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gesetzliche Betreuung

 

Betreuter arbeitet gegen Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter arbeitet gegen Betreuer im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich brauche Profiwissen. Es gibt eine Vorgeschichte bzgl.einer fristlosen Kündigung, die ich hier vor einigen Wochen gestellt habe. ...


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Alt 28.01.2020, 23:13   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.11.2011
Beiträge: 31
Standard Betreuter arbeitet gegen Betreuer

Hallo zusammen,

ich brauche Profiwissen.
Es gibt eine Vorgeschichte bzgl.einer fristlosen Kündigung, die ich hier vor einigen Wochen gestellt habe.
Die fristlose Kündigung entstand, da zwei Monatsmieten nicht bezahlt wurden. Ich bin hier definitiv mitschuld, da ich das zu spät mitbekommen habe.

Genau in dieser Zeit war mein Betreuter nur noch verbal aggressiv und abweisend zu allen und jedem. Er kündigte dem Bezirk, dem ambulant betreutem Wohnen, schrieb überall Briefe hin. Kündigte auch mir schriftlich. Klar, dass das nicht geht. Er verhält sich mir gegenüber nur noch abwertend und unverschämt.

Ich hatte einfach das Finanzielle nicht mehr im Blick, da soviel anderes mit dem Betreuten war.

Ich habe in der Zeit einen Antrag auf Überprüfung bzgl. seiner Geschäftsfähigkeit, Betreuerwechsel oder Auflösung der Betreuung gestellt. Bis heute ist nichts bzgl. Amtsgericht passiert.

Die fristlose Kündigung (Zahlungsverzug) ist jetzt vom Tisch. Jetzt möchte der Vermieter (über Anwalt) eine ordentliche Kündigung durchboxen. Diese bezieht sich auf die fristlose Kündigung.
Der Anwalt macht ein Angebot, bis zum 30.11.20 aus der Wohnung zu sein und die ordentliche Kündigung anzunehmen.

Eine ordentliche Kündigung müsste ich über Unzumutbarkeit anfechten, die es aber nicht gibt, weder Kinder, noch gesundheitlich.

Ein Beratungsgespräch beim Anwalt ergab, das es sehr schwierig sein wird, diese ordentliche Kündigung abzuwenden. Im schlimmsten Fall zahlt mein Betreuter das ganze Verfahren.

So, jetzt möchte ich das Risiko diesen Prozess zu verlieren, nicht eingehen und würde dem Angebot zustimmen.
Mein Betreuter möchte aber vor das Gericht gehen. Und schreibt: Ich solle mich in Zukunft da raushalten, er würde sich selbst darum kümmern.

So, was tu ich jetzt????
Kann ich gegen den Willen meines Betreuten der Kündigung und Räumung der Wohnung zustimmen?
Was mache ich, wenn mein Betreuter eigenständig dem nicht zustimmt?
Kann mein Betreuter sich selbst einen Anwalt nehmen?
Was muss ich dem Gericht schreiben? Die lassen mich definitiv im Regen stehen.
Vorab, ich geh da durch und trage die Konsequenzen. Ich weiß einfach nur nicht mehr weiter.

Danke vorab.
Örni ist offline  
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Alt 28.01.2020, 23:34   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich hatte einfach das Finanzielle nicht mehr im Blick, da soviel anderes mit dem Betreuten war.
Das ist sehr schlecht, an deiner Stelle würde ich vorsorglich meine Haftpflicht in Kenntnis setzen.

Zitat:
Ich habe in der Zeit einen Antrag auf Überprüfung bzgl. seiner Geschäftsfähigkeit, Betreuerwechsel oder Auflösung der Betreuung gestellt.
Die Überprüfung der Geschäftsfähigkeit sollte bearbeitet werden, hier würde ich nach dem Sachstand dazu fragen
Beim Rest, Betreuerwechsel oder gar Aufhebung wäre ich vorsichtig. Es könnte so aussehen wie wenn man einen Fall vor die Wand gefahren hätte und sich jetzt vom Acker machen wollte.

Zitat:
So, jetzt möchte ich das Risiko diesen Prozess zu verlieren, nicht eingehen und würde dem Angebot zustimmen.
Welches Risiko für dich? Dein Betreuter scheint bis dato nicht GU, hat einen freien Willen (ist das so?) und ist damit handlungsfähig. Wenn er- gegen deinen gut dokumentierten und mehrfachen Rat- klagen möchte, dann wird er das wohl machen müssen- alleine.
Zitat:
Kann ich gegen den Willen meines Betreuten der Kündigung und Räumung der Wohnung zustimmen?
Nein das kannst du nicht. S.o.

Zitat:
Kann mein Betreuter sich selbst einen Anwalt nehmen?
Natürlich kann er das, wieso auch nicht?

Zitat:
Was muss ich dem Gericht schreiben?
Müssen musst du nichts. Du köntest dem Gericht den derzeitigen Sachstand völlig wertfrei mitteilen.

Zitat:
Die lassen mich definitiv im Regen stehen.
Es regnet doch gar nicht. Es ist lediglich bewölkt

Zitat:
Vorab, ich geh da durch und trage die Konsequenzen.
Von welchen Konsequenzne ist denn hier die Rede? Bleib ruhig, das passiert täglich- aber sei in der Doku super genau.


Ein kleiner Hinweis, der Betreute arbeitet nicht gegen dich, (das wäre ein völlig falscher Gedankenansatz) er ist krank.Sonst hätte er keine Betreuung. Du persönlich bist ihm wahrscheinlich völlig wurscht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 29.01.2020, 09:40   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
Standard

Zitat:
Zitat von Örni Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

Kann ich gegen den Willen meines Betreuten der Kündigung und Räumung der Wohnung zustimmen?
Was mache ich, wenn mein Betreuter eigenständig dem nicht zustimmt?
Du bräuchtest doch die Genehmigung des Betreuungsgerichts, und das würde den Betreuten dazu anhören und ggf. einen Verfahrenspfleger bestellen.
mirkosch ist offline  
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Alt 29.01.2020, 09:47   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Bei dieser Vorgeschichte - Finanzen aus dem Blick verloren- und diesen Inkompetenz ausstrahlenden Fragen bleibt dem Betreuten nur von Herzen zu wünschen, dass bald ein Betreuerwechsel stattfindet.
Das Vertrauensverhältnis dürfte hier doch wohl zerrüttet sein.
Stefanie78 ist offline  
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Alt 29.01.2020, 12:41   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zu #4..... jetzt mal ganz langsam.
Fehler könnten auch dem besten Profi unterlaufen.
Wichtig ist doch nur dass man sich guten Rat holt und diesen möglichst befolgt wenn was schief gelaufen ist.


Und was die angebl. Inkompetenz betrifft, ich bin mir sicher dass keiner hier gleich zu Beginn mit allem Wissen und der nötigen Erfahrung ausgestattet war.


Dein Beitrag, Stefanie78 könnte höchstens dazu führen dass hier nicht mehr um Rat gefragt wird- was deutlich sehr schlecht wäre
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michaela mohr ist offline  
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Alt 29.01.2020, 17:01   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin Örni

Zu den meisten Sachen ist schon was geschrieben worden.

Wenn Dein Verhältnis zu dem Betreuten nicht gerade gut ist, dann könntest Du es dadurch aufbessern, dass Du ihm deutlich machst, dass Du den Vorschlag der Gegenseite annehmen würdest, wenn die Entscheidung bei Dir liegen würde. Da der Betreute aber eine andere Ansicht hat und den gerichtlichen Weg beschreiten will, dann willst Du ihm da nicht im Weg stehen.
Falls er Fragen haben sollte, was er (der Betreute) für den von ihm gewünschten Weg alles tun muss, kannst Du sie beantworten - aber immer darauf hinweisen, das dies sein Weg ist und er die möglichen Konsequenzen zu tragen hat.
Völlig fein wäre es, wenn der Betreute nur zur Klarstellungauch Dir schriftlich bestätigt, dass Du den Vorschlag der gegenseite nicht annehmen sollst.

Vielleicht fühlt sich der Betreute dann auch mehr ernst genommen und kann Vertrauen zum Betreuer aufbauen.
Zumindest kannst Du bei einem schrottigen Betreuer-Betreuten-Verhältnis damit mehr gewinnen als verlieren.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 30.01.2020, 10:06   #7
Forums-Azubi
 
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Beiträge: 31
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Zitat:
Zitat von Stefanie78 Beitrag anzeigen
Bei dieser Vorgeschichte - Finanzen aus dem Blick verloren- und diesen Inkompetenz ausstrahlenden Fragen bleibt dem Betreuten nur von Herzen zu wünschen, dass bald ein Betreuerwechsel stattfindet.
Das Vertrauensverhältnis dürfte hier doch wohl zerrüttet sein.
Vielen Dank für diese kompetente Meinung. Ich setze mich gerade mit meiner Inkompetenz auseinander und danke allen, die mir sachlich und kompetent mit Lösungsvorschlägen antworten.
Örni ist offline  
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Alt 30.01.2020, 11:18   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.11.2011
Beiträge: 31
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Zitat:
Zitat von Stefanie78 Beitrag anzeigen
Bei dieser Vorgeschichte - Finanzen aus dem Blick verloren- und diesen Inkompetenz ausstrahlenden Fragen bleibt dem Betreuten nur von Herzen zu wünschen, dass bald ein Betreuerwechsel stattfindet.
Das Vertrauensverhältnis dürfte hier doch wohl zerrüttet sein.
Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin Örni

Zu den meisten Sachen ist schon was geschrieben worden.

Wenn Dein Verhältnis zu dem Betreuten nicht gerade gut ist, dann könntest Du es dadurch aufbessern, dass Du ihm deutlich machst, dass Du den Vorschlag der Gegenseite annehmen würdest, wenn die Entscheidung bei Dir liegen würde. Da der Betreute aber eine andere Ansicht hat und den gerichtlichen Weg beschreiten will, dann willst Du ihm da nicht im Weg stehen.
Falls er Fragen haben sollte, was er (der Betreute) für den von ihm gewünschten Weg alles tun muss, kannst Du sie beantworten - aber immer darauf hinweisen, das dies sein Weg ist und er die möglichen Konsequenzen zu tragen hat.
Völlig fein wäre es, wenn der Betreute nur zur Klarstellungauch Dir schriftlich bestätigt, dass Du den Vorschlag der gegenseite nicht annehmen sollst.

Vielleicht fühlt sich der Betreute dann auch mehr ernst genommen und kann Vertrauen zum Betreuer aufbauen.
Zumindest kannst Du bei einem schrottigen Betreuer-Betreuten-Verhältnis damit mehr gewinnen als verlieren.

MfG

Imre

Erst einmal, vielen Dank für die Antworten.
Die Haftpflichtversicherung weiß Bescheid. Ein Versicherungsfall wird es nur dann, wenn die Umstände, die zur Beendigung der Ordentlichen Kündigung geführt haben aktuell werden.

Ich habe das Gericht seit Wochen informiert, keine Rückmeldung erhalten. Auch auf meinen vor Wochen gestellten Antrag dieses auffällige Verhalten des Betreuten, über ein Gutachten zu überprüfen, ist bis heute unbeantwortet.

Ich habe mich in der Zwischenzeit anwaltlich beraten lassen, in Sachen Ordentliche Kündigung annehmen oder Anfechtung der Ordentlichen Kündigung durch den Betreuten. Die Stellungnahme vom Anwalt lege ich dem Gericht bei. Somit habe ich meine Mitteilungspflicht erfüllt. Das Gericht entscheidet dann, wie es weitergeht.

Noch was, ich habe das Gericht auch um eine Entlassung in diesem Fall meinerseits gebeten. Erstens kann hier nur ein Wechsel helfen, da der Betreute mit mir nicht zusammenarbeit. Zweitens lasse ich mir weder verbale Entgleisungen und Bedrohungen nicht mehr bieten, solange vom Gericht (Gutachten) nicht bewiesen ist, dass er psychisch krank ist.
Örni ist offline  
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Alt 30.01.2020, 12:30   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Zweitens lasse ich mir weder verbale Entgleisungen und Bedrohungen nicht mehr bieten, solange vom Gericht (Gutachten) nicht bewiesen ist, dass er psychisch krank ist.

Na da bist jetzt aber doch etwas kühn und vor allem irrig.
Eine gesetzliche Betreuung und einen bereits eingesetztenr Betreuer gibt es nur bei vorliegender Erkrankung. Das ist Voraussetzung!
Das Gericht muss Dir auch gar nichts beweisen.


Eine schwierige Betreuung ist keine persönliche Zumutung sondern Job Alltag!
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michaela mohr ist offline  
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Alt 30.01.2020, 21:53   #10
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Moin moin

Zitat:
Zitat von Örni Beitrag anzeigen
Ich habe das Gericht seit Wochen informiert, keine Rückmeldung erhalten. Auch auf meinen vor Wochen gestellten Antrag dieses auffällige Verhalten des Betreuten, über ein Gutachten zu überprüfen, ist bis heute unbeantwortet.

... solange vom Gericht (Gutachten) nicht bewiesen ist, dass er psychisch krank ist.
Dass Du das Gericht informiert hast, ist OK. Am Gericht einen Antrag auf eine Begutachtung wg. des auffälligen Verhaltens zu stellen, ist allerdings obsolet:

- Im Gutachten, das vom Gericht zur Betreuerbestellung beauftragt wurde, steht sicherlich schon drin, welche Erkrankung der Betreute hat, um die Betreuung zu rechtfertigen.
- für das von Dir gewünschte Gutachten wäre ein Gericht bestenfalls dann zuständig, wenn es im Rahmen eines Strafverfahrens von einer der beiten Seiten gefordert werden würde.
- In einer Betreuungsangelegenheit macht das Gericht da nichts, es ist nicht dafür zuständig. Es sei denn, es ginge z.B. um einen Antrag auf (langfristige) Unterbringung, die mit dem auffälligen Verhalten begründet werden würde.

- wenn Du sonst so ein Gutachten haben wolltest, müßtest Du es selber in Auftrag geben, was recht teuer ist.

-Falls der Betreute mal im Krankenhaus ist, könntest Du den behandelnden Arzt um entsprechendes Attest oder eine Stellungnahme bitte, weil dies/s für irgendetwas benötigt wird.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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