort bleiben.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 13.08.2008, 19:28   #18
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard LEBEN

Hallo Andreas,

Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, hast du nicht vor deinem Betreuten zu dessen Lebzeiten etwas von seinem Blindengeld zu ermöglichen, was ihm jetzt Freude machen würde? Das stimmt mich nun echt traurig. Es gibt so viel, was du ihm dadurch vorenthälst und was sicherlich zu seiner Lebensfreude beitragen könnte. Kennst du ihn denn noch nicht lange genug um zu wissen, was ihm gut täte? Wie bereits geschrieben - die Lebenshilfe in Bad Schwartau ist eine ausgezeichnete Adresse um sich zu informieren über eine Urlaubsreise und die nötige Begleitung. Und wie sieht es mit Einrichtungsgegenständen aus, wäre da evtl noch etwas zu verbessern für ein behindertengerechtes oder angenehmeres Leben? Wie sieht es aus mit Freizeitbegleitung, Feizeitaktivitäten, guter Bekleidung etc?

Gruß, Ursula

Die CDR wartet im Laden noch darauf von dir abgeholt zu werden. Oder keine Lust mehr zum Geschichtenschreiben?

Geändert von Ursula (13.08.2008 um 19:35 Uhr)
 
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Alt 14.08.2008, 10:04   #19
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard ohne

Hallo Ursula,

ich habe meinen Betreuten schon vor Monaten (!) bekniet, ob er sich nicht etwas gönnen will. Nun ja, eine neue Kommode hat er sich gekauft und gute Kopfhörer. Eigentlich wollte er ja auch noch zu seinem Bruder fliegen, dafür hätte er einiges an Geld gebraucht. Leider ist seine Schwägerin schwer erkrankt, damit ist der Urlaub ausgefallen.

Es liegt einfach daran, dass er ein bescheidener Mensch ist. Und so wird er auch noch für seine Bescheidenheit gestraft.

Die Geschichte werde ich in den nächsten Tagen weiter schreiben. Urlaub ist manchmal ganz schön anstrengend :-)

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 15.08.2008, 21:15   #20
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Sein Wille

"Es liegt einfach daran, dass er ein bescheidener Mensch ist. Und so wird er auch noch für seine Bescheidenheit gestraft."



...und für diesen bescheidenen Menschen schließt du nun eine Sterbegeldversicherung ab. Ob das in seinem sinn ist, ob er das in seiner Bescheidenheit wirklich wünscht, dass du sein Geld in dieser Form anlegst? Hast du mit ihm darüber gesprochen?

Gruß, Ursula
 
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beerdigungsintitut, bestattung, blindengeld, landesblindengeld, schonbetrag sozialhilfe, sgb12, sterbegeldversicherung, vorsorgevertrag

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