Dies ist ein Beitrag zum Thema Unfallmeldungen an Krankenkasse im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von carlos
Dekubita als Unfall? War mir ehrlich gesagt nicht bekannt. Danke für den Hinweis.
Nein, kein Unfall. ...
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17.01.2020, 22:04 | #11 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,798
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Nein, kein Unfall. Aber durch Pflegefehler fremdverschuldet.Ausserdem mal richtig gelesen, ich schrieb „außer Unfällen“
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
18.01.2020, 08:20 | #12 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
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Also ich hab da ein paar Klienten, die die 112 anrufen, wenn sie sich in den Finger geschnitten haben oder nicht wissen, wie sie zum Arzt kommen sollen.
Oder sie werden wegen irgend einer Verletzung generell in einer Notaufnahme behandelt. Ich mache es dann auch so, dass ich die Klienten frage, was denn los war. Gibt es keinen Anlass zu glauben, dass Fremdverschulden vorliegt, schreibe ich das in den Vordruck (mit dem Hinweis, dass mir dies vom Betreuten so berichtet wurde) und schicke den zurück an die Kasse. Wenige Klienten sind willens oder in der Lage das selbst oder mit Unterstützung auszufüllen. Hin und wider höre ich heraus, dass da noch eine weitere Person beteiligt war. In dem Fall fülle ich das zwar gerne auch aus, unterschreiben muss aber der Klient (ich möchte niemanden fälschlicherweise einer Straftat bezichtigen) |
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