Dies ist ein Beitrag zum Thema Gez im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mein Lieblingsverein.
Will ja immer die Quartalszahlung. Da das nicht immer geht, hab ich einige, die monatlich zahlen. War auch ...
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15.01.2020, 14:10 | #1 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Gez
Mein Lieblingsverein.
Will ja immer die Quartalszahlung. Da das nicht immer geht, hab ich einige, die monatlich zahlen. War auch bisher nie ein Problem. Nun folgendes: B. mit Eiwi und P-Konto mit Pfändungen. Wir zahlen monatlich seit 01.08.2018. Nun bekomme ich ständig Mahnungen für die Zeit ab 01.05.2019 bis dato. Immer schön mit Mahngebühren. Habe schon zweimal Umsatzausdrucke hingeschickt mit dem Hinweis, dass er bezahlt. Heute nächste Mahnung ohne Reaktion auf meine Schreiben. Also hab ich mal angerufen. Aussage: die monatlichen Zahlungen zählen nicht, sie akzeptieren nur Quartalszahlungen. D.h. die wollen mir erzählen, dass sie jeden Monat Geld einstreichen, somit ihren vollen Beitrag erhalten, diesen aber nicht werten. Und der wird dann wo verbucht ? In der Spesenkasse vom Vorstand oder was Die Mahngebühren wären rechtens. Ähm. Er zahlt doch. Und die Mahngebühren werden dann in der Kaffeekasse verbucht oder wie. Ich kann den Beitrag nicht vierteljährlich einrichten. Bleibt das Geld 3 Monate bis zur nächsten Zahlung auf dem Konto, wird es weg gepfändet. Der B. kann sich selbst keinen Cent zurück legen, alles ist sofort weg. Und ich sehe es nicht ein, hier eine Barkasse über monatlich 17,50 zu führen. Zumal es bei anderen ja auch geht. Können die ernsthaft einen Betrag anmahnen und hierfür Gebühren verlangen, nur weil ihnen der Rhythmus nicht gefällt? Obwohl alles bezahlt ist? Gibt es eine übergeordnete Stelle, Vorstand, whatever? Ich würde hier gerne mal ein Fass aufmachen. Bin in der Stimmung dazu. Hab schon gegoogelt, finde aber nur die Vorsitzende des Verwaltungsrates des WDRs. Ob die das interessiert?
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15.01.2020, 14:47 | #2 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 201
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Schau doch einfach mal z.B. hier:
Die Seite wurde am: 01.08.18 09:35 aktualisiert. Dürfte evtl. noch stimmig sein. https://www.merkur.de/leben/geld/wus...-10063365.html |
15.01.2020, 16:11 | #3 |
Routinier
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Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Einfache Problemlösung: einmal 17,50 € zusätzlich überweisen, schon ist das Beitragskonto aus der Mahnung raus, da es nicht mehr im Minus (der GEZ) fällt.
Aber ich ahne, auch das wird nicht so gemacht ...
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15.01.2020, 16:40 | #4 |
Routinier
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Beiträge: 1,882
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Die mahnen ja nicht mal diese Differenz an, sondetn den vollen Beitrag in Höhe von 52,50 pro Quartal. Als hätten sie gar nie etwas bekommen.
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15.01.2020, 19:04 | #5 | |
Routinier
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Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Zitat:
Jetzt mal ernsthaft?!? Bist Du generell eigentlich an eine Problemlösung interessiert (und eine einfache und schnelle Lösung) oder magst einfach nur von Zeit zu Zeit bissle Dampf ablassen? Ich hätte es nicht geschrieben, wenn es nicht stimmen würde. Dies beruht halt auf der Erfahrung, identische Betreute zu haben (muss monatlich) bei denen ich identische Mahnung bekommen habe (die mich genauso genervt haben), wo ich in Telefonate mit meinen Spezis bei der GEZ die Lösung gefunden habe. Und weil ich so nett bin, mal ich Dir es noch auf: Zeitachse I--------I--------I--------I--------I--------I T-1 .....T0 ........T1 ........T2 ........T3 ........T4 GEZ will Kohle zum Zeitpunkt T0, aber für den Zeitraum T-1 bis T1. Heißt im Klartext ist zum Zeitpunkt T0 nicht mindestens das Beitragskonto ausgeglichen, geht der Mahnlauf los. So nun hab ich einen B. der so wenig Kohle zur Verfügung hat und schlecht mit Geld umgeht, dass ich gerne 17,50 € überweisen möchte. Es wird also überwiesen: T-1 = 17,50 € (Beitragskonto Kontostand: 17,50 €) T0 = 17,50 € (Beitragskonto Kontostand: 35,00 €) Software stellt nun den Beitrag zur Fälligkeit T-1 bis T1 = -52,50 € (Beitragskonto Kontostand nun: -17,50 €, Mahnung geht raus) Lösung: 1 x nochmals 17,50 € überweisen: Passiert folgendes: T-1 =2 x 17,50 € (Beitragskonto Kontostand: 35,00 €) T0 = 17,50 € (Beitragskonto Kontostand: 52,50 €) Software stellt nun den Beitrag zur Fälligkeit -52,50 € (Beitragskonto Kontostand nun: 0 €, Mahnung geht nicht raus) T1 = 17,50 € T2 = 17,50 € T3 = 17,50 € (Beitragskonto Kontostand: 52,50 €) Software stellt nun den Beitrag zur Fälligkeit T2 bis T4 = -52,50 € Beitragskonto ist ausgeglichen. Eine Frage der Synchronisation oder "denke wie Dein Feind".
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15.01.2020, 20:31 | #6 |
Routinier
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Beiträge: 1,882
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Ok. Soweit verstanden
Nein, ich will wirklich eine Lösung, meine Nerven brauch ich für Wichtigeres als so nen Quatsch . Danke für die anschauliche Erklärunt Fazit: bei der GEZ arbeiten nur Software und Sxsteme, die nur Schema F kennen. Menschen sitzen nur am Telefon, um verärgerte Kunden zu beruhigen. Ich mach das jetzt so. Mal gespannt ob die Software schlau genug ist, es jetzt zu kapieren.
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15.01.2020, 20:48 | #7 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Boomer
Die Software ist so doof wie die GEZ, aber die Vorgehensweise von Ufzeer versteht sie. Das habe ich mit einigen meiner Betreuten auch so geregelt. MfG Imre
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