Dies ist ein Beitrag zum Thema Verlust Personalausweis, Wohnstätte im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Der Betreute hat seinen Personalausweis verloren. Es handelt sich um einen einen jungen Mann mit leichter geistiger Behinderung und ohne ...
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14.01.2020, 20:27 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Verlust Personalausweis, Wohnstätte
Der Betreute hat seinen Personalausweis verloren. Es handelt sich um einen einen jungen Mann mit leichter geistiger Behinderung und ohne körperliche Einschränkungen.
(Mir ist klar, dass ich mit dem Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung letztendlich verantwortlich bin, dass der Betreute einen neuen Ausweis erhält.) Die Wohnstätte erwartet nun, dass ich mich um alles kümmere und hält sich komplett raus. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass der Betreute selbst die Verlustanzeige machen und den Ausweis beantragen sollte. Dabei ist es die Aufgabe der Wohnstätte, ihn gegebenenfalls zu begleiten. Liege ich da richtig? Wie seht ihr das? |
14.01.2020, 20:38 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin moin
Von einer gut arbeitenden Wohnstätte, bei der die Mitarbeiter nicht selber geistig (oder sonst irgendwie) eingeschränkt sind, erwarte ich schon, das man von dort aus die Bewohner begleiten würde. Kommt darauf an, wie schwer die Behinderung deines Betreuten ist und wie Deine Aufgabenbereiche sind, ob Deine Anwesenheit notwendig ist oder nicht. Und selbst wenn Du dabei sein mußt, wäre es die Aufgabe der Einrichtung, den Betreuten zu begleiten, weil Du kein Taxi-Unternehmen bist. (Die Haftungsfrage nicht vergessen, falls was passieren sollte...) MfG Imre
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14.01.2020, 23:25 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 650
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Hallo,
bin da ganz bei Imre. Maßgeblich dürften hier m. E. die vertraglichen Regelungen bzw. Übereinkünfte des Einrichtungsträgers mit den Kommunalverbänden/SHT sein...vielleicht mal reinschauen. Eine Unterstützung bei Verrichtungen des tägl. Lebens (BPA beantragen usw.) dürfte erfasst sein. Ich mache auch seit einiger Zeit die Feststellung, dass sich die Einrichtungen mehr und mehr verweigern. Selbst transportiere ich jedenfalls, wie Imre schon schrieb, auch keine KlientInnen. Nie. Und: Auch wenn Du bereit wärst, die Formalitäten beim EMA zu erledigen, so würde man dort evtl. die Anwesenheit des Betreuten fordern. In meinem Revier hier ist man da jedenfalls, zumindest bei zwei Gemeinden, unerbittlich. Selbst vor einem Erscheinen mit KTW/Liegendtransport schreckt man hier nicht zurück...erst als ich bei den Kollegen des Sozialamtes anrief und um Kostenübernahme für den Transport bat , war alles plötzlich Schall und Rauch und ich konnte den BPA für den Betreuten ohne dessen Anwesenheit kraft gesetzlicher Vertretungsmacht durch meine Bestallung beantragen Gruß Florian Geändert von Florian (14.01.2020 um 23:37 Uhr) |
15.01.2020, 21:54 | #4 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,576
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Moin moin
Zitat:
Das ist immer wieder ein wunderschöner Trick. MfG Imre
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28.01.2020, 20:43 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Kurze Rückmeldung:
Nach einem Telefongespräch mit der Verantwortlichen der Einrichtung, in dem ich nachdrücklich die Begleitung des Betreuten durch mich zur Meldestelle ausschloss, und darauf hinwies, dass ich nicht erwarte, dass die Einrichtung mit der Meldestelle verhandelt, sondern nur begleitet, konnte der Betreute plötzlich alleine zur Meldestelle gehen und man wolle ihn dazu motivieren. Zwei Tage später ergab die Nachfrage bei der Behörde, dass alles geregelt sei. |
29.01.2020, 18:04 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,576
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Moin moin
Da schau doch mal, wie schnell Einrichtungen die durchaus vorhandenen Fähigkeiten ihrer Kundschaft erkennen können... MfG Imre
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