Dies ist ein Beitrag zum Thema Hundehaltung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallihallo und guten Abend in die Runde!
Mein neuester Klient hat 2 Hunde. Einer ist steuerlich registriert und hat auch ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
20.01.2020, 18:22 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 09.04.2019
Ort: Rostock
Beiträge: 10
|
Hundehaltung
Hallihallo und guten Abend in die Runde!
Mein neuester Klient hat 2 Hunde. Einer ist steuerlich registriert und hat auch eine Hundehalterhaftpflichtversicherung. Der 2. ist ein sog. Listenhund und nicht registriert etc. Wie verhalte ich mich diesbezüglich? Geht mich das nichts an oder sollte ich ihn unterstützen und ermuntern, den Hund quasi zu legalisieren? Bzw. in welchen AK gehört die Hundehaltung? 🤔 |
20.01.2020, 18:41 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
|
Nach der Rechtsprechung muss die Hundehaltung als eigener Aufgabenkreis angeordnet werden, die üblichen Aufgabenkreise reichen nicht.
Was auf den Betreuten zukommen kann, hängt vom Landesrecht ab. Hier kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen. Jedenfalls kann dir die Tat ohne den passenden Aufgabenkreis objektiv nicht vorgeworfen werden. Ich würde aber schnellstmöglich eine Erweiterung der Aufgabenkreise beim Betreuungsgericht anregen. |
20.01.2020, 19:02 | #3 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,188
|
Aspekte der Hundehaltung können durchaus auch zu den Wohnungsangelegenheiten oder den Rechtsangelegenheiten zählen. Auch Vertretung gegenüber Versicherungen (Haftpflicht). Vertretung gegenüber Behörden schließt eigentlich mit ein, dass man dafür sorgt, dass der Hund ordnungsgemäß angemeldet und versteuert wird.
Hundehaltung, resp. Haushierhaltung als eigener Aufgabenkreis wäre zwar sicherlich denkbar, klingt für mich aber sehr überkandidelt. |
20.01.2020, 19:10 | #4 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
|
Zitat:
Anders sähe es mit den AK Vertretung vor Behörden / Einrichtungen und Gerichten aus. Diesen kann man gerne beantragen. Aber auch in diesem Falle nur aus vorliegenden Erwägungen? |
|
20.01.2020, 19:20 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
|
Der Betreuer mit AK Vermögenssorge ist zumindest soweit zuständig, soweit es um die Hundesteuer geht (§ 34 AO) und kann in die Eigenhaftung geraten (§ 69 AO).
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
20.01.2020, 19:29 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
|
Bei einem Listenhund braucht man je nach Bundesland einen Wesenstest und einen Hundeführerschein, um so einen Hund überhaupt halten zu dürfen. Ohne diese Nachweise darf man den Hund von vornherein nicht halten und dann fällt m. E. auch keine Hundesteuer an, da der Hund nicht rechtmäßig gehalten wurde (ähnlich wie bei Streunern, die man zu sich nach Hause nimmt). Ich sehe nicht, dass der Betreuer mit den üblichen AK den Wesenstest anstelle des Betreuten durchführen kann, der Hundeführerschein dürfte sowieso nicht einer Vertretung zugänglich sein.
Zumindest in NRW dürfen Betreute ausnahmslos keine Listenhunde halten (das Verbot ist an die Betreuerbestellung geknüpft). Der Betreuer müsste den Hund also an das Tierheim abgeben, das geht ohne den passenden AK nicht... |
20.01.2020, 20:00 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 09.04.2019
Ort: Rostock
Beiträge: 10
|
|
20.01.2020, 20:05 | #8 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
|
In M-V gilt die Hundehalterverordnung. Auch hier dürfen Betreute ausnahmslos keine Listenhunde halten.
Erlaubt ist Betreuten das Führen eines Listenhundes z. B. in Rheinland-Pfalz und Hessen. |
20.01.2020, 23:53 | #9 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Zitat:
Am evtl. fehlenden AK liegt es sicher nicht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
||
Lesezeichen |
|
|