Dies ist ein Beitrag zum Thema Psychisch kranker Betreuter in einer vollstationären Einrichtung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mein Betreuter, der in einer vollstationären Einrichtung untergebracht ist aufgrund seiner psychischen Erkrankung, verlässt das Gelände sehr häufig und taucht ...
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18.01.2020, 16:00 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
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Psychisch kranker Betreuter in einer vollstationären Einrichtung
Mein Betreuter, der in einer vollstationären Einrichtung untergebracht ist aufgrund seiner psychischen Erkrankung, verlässt das Gelände sehr häufig und taucht dann unter, um sich u.a. mit seiner Freundin zu treffen. So weit so gut und auch nicht schlimm. Allerdings gibt es jetzt deshalb Probleme, weil er im Dunkeln mitten auf der Straße zu Fuß unterwegs war und dabei von der Polizei aufgegriffen wurde. Die Polizeibeamten stellten "bei ungehindertem Geschehensablauf eine Gefahr für Leib und Leben des Betreuten" fest und haben ihn deshalb in die Einrichtung zurück gebracht.
Ich erhielt vom Polizeipräsidium dann gestern die Mitteilung über den Vorfall mit der Androhung, dass im Wiederholungsfall die Kosten (Gebühren und Auslagen) geltend gemacht werden und ich meinem Betreuten in geeigneter Weise erläutern bzw. nicht dulden (lächerlich) soll, dass er die Polizei als "kostenloses Taxi" missbraucht. Für mich stellt sich die Frage, wie man sicherstellen kann, dass der Betreute nicht ständig die Einrichtung bzw. seinen Werkstatt-Arbeitsplatz verlässt und seine Medikamente einnimmt. Er lebt ja nicht in einer geschlossenen Abteilung, kann sich frei bewegen, und man kann ihn nicht festbinden. Als dann zum Jahresende hin die Situation eskalierte und er eine Mitarbeiterin der Einrichtung so verletzte, dass sie sich eine Sehne abgerissen hat, kam die Polizei zwar mit 2 Beamten, holte dann noch 2 Beamte zur Verstärkung, nahm ihn aber nicht mit in die Psychiatrie - etwas, das ich auch nicht verstehen kann. Muss erst Schlimmeres passieren, bevor eine Einweisung zum Schutz von Leib und Leben anderer erfolgen kann? |
18.01.2020, 16:41 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Ist der Betreute denn mit gerichtlicher Genehmigung freiheitsentziehend untergebracht? Wenn nein, warum soll denn dann der Aufenthalt außerhalb selbstgefährdend sein, ist der Betreute örtlich unorientiert oder randaliert er in der Öffentlichkeit? Wie kommt er denn überhaupt mit der Polizei in Berührung? Irgend einen Grund für den Rücktransport müssen die ja haben? Von welchem Bundesland sprechen wir, etwa von Bayern?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
18.01.2020, 17:50 | #3 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Was hat die Polizei denn für Gründe angegeben warum sie ihn aufgehaltenund zurückgebracht hat. Wirkte er verwirrt oder was? So kalt dass er erfrieren könnte war es wohl auch nicht. Ruf doch bei der Polizei mal an und lasse dir das alles haarklein und in allen Einzelheiten berichten. Das muss man schon genauer wissen. Was die androhen und verkünden da kannst du dir gemächlich ein Ei drauf backen, da wird nix draus. Zitat:
Ich habe z.B. jemanden in Hannover sitzen der schafft manchmal höchstens ne halbe Stunde in der hauseigenen Werkstatt, an guten Tagen zwei Stunden. Er hat einen grossen Freiheitsdrang. Dieser Drang reichte früher z.B. bis in die Schweiz. Mit ihm konnte ich dealen. Es war abgemacht, und die Einrichtung hat das mitgetragen dass er jederzeit rauskann (spät nachts natürlich nicht), auch schon auf der geschlossenen wenn er mir dafür verspricht das Klinikgelände nicht zu verlassen (riesen gross). Das klappt seit 6 Jahren ausgezeichnet. Du kannst dich nur erstmal mit der Einrichtung zusammen setzen und versuchen nach deren Konzept und den räumlichen Gegebenheiten eine Lösung zu finden. Letztendlich ist die Einrichtung auch (versicherungstechnisch) für ihre Bewohner verantwortlich. Bei anderen hat auch schon die Einführung eines Ausgangsbuches geholfen. Wenn du noch mehr berichten könntest würde man sicher auch noch gezielter raten können. Auf jeden Fall lässt dich dich mal von der Polizei nicht erschrecken, die spielen hier eher eine untergeordnete Rolle.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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18.01.2020, 19:08 | #4 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
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Zitat:
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18.01.2020, 21:53 | #5 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
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Zitat:
Die Einrichtung hat Probleme mit dem Betreuten; ich werde sie kommende Woche aufsuchen zu einem klärenden Gespräch. Einen Deal würde ich gerne mit ihm machen, aber er hält sich immer nur kurz an Absprachen - 6 Jahre sind bei ihm unvorstellbar. Das Ausgangsbuch ist eine sehr gute Anregung - danke. Was für eine Einrichtung ist das in Hannover? Eine psychiatrische Klinik? Momentan stelle ich mir nämlich auch die Frage, was ist, wenn er nicht mehr in der Einrichtung bleiben kann, sprich der Vertrag gekündigt wird. |
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18.01.2020, 22:22 | #6 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Die sind wirklich gut. "Meiner" ist ein extrem schwerer Fall, er zieht seit Jahren ständig innerhalb vom Haus um weil er sonst unruhig wird. Auch die Regelung dass er immer raus draf wenn er unruhig wird konnte gut verhandelt werden. Ansonsten kannst/solltest du schauen auf was dein Kandidat "anspringt". Das kann bei jedem etwas anderes sein. Wenn man diesen Punkt gefunden hat löst sich viel in Wohlgefalllen auf. Folgendes kapiere ich nicht: Zitat:
Zitat:
Was soll man unter Randale verstehen?
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19.01.2020, 14:16 | #7 | ||
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
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