Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbrechung geschlossener Unterbringung? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Eine Betreute ist wegen einer katatonischen Schizophrenie seit 4 Monaten in der Psychiatrie und soll danach in eine geschlossene Einrihtung ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
09.02.2020, 20:36 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 01.10.2008
Beiträge: 31
|
Unterbrechung geschlossener Unterbringung?
Eine Betreute ist wegen einer katatonischen Schizophrenie seit 4 Monaten in der Psychiatrie und soll danach in eine geschlossene Einrihtung kommen, was bereits bis 2.2021 genehmigt wurde.
Nun ist ihr Mann gestorben, der in einem Pflegeheim lebte. Hat die Betreute eine Chance für die Beerdigung aus der Unterbringung heraus für die Teilnahme beurlaubt zu werden? Vorher muss noch geklärt werden, wie die Ärzte zu solcher Teilnahme stehen und ob das psychisch erträglich für die Betroffene wäre. |
09.02.2020, 20:43 | #2 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
|
Moin moin
Ein Teil der Antwort hast Du selber gegeben: Zitat:
Das ist Dein Job. Deine Entscheidung hängt aber auch davon ab, ob mit dem Sozialdienst des Krankenhauses (oder falls es Betreutes wohnen geben sollte mit denen) eine Begleitung organisiert werden kann. Ohne Begleitung wäre das Risiko möglicherweise zu hoch. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
09.02.2020, 22:30 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
|
|
10.02.2020, 08:23 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Die Entscheidung ob und wie die Nachricht des Versterbens und die Beerdigung sich auswirken könnten, können alleine die Ärzte beurteilen. In ähnlichen Fällen überlasse/ich dazu Entscheidung und evtl. Planung alleine der Klinik. Den Betreuer hier als Entscheider oder evtl. gar Begleiter zu sehen ist auf keinen Fall angesagt, beides ist nicht sein Bereich. Dabei würde es sich auch nicht um eine "Unterbrechung" der Unterbringung handeln. Auch Untergebrachte nehmen z.B. teilweise an den Morgenspaziergängen, dem Einkauf und teilweise sogar an stundenweise freiem Ausgang teil ohne dass damit die Unterbringung unterbrochen wäre. Ich würde wie gesagt diese Entscheidung klar an die Ärzte delegieren und ebenso die Verantwortung und Durchführung. Als Betreuer möchte ich (auch) auf keinen Fall als Notfallbehandler tätig werden müssen oder sollen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
10.02.2020, 18:25 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
|
Moin moin
Hier gebe ich gerne Michaela recht und nehme den Teil meiner Antwort zurück: Als Betreuer sollte man auch nicht die Entscheidung in dieser Angelegenheit treffen. Allerdings lieben Ärzte es, diese Entscheidungen von wem anders fällen zu lassen, der dann auch die Verantwortung zu übernehmen hat. Aus dieser Nummer sollte man dann auch rauskommen. Und zur Katatonie: Wer einmal einen Menschen erlebt hat, der aus einem katatonen Zustand herausexplodiert ist, wird nie wieder freiwillig so eine Gelegenheit noch mal erleben wollen. Zum Glück geht das auch beschaulicher. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
10.02.2020, 18:30 | #6 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
10.02.2020, 20:24 | #7 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
|
Zitat:
Speziell hier im geschilderten Fall würde ich sicher niemals ohne Einschätzung der Ärzte etwas entscheiden wollen und eben auch die Durchführung/ Begleitung in die Verantwortung der Klinik geben. |
|
10.02.2020, 20:47 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
|
Ich zitiere hier noch einmal meinen Beitrag und kritisiere die hier vorgeschlagene Vorgehensweisen, die Verantwortung für das eigene Handeln einer "professionellen" Betreuung, auf Entscheidungen der Ärzte abzuwälzen oder mit deren Gutachten zu begründen. Es gibt menschliche Gründe, formale Argumente bis zu einem gewissen Grade hinten an zu stellen. Gerade in einer Zeit, in der Diskussionen über Werte einer Gesellschaft wieder in den gesellschaftlichen Fokus geraten, ist dies kein gutes Zeichen.
|
10.02.2020, 21:11 | #9 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
|
Moin Susi
Es gibt menschliche Gründe, für die man formale Argumente durchaus hinten anstellen sollte. Da gebe ich Dir recht. Bei der von Candide beschriebenen Betreuten sind es aber auch und gerade menschliche Gründe, warum man sich überlegen sollte, ob die Teilnahme an der Bestattung des Ehemannes angezeigt ist, oder nicht: Nämlich die durch die Krankheit der Betreuten begründeten Risiken für ihre Gesundheit. Sollte die gesundheitliche Situation der Betreuten so weit stabil sein, dass sie voraussichtlich aufgrund der Teilnahme an der Bestattung nicht dekompensieren wird, dann sollte ihre Teilnahme auch unterstützt und organisiert werden. Das ist der menschliche Teil der Angelegenheit. Die Feststellung des Dekompensationsrisikos und die damit verbundene Verantwortung für die zu treffende Feststellung (da steckt auch die Haftungsfrage mit drin) ist der formale Teil dieser Angelegenheit. Bis zu welchem Grad der Formale Teil zurückgestellt werden sollte bzw. kann, hängt auch davon ab, wie der Inhalt der Feststellung aussieht. Oder anders: Wenn das Risiko einer Dekompensation - z.B. in Form eines Suizides bzw. Suizidversuches für sehr hoch eingestuft wird, dann wäre es fatal, dies aus menschlichen Gründen außer Acht zu lassen. Wer wollte schon bei bekannt hohem Suizidrisiko seinen Kopf hinhalten? Die Diskussion über die Werte einer Gesellschaft ist zumindest allgemein sicherlich wichtig, richtig und notwendig. Hier geht es - wie meistens im Bereich der rechtlichen Betreuungen - um einen Einzelfall, in dem die Werte der Gesellschaft (welche das auch immer sind) auf eben diesen Einzelfall heruntergebrochen und auch noch mit den Werten und Vorstellungen des/r jeweiligen Betreuten in Einklang gebracht werden müssen. Daher ist der pauschale Hinweis auf die Wertediskussion in der Gesellschaft für die Problemlösung in diesem Einzelfall nicht unbedingt hilfreich. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
10.02.2020, 21:25 | #10 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
|
So hab ich das auch gemacht. Mein Betreuter hatte aber nur einen 6-Wochen Beschluss. Vorher aber eine klare Ansage gemacht, wenn das nicht klappt dann rufe ich Polizei und RTW. Hat aber geklappt.
|
Lesezeichen |
|
|