Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbrechung geschlossener Unterbringung? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von michaela mohr
Noch was grundsätzliches: die Rechtslage wurde mehrmals deutlich und gut beschrieben. Im Forum geht es ...
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18.02.2020, 00:28 | #31 | ||
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 669
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Zitat:
Ich werde mich daher nun, nach unzähligen, m. E. unnötigen, Auseinandersetzungen mit Dir in den vergangenen Monaten, zukünftig eher "raushalten", vorrangig mitlesen und hier und da profitieren. Schade. Ich meine aber dennoch (Du schriebst das ja auch): Zitat:
Naja, und wegen Deiner, bei allem Respekt, manchmal "charmanten" Art, recht unverblümt und vehement Deine Sicht der Dinge anzubringen...nichts für ungut. Viele Grüße Florian |
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18.02.2020, 07:58 | #32 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Gute Güte @Florian was ich geschrieben habe ging auf keinen Fall gegen dich oder deine Beiträge. Ältere Rechte oder ein evtl. "uns" hat damit nichts zu tun.
Hier werden Fragen gestellt bei denen ich meistens davon ausgehe dass vorher natürlich im Gesetzestext als Grundlage nachgesehen wurde. Diese Texte sind in der Regel aber selten verständlich noch in der Form inhaltlich nachvollziehbar als dass man damit dann wirklich weit kommt in der Sache. Dazu braucht es meistens eine "Übersetzung". Weiter gibt es an ganz vielen Stellen eine riesigen Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Diesen gilt es nicht so stehen zu lassen sondern den aufzulösen, zu transportieren. Das ist das, was du jetzt als unnötige Auseinandersetzung beschreibst. Für mich sind weder deine noch meine Beiträge unnötig. Ich sehe das eher als Ergänzung. Das kann beides gut nebeneinander stehen und sollte es auch. Für mich. Und nur beides zusammen ist eine Hilfe im Sinn von Handlungsfähigkeit. Ein anderer Kollege hat das in einem anderen Thread so beschrieben: Zitat:
In der RUB geht es ebenfalls um Betreuungen aber mit einem etwas anderen Schwerpunkt. Dort werden eher die unterschiedlichen Rechtslagen zu einer Frage besprochen. Wirklich" praktische" Dinge findet man da inzwischen kaum noch. Das ist weder falsch, noch eine Konkurrenz sondern eine gute Ergänzung. Ich würde es wirklich sehr bedauern wenn du meinst dich zurückziehen zu müssen. OT: Dazu auch noch was: Zitat:
Dazu ganz hinten steht das Wissen dass "Sprachverschleierung" ein Herrschafts- und Machtinstrument ist.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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18.02.2020, 13:07 | #33 |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 669
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Hallo Michaela,
ich möchte Dich da grundsätzlich auch keinesfalls in ein falsches Licht rücken was Deine pragmatische Denkweise betrifft! Daher also, nochmal neu überlegt und formuliert: Unzählig waren die Auseinandersetzungen mit Dir nicht. Du formulierst halt manchmal "scharf" / sehr vehement, auf meinem Empfänger jedenfalls kommt es manches Mal so an Es passen halt ein recht stringenter Pragmatismus auf der einen und eine kritisch-reflektierte, eher dogmatische Argumentationsweise auf der anderen Seite nicht immer so ganz "konfliktfrei" zusammen, wenn es um einfache Handlungshinweise für den Betreueralltag gehen soll. Ganz gewiss mache ich mir in meinem beruflichen Alltag diese Gedanken auch nicht immer in der Breite, sonst würde es schwierig...Ich verstehe durchaus was Du da meintest: Hier soll es ganz vorrangig um praktische Tipps gehen, weniger um rechtliche Meinungsstreitigkeiten oder -feinheiten...also, wie schon geschrieben: Nichts für ungut! Ich werde mich auch mal bei der RUB einloggen, kannte das bislang gar nicht. Mal schauen was dort so "stattfindet"... Gruß Florian |
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