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Psychisch kranker Betreuter in einer vollstationären Einrichtung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Psychisch kranker Betreuter in einer vollstationären Einrichtung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mein Betreuter, der in einer vollstationären Einrichtung untergebracht ist aufgrund seiner psychischen Erkrankung, verlässt das Gelände sehr häufig und taucht ...


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Alt 18.01.2020, 16:00   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
Standard Psychisch kranker Betreuter in einer vollstationären Einrichtung

Mein Betreuter, der in einer vollstationären Einrichtung untergebracht ist aufgrund seiner psychischen Erkrankung, verlässt das Gelände sehr häufig und taucht dann unter, um sich u.a. mit seiner Freundin zu treffen. So weit so gut und auch nicht schlimm. Allerdings gibt es jetzt deshalb Probleme, weil er im Dunkeln mitten auf der Straße zu Fuß unterwegs war und dabei von der Polizei aufgegriffen wurde. Die Polizeibeamten stellten "bei ungehindertem Geschehensablauf eine Gefahr für Leib und Leben des Betreuten" fest und haben ihn deshalb in die Einrichtung zurück gebracht.
Ich erhielt vom Polizeipräsidium dann gestern die Mitteilung über den Vorfall mit der Androhung, dass im Wiederholungsfall die Kosten (Gebühren und Auslagen) geltend gemacht werden und ich meinem Betreuten in geeigneter Weise erläutern bzw. nicht dulden (lächerlich) soll, dass er die Polizei als "kostenloses Taxi" missbraucht.
Für mich stellt sich die Frage, wie man sicherstellen kann, dass der Betreute nicht ständig die Einrichtung bzw. seinen Werkstatt-Arbeitsplatz verlässt und seine Medikamente einnimmt. Er lebt ja nicht in einer geschlossenen Abteilung, kann sich frei bewegen, und man kann ihn nicht festbinden.
Als dann zum Jahresende hin die Situation eskalierte und er eine Mitarbeiterin der Einrichtung so verletzte, dass sie sich eine Sehne abgerissen hat, kam die Polizei zwar mit 2 Beamten, holte dann noch 2 Beamte zur Verstärkung, nahm ihn aber nicht mit in die Psychiatrie - etwas, das ich auch nicht verstehen kann. Muss erst Schlimmeres passieren, bevor eine Einweisung zum Schutz von Leib und Leben anderer erfolgen kann?
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Alt 18.01.2020, 16:41   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Ist der Betreute denn mit gerichtlicher Genehmigung freiheitsentziehend untergebracht? Wenn nein, warum soll denn dann der Aufenthalt außerhalb selbstgefährdend sein, ist der Betreute örtlich unorientiert oder randaliert er in der Öffentlichkeit? Wie kommt er denn überhaupt mit der Polizei in Berührung? Irgend einen Grund für den Rücktransport müssen die ja haben? Von welchem Bundesland sprechen wir, etwa von Bayern?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
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Alt 18.01.2020, 17:50   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Allerdings gibt es jetzt deshalb Probleme, weil er im Dunkeln mitten auf der Straße zu Fuß unterwegs war und dabei von der Polizei aufgegriffen wurde.
Mh, momentan wird es ja noch recht früh dunkel. Aber man kann sicher keinem Menschen verbieten sich um 6 Uhr abends noch auf der Strasse aufzuhalten.

Was hat die Polizei denn für Gründe angegeben warum sie ihn aufgehaltenund zurückgebracht hat. Wirkte er verwirrt oder was? So kalt dass er erfrieren könnte war es wohl auch nicht.
Ruf doch bei der Polizei mal an und lasse dir das alles haarklein und in allen Einzelheiten berichten. Das muss man schon genauer wissen.

Was die androhen und verkünden da kannst du dir gemächlich ein Ei drauf backen, da wird nix draus.

Zitat:
Für mich stellt sich die Frage, wie man sicherstellen kann, dass der Betreute nicht ständig die Einrichtung bzw. seinen Werkstatt-Arbeitsplatz verlässt und seine Medikamente einnimmt.
Wie geht die Einrichtung denn mit diesen Problemen um? Und vor allem wie krank ist derjenige.

Ich habe z.B. jemanden in Hannover sitzen der schafft manchmal höchstens ne halbe Stunde in der hauseigenen Werkstatt, an guten Tagen zwei Stunden. Er hat einen grossen Freiheitsdrang. Dieser Drang reichte früher z.B. bis in die Schweiz.
Mit ihm konnte ich dealen. Es war abgemacht, und die Einrichtung hat das mitgetragen dass er jederzeit rauskann (spät nachts natürlich nicht), auch schon auf der geschlossenen wenn er mir dafür verspricht das Klinikgelände nicht zu verlassen (riesen gross).
Das klappt seit 6 Jahren ausgezeichnet.

Du kannst dich nur erstmal mit der Einrichtung zusammen setzen und versuchen nach deren Konzept und den räumlichen Gegebenheiten eine Lösung zu finden.
Letztendlich ist die Einrichtung auch (versicherungstechnisch) für ihre Bewohner verantwortlich. Bei anderen hat auch schon die Einführung eines Ausgangsbuches geholfen.

Wenn du noch mehr berichten könntest würde man sicher auch noch gezielter raten können. Auf jeden Fall lässt dich dich mal von der Polizei nicht erschrecken, die spielen hier eher eine untergeordnete Rolle.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 18.01.2020, 19:08   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Ist der Betreute denn mit gerichtlicher Genehmigung freiheitsentziehend untergebracht? Wenn nein, warum soll denn dann der Aufenthalt außerhalb selbstgefährdend sein, ist der Betreute örtlich unorientiert oder randaliert er in der Öffentlichkeit? Wie kommt er denn überhaupt mit der Polizei in Berührung? Irgend einen Grund für den Rücktransport müssen die ja haben? Von welchem Bundesland sprechen wir, etwa von Bayern?
Er ist nicht freiheitsentziehend untergebracht und weder örtlich unorientiert noch randaliert er in der Öffentlichkeit. Die Polizei hat ihn mit unsicherem Gang wohl mitten auf der Fahrbahn gesehen und daraus geschlossen, dass er Hilfe braucht, zumal er polizeibekannt ist seit letztem Jahr, wo er in der Öffentlichkeit randaliert hat. Bundesland ist Rheinland-Pfalz.
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Alt 18.01.2020, 21:53   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Mh, momentan wird es ja noch recht früh dunkel. Aber man kann sicher keinem Menschen verbieten sich um 6 Uhr abends noch auf der Strasse aufzuhalten.

Was hat die Polizei denn für Gründe angegeben warum sie ihn aufgehalten und zurückgebracht hat. Wirkte er verwirrt oder was? So kalt dass er erfrieren könnte war es wohl auch nicht.
Ruf doch bei der Polizei mal an und lasse dir das alles haarklein und in allen Einzelheiten berichten. Das muss man schon genauer wissen.

Was die androhen und verkünden da kannst du dir gemächlich ein Ei drauf backen, da wird nix draus.

Wie geht die Einrichtung denn mit diesen Problemen um? Und vor allem wie krank ist derjenige.

Ich habe z.B. jemanden in Hannover sitzen der schafft manchmal höchstens ne halbe Stunde in der hauseigenen Werkstatt, an guten Tagen zwei Stunden. Er hat einen grossen Freiheitsdrang. Dieser Drang reichte früher z.B. bis in die Schweiz.
Mit ihm konnte ich dealen. Es war abgemacht, und die Einrichtung hat das mitgetragen dass er jederzeit rauskann (spät nachts natürlich nicht), auch schon auf der geschlossenen wenn er mir dafür verspricht das Klinikgelände nicht zu verlassen (riesen gross).
Das klappt seit 6 Jahren ausgezeichnet.

Du kannst dich nur erstmal mit der Einrichtung zusammen setzen und versuchen nach deren Konzept und den räumlichen Gegebenheiten eine Lösung zu finden.
Letztendlich ist die Einrichtung auch (versicherungstechnisch) für ihre Bewohner verantwortlich. Bei anderen hat auch schon die Einführung eines Ausgangsbuches geholfen.

Wenn du noch mehr berichten könntest würde man sicher auch noch gezielter raten können. Auf jeden Fall lässt dich dich mal von der Polizei nicht erschrecken, die spielen hier eher eine untergeordnete Rolle.
Mit dem Polizeibeamten spreche ich Montag, wenn er wieder Dienst hat; sein Kollege wollte gestern nichts dazu sagen.
Die Einrichtung hat Probleme mit dem Betreuten; ich werde sie kommende Woche aufsuchen zu einem klärenden Gespräch.
Einen Deal würde ich gerne mit ihm machen, aber er hält sich immer nur kurz an Absprachen - 6 Jahre sind bei ihm unvorstellbar.
Das Ausgangsbuch ist eine sehr gute Anregung - danke.
Was für eine Einrichtung ist das in Hannover? Eine psychiatrische Klinik?
Momentan stelle ich mir nämlich auch die Frage, was ist, wenn er nicht mehr in der Einrichtung bleiben kann, sprich der Vertrag gekündigt wird.
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Alt 18.01.2020, 22:22   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Was für eine Einrichtung ist das in Hannover? Eine psychiatrische Klinik?
Das ist das Klinkum Wahrendorff in Sehnde bei Hannover. (ich schicke dir Montag ne PN mit den Daten der Heimleitung)
Die sind wirklich gut.
"Meiner" ist ein extrem schwerer Fall, er zieht seit Jahren ständig innerhalb vom Haus um weil er sonst unruhig wird. Auch die Regelung dass er immer raus draf wenn er unruhig wird konnte gut verhandelt werden.


Ansonsten kannst/solltest du schauen auf was dein Kandidat "anspringt". Das kann bei jedem etwas anderes sein. Wenn man diesen Punkt gefunden hat löst sich viel in Wohlgefalllen auf.


Folgendes kapiere ich nicht:
Zitat:
und weder örtlich unorientiert noch randaliert er in der Öffentlichkeit.
Zitat:
zumal er polizeibekannt ist seit letztem Jahr, wo er in der Öffentlichkeit randaliert hat.
Ja, wat nu? Hat er oder hat er nicht?
Was soll man unter Randale verstehen?
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Alt 19.01.2020, 14:16   #7
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Beiträge: 144
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Mh, momentan wird es ja noch recht früh dunkel. Aber man kann sicher keinem Menschen verbieten sich um 6 Uhr abends noch auf der Strasse aufzuhalten.

Was hat die Polizei denn für Gründe angegeben warum sie ihn aufgehaltenund zurückgebracht hat. Wirkte er verwirrt oder was? So kalt dass er erfrieren könnte war es wohl auch nicht.
Ruf doch bei der Polizei mal an und lasse dir das alles haarklein und in allen Einzelheiten berichten. Das muss man schon genauer wissen.

Was die androhen und verkünden da kannst du dir gemächlich ein Ei drauf backen, da wird nix draus.

Wie geht die Einrichtung denn mit diesen Problemen um? Und vor allem wie krank ist derjenige.

Ich habe z.B. jemanden in Hannover sitzen der schafft manchmal höchstens ne halbe Stunde in der hauseigenen Werkstatt, an guten Tagen zwei Stunden. Er hat einen grossen Freiheitsdrang. Dieser Drang reichte früher z.B. bis in die Schweiz.
Mit ihm konnte ich dealen. Es war abgemacht, und die Einrichtung hat das mitgetragen dass er jederzeit rauskann (spät nachts natürlich nicht), auch schon auf der geschlossenen wenn er mir dafür verspricht das Klinikgelände nicht zu verlassen (riesen gross).
Das klappt seit 6 Jahren ausgezeichnet.

Du kannst dich nur erstmal mit der Einrichtung zusammen setzen und versuchen nach deren Konzept und den räumlichen Gegebenheiten eine Lösung zu finden.
Letztendlich ist die Einrichtung auch (versicherungstechnisch) für ihre Bewohner verantwortlich. Bei anderen hat auch schon die Einführung eines Ausgangsbuches geholfen.

Wenn du noch mehr berichten könntest würde man sicher auch noch gezielter raten können. Auf jeden Fall lässt dich dich mal von der Polizei nicht erschrecken, die spielen hier eher eine untergeordnete Rolle.
Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das ist das Klinkum Wahrendorff in Sehnde bei Hannover. (ich schicke dir Montag ne PN mit den Daten der Heimleitung)
Die sind wirklich gut.
"Meiner" ist ein extrem schwerer Fall, er zieht seit Jahren ständig innerhalb vom Haus um weil er sonst unruhig wird. Auch die Regelung dass er immer raus draf wenn er unruhig wird konnte gut verhandelt werden.


Ansonsten kannst/solltest du schauen auf was dein Kandidat "anspringt". Das kann bei jedem etwas anderes sein. Wenn man diesen Punkt gefunden hat löst sich viel in Wohlgefalllen auf.


Folgendes kapiere ich nicht:



Ja, wat nu? Hat er oder hat er nicht?
Was soll man unter Randale verstehen?
Er ist im Mai letzten Jahres ausgetickt, hat seine Freundin verprügelt, die Mieterin bedroht, deren Türe eingetreten und ist auf der Straße mit dem Messer auf seine Schwägerin los gegangen. Daraufhin hat ihn die Polizei in Handschellen in die geschlossene Psychiatrie unseres hiesigen Krankenhauses gebracht, wo er im folgenden nochmals 5 x fixiert werden musste, weil er auf die Pfleger los gegangen ist. Der Betreute "springt an" auf seine langjährige Freundin, mit der er bis letzten Mai auch zusammen gelebt hat. Sie hat allerdings einen denkbar schlechten Einfluss auf ihn, war beim Zusammenleben mit ihm völlig überfordert, hielt sich bei der Vermieterin nicht an Absprachen, nahm keine Hilfe ihrer Betreuerin an, schloss Verträge für ihn/mit ihm ab, die er weder bezahlen noch einhalten konnte usw...... Daher ist bei Gericht ein Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge eingerichtet worden. Seit er nach seinem Klinikaufenthalt ab Juni 2019 in einer vollstationären Einrichtung lebt und kontrolliert seine Medikamente eingenommen hat, war er umgänglich, ruhig gestellt mit dem Medikamenten, wollte von sich aus ein Praktikum in der Werkstatt absolvieren an einem sehr angenehmen Arbeitsplatz, wie ich gesehen habe. Der Freundin habe ich Hausverbot erteilen lassen, weil sie ständig in der Einrichtung übernachten wollte, die Gruppe aufwiegelte und bestrebt war, den Betreuten wieder aus der Einrichtung herauszuholen. Der telefonische Kontakt besteht allerdings nach wie vor. Seit der Weihnachtszeit ist nun wieder "der Wurm drin", und er macht vielfach "Ausflüge", um sich mit seiner Freundin zu treffen. Das kann ihm niemand verbieten, aber sein Geld ist dann ständig weg, und die Medikamente nimmt er auch nicht mehr regelmäßig ein - vielleicht aus sexuellen Gründen? Er ist 58 und sie 47. Die Eltern der Betreuten wollen ihn nicht mehr in ihrem Haus sehen; sie ignoriert das, wenn die nicht zu Hause sind, weil die Eltern ihr nichts zu sagen hätten, spricht von Heirat in diesem Jahr. Ich denke, wenn die beiden in einer betreuten Einrichtung leben würden, könnte das vielleicht klappen, aber alleine in einer Mietwohnung? Weder Lebenshilfe noch Vermieterin oder Sozialstation zur Medikamentengabe wurden auf ihre Initiative hin in die Wohnung gelassen, die Sozialstation sogar abbestellt - das habe ich dann in Kuala Lumpur am Flughafen per SMS erfahren: Sie wolle das selbst machen. Das ist ein kleiner Querschnitt dessen, was sich mit dem Betreuten ereignet hat.
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