Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer macht Arzttermine? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ein Pflegedienst macht häusliche Krankenpflege und hält Kontakt zu Hausarzt und bechafft Medkamente,
Alles wie üblich.
Fast - der Betreute ...
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23.01.2020, 11:32 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 01.10.2008
Beiträge: 31
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Wer macht Arzttermine?
Ein Pflegedienst macht häusliche Krankenpflege und hält Kontakt zu Hausarzt und bechafft Medkamente,
Alles wie üblich. Fast - der Betreute war nun im Krankenkenhaus wegen eines Abzesses am Penis und soll einem weiteren Facharzt (Plasische Chirurgiergie) vorgestellt werden. DIESEN Termin soll ich nun "in Abstimmung mit dem Hausarzt" machen, meint der DRK Pflegedienst. Solche Termine könnten sie nicht machen, dies müsse der (rechtliche) Betreuer tun. Wer muss denn nun? |
23.01.2020, 11:38 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Genau genommen muss der rechtliche Betreuer sich auch um die Terminbeschaffung beim Hausarzt kümmern, soweit der Betroffene hierzu nicht in der Lage ist. Nimm die Dienstleistung des Pflegedienstes dankbar an und kümmere dich leise weinend um den Rest.
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23.01.2020, 16:44 | #3 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Na ja; ein "guter" Pflegedienst kann bzw. sollte auch Arztbesuche terminieren. Hierfür und für die Begleitung zum Arzt steht auch das Budget der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen (mtl. 125,-- Euro) zur Verfügung. Oder- so kenne ich dies von einigen Fällen - die (Sozial)Leistungen im Rahmen des Betreuten Wohnens. Oder über eine Nachbarschaftshilfe.
mfg
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23.01.2020, 17:02 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Ich gehe mal davon aus, dass ein Facharzt für plastische Chirurgie gemeint ist. Dann hat der Pflegedienst korrekt gehandelt. Es ist nicht unbedingt sicher, dass ein Eingriff eines plastischen Chirurgen medizinisch notwendig oder angebracht ist. Derartige Operationen bergen Risiken. Insofern ist eine Entscheidung zu fällen, die nach Rücksprache mit dem Hausarzt in der Verantwortung des Betreuers liegt.
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23.01.2020, 17:51 | #5 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Sofern der Betreute aber dazu noch (geistig) in der Lage erscheint, hat er seine Entscheidungen in Gesundheitsfragen eigenständig bzw. eigenverantwortlich zu treffen.
mfg
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23.01.2020, 17:53 | #6 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 01.10.2008
Beiträge: 31
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Stimmt.
ich sollte mit dem Hausarzt den Eungriff besprechen UND terminieren Habe ich gemacht. Der Hausarzt will die Sache erst einen Urologen ansehen lassen . Die Überweisung sollte der Pflegedienst abholen. Alles gut? Nein. Jetzt sollte ich die Transporte organisieren. Als Terminator zwischen zwei anderen Beteligten. Ergänzung; Vom DRK keine Info zur Notaufnahme, die kam erst heute nach 14 Tagen. Ich habe dem Pflegedienst jetzt gekündigt. Da können andere mehr. |
23.01.2020, 18:12 | #7 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Zitat:
Nicht nur aus gesundheitlichen Erwägungen sollte ein Betreuer immer gut informiert sein. Plastische chirurgische Eingriffe, oft privat in Rechnung gestellt, bergen auch finanzielle Risiken. Es betrifft auch die Vermögensverantwortung, sofern übertragen. |
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23.01.2020, 19:14 | #8 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,247
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Andererseits ist der Betreuer grundsätzlich an den Willen des Betreuten gebunden, sofern dieser nicht seinem Wohl zuwiderläuft. Wenn (um mal einen Extremfall zu nennen) eine Betreute auf eine Brustvergrößerung besteht und das Geld für diese OP über hat, wird der Betreuer dem nicht so ohne weiteres widersprechen können, auch wenn der Betreuer der Meinung sein mag, dass diese OP vielleicht gar nicht nötig ist.
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23.01.2020, 21:12 | #9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Stimmt. Aber das ist der Knackpunkt. Betreute Menschen haben meist eine problembehaftete Vorgeschichte, aus der heraus eine amtliche Betreuung angeordnet wurde. Hier muss der Betreuer seine Arbeit bei problematischen Entscheidungen individuell anpassen und darf sie nicht irgendwelchen Pflegediensten übertragen.
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24.01.2020, 01:13 | #10 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 01.10.2008
Beiträge: 31
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Kündigung rechtens?
Soweit, so gut. Sowas hat viele Aspekte.
Zusammengefasst für diesen Fall; Betreuter ist 85 Jahre alt, hat Pflegegrad 4 und kann solche Probleme nicht verstehen. Sein Pflegedienst informiert den Betreuer erst 14 Tage nach Entlassung aus der Klinik von dieser Notaufnahme und dem Inhalt des Entlassbriefes . Der Betreuer hat in diesem Fall noch keine Gesundheitssorge , soll aber Transporte und Vorgehensweis mit Ärztrn organisieren.Ansonsten will der Pflegedienst weiter untätig bleiben, bis die Gesundheitssorge angeordnet wird.Das kann es ja wohl nicht sein... Der Betreuer kündigt dem Pflegedienst- aus wichtigem Grund- im Rahmen des Wirkungskreises "Sicherstellung ausreichender ambulanter Versorgung und Vertretung gegenüber dem Pflegedienst" Frage: Reicht dieser Wirkungskreis für eine Kündigung aus? Ich finde dessen Formulierung als sehr deutlich und sogar eindeutig. |
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