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Unfallmeldungen an Krankenkasse

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unfallmeldungen an Krankenkasse im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, wie handhabt Ihr dies mit den "Unfallmeldungen?" Gefühlt habe ich den Eindruck (nerv), dass die Kassen hinter allen Gebrechen ...


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Alt 15.01.2020, 16:46   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard Unfallmeldungen an Krankenkasse

Hallo,


wie handhabt Ihr dies mit den "Unfallmeldungen?" Gefühlt habe ich den Eindruck (nerv), dass die Kassen hinter allen Gebrechen mittlerweile einen Unfall vermuten. Zumindest vergehen derzeit kaum zwei Wochen, ohne dass ich diese Vordrucke erhalte. So weit - so gut.
Nun werde ich von den Kassen zwar immer angeschrieben, war aber selbst nie Zeuge der vermeintlichen Unfälle und kann dazu eigentlich nix sagen. Bei Heimbewohnern gebe ich die Meldungen an die Einrichtungen weiter. Diese sollen dann mit d. Betreuten zusammen oder - falls sich die Betreuten nicht angemessen äußern können - mittels Bericht, die betr. Meldungen machen.
Nun gibt es aber auch viele Betreute, die durchaus in der Lage sind, ihren "Unfall" (zumindest mündlich) zu schildern - schließlich wissen nur sie selbst, was geschehen ist. Obwohl dann meistens der Satz kommt, dass kein Unfall zugrunde liegt. Füllt Ihr die Meldungen dann alleine aus oder trefft Ihr Euch mit den Betreuten und verfasst die Meldungen gemeinsam? (Wer unterschreibt dann?) Oder schreibt Ihr zurück, dass Ihr dazu keine Angaben machen könnt; man möge sich direkt an die Betreuten wenden.


mfg
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(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 15.01.2020, 17:43   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Carlos, ich habe von der KK mal gehört das bräuchte man letztlich nur um festzustellen dass kein anderer den "Unfall" verschuldet hat.
So einen grossen Aufwand wie du betreibe ich nicht. Wenn es irgendwo z.B. zum Sturz kam lasse ich mir das kurz erzählen, waren noch andere dabei usw. und dann fülle ich die Personaldaten aus und bei der Frage nach dem Hergang schreibe ich einfach n.b.


Das natürlich nur wenn ich zweifelsfrei annehmen kann dass sonst keiner beteiligt ist/war.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 15.01.2020, 18:43   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
Standard

Hallo,

ich habe auch schon mal bei der Krankenkasse angerufen und gesagt, dass ich keine Meldung machen kann, weil weder ich noch jemand anderes dabei war. Dazu die Info, dass die Betreute sagt, sie sei einfach gestürzt. Die Sachbearbeiterin hat einen Vermerk gemacht. Das war`s.

Gruß,
Sonnyblue
sonnyblue3 ist offline  
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Alt 15.01.2020, 19:01   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
Standard

Hallo, auch wenns lästig erscheint: ich finde es prinzipiell richtig, dass für Behandlungskosten, die durch das Verschulden eines Dritten entstehen, auch dieser Schadensverursacher herangezogen wird (und nicht die Gemeinschaft aller Krankenversicherten). Übrigens gilt das auch
Für Pflegefehler.

Wenn man sich mit verunfallten Betreuten befasst, noch eines am Rande: der Schmerzensgeldanspruch (§ 253 BGB) verbleibt beim Betreuten. Den sollte man konsequent verfolgen, zumal das Geld daraus weder für das JC, den SHT oder die Vergütung einzusetzen ist und dem
Betreuten wirklich zugute kommt.

Literaturempfehlung: ADAC-Schmerzensgeldbeträge
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 15.01.2020, 19:22   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,189
Standard

Lästig ist halt vor allem, dass diese Unfallanfragen auch bei Lungenentzündungen, Psychosen und Blinddärmen kommen. Immerhin zahlen die KVen ja auch die Behandlungen und sollten sich dann eigentlich zusammenreimen könnne, wann eine Unfallanfrage einfach nur bürokratischer Kokolores ist.
Flafluff ist offline  
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Alt 15.01.2020, 21:06   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
Standard

Wohl wahr. Kann ja nur Unfälle betreffen (oder allenfalls noch Dekubita).
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 17.01.2020, 17:56   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Kann ja nur Unfälle betreffen (oder allenfalls noch Dekubita).

Dekubita als Unfall? War mir ehrlich gesagt nicht bekannt. Danke für den Hinweis.
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carlos ist offline  
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Alt 17.01.2020, 18:40   #8
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

Ich habe den Eindruck, sobald eine Fahrt mit dem Krankenwagen erfolgt, folgt postwendend von der KK der Fragebogen.

Bei Stürzen der Betroffenen im Heim ist es immer ratsam, und von den Heimen auch erwünscht, den Fragebogen ans Heim zur Beantwortung weiterzuleiten. Das haben mir Heime erklärt, da sie wegen der Sturzursache durchaus in Haftung geraten können und die Versicherung der Heime rät ihnen, die Unfallbögen selbst auszufüllen.

Wenn nicht ein Sturz die Ursache des benötigten Krankentransportes ist, mache ich oft kurze Notiz auf den Fragebogen und per Fax zurück und jut is...

Gruß
efb
EFB ist offline  
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Alt 17.01.2020, 19:33   #9
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

...und da gibt es ja - wie erwähnt - auch noch Betreute, die zwar mit dem Ausfüllen des Bogens anscheinend überfordert sind, aber ihren "Unfall" durchaus selbst schildern können. Diese kann man m.E. dann auch mal persönlich mit Fragebogen zur Krankenkasse schicken, damit man ihnen dort beim Ausfüllen hilft.



mfg
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Alt 17.01.2020, 20:06   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Dekubita als Unfall? War mir ehrlich gesagt nicht bekannt. Danke für den Hinweis.
Carlos, du darfst das nicht allzu wörtlich nehmen mit dem "Unfall"

Dekubitus ist ein Pflegemangel, also sind Drritte (schuldig) beteiligt. Hierin liegt der Hintergrund, in den Dritten, nicht im Unfall.
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michaela mohr ist offline  
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