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Unterbrechung geschlossener Unterbringung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbrechung geschlossener Unterbringung? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Eine Betreute ist wegen einer katatonischen Schizophrenie seit 4 Monaten in der Psychiatrie und soll danach in eine geschlossene Einrihtung ...


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Alt 09.02.2020, 20:36   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.10.2008
Beiträge: 31
Standard Unterbrechung geschlossener Unterbringung?

Eine Betreute ist wegen einer katatonischen Schizophrenie seit 4 Monaten in der Psychiatrie und soll danach in eine geschlossene Einrihtung kommen, was bereits bis 2.2021 genehmigt wurde.


Nun ist ihr Mann gestorben, der in einem Pflegeheim lebte.


Hat die Betreute eine Chance für die Beerdigung aus der Unterbringung heraus für die Teilnahme beurlaubt zu werden?


Vorher muss noch geklärt werden, wie die Ärzte zu solcher Teilnahme stehen und ob das psychisch erträglich für die Betroffene wäre.
candide ist offline  
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Alt 09.02.2020, 20:43   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin

Ein Teil der Antwort hast Du selber gegeben:

Zitat:
Zitat von candide Beitrag anzeigen
Vorher muss noch geklärt werden, wie die Ärzte zu solcher Teilnahme stehen und ob das psychisch erträglich für die Betroffene wäre.
Wenn es von ärztlicher Seite keine Bedenken gibt, kannst Du als Betreuerin die Entscheidung fällen: geht oder geht nicht.
Das ist Dein Job.

Deine Entscheidung hängt aber auch davon ab, ob mit dem Sozialdienst des Krankenhauses (oder falls es Betreutes wohnen geben sollte mit denen) eine Begleitung organisiert werden kann. Ohne Begleitung wäre das Risiko möglicherweise zu hoch.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 09.02.2020, 22:30   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Ohne Begleitung wäre das Risiko möglicherweise zu hoch.
Notfalls springt man einfach mal über seinen Schatten und begleitet die Betreute für eine Stunde. Ein Ehemann stirbt nämlich auch nicht alle Tage.
Susi K ist offline  
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Alt 10.02.2020, 08:23   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Vorher muss noch geklärt werden, wie die Ärzte zu solcher Teilnahme stehen und ob das psychisch erträglich für die Betroffene wäre.
Das ist zunächst das allerwichtigste. Katatone Momente können die unterschiedlichsten Ausformungen haben und ohne genaueres dazu zu wissen ist alles andere nur Rätselraten.

Die Entscheidung ob und wie die Nachricht des Versterbens und die Beerdigung sich auswirken könnten, können alleine die Ärzte beurteilen.

In ähnlichen Fällen überlasse/ich dazu Entscheidung und evtl. Planung alleine der Klinik. Den Betreuer hier als Entscheider oder evtl. gar Begleiter zu sehen ist auf keinen Fall angesagt, beides ist nicht sein Bereich.


Dabei würde es sich auch nicht um eine "Unterbrechung" der Unterbringung handeln. Auch Untergebrachte nehmen z.B. teilweise an den Morgenspaziergängen, dem Einkauf und teilweise sogar an stundenweise freiem Ausgang teil ohne dass damit die Unterbringung unterbrochen wäre.


Ich würde wie gesagt diese Entscheidung klar an die Ärzte delegieren und ebenso die Verantwortung und Durchführung.

Als Betreuer möchte ich (auch) auf keinen Fall als Notfallbehandler tätig werden müssen oder sollen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 10.02.2020, 18:25   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin

Hier gebe ich gerne Michaela recht und nehme den Teil meiner Antwort zurück:
Als Betreuer sollte man auch nicht die Entscheidung in dieser Angelegenheit treffen.

Allerdings lieben Ärzte es, diese Entscheidungen von wem anders fällen zu lassen, der dann auch die Verantwortung zu übernehmen hat. Aus dieser Nummer sollte man dann auch rauskommen.


Und zur Katatonie:
Wer einmal einen Menschen erlebt hat, der aus einem katatonen Zustand herausexplodiert ist, wird nie wieder freiwillig so eine Gelegenheit noch mal erleben wollen. Zum Glück geht das auch beschaulicher.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.02.2020, 18:30   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Allerdings lieben Ärzte es, diese Entscheidungen von wem anders fällen zu lassen, der dann auch die Verantwortung zu übernehmen hat.
Bei der Diagnose habe ich diese negative Erfahrung noch nicht machen können. Eher im Gegenteil, es hatte mir Respekt eingetragen meine Grenzen zu kennen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 10.02.2020, 20:24   #7
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Bei der Diagnose habe ich diese negative Erfahrung noch nicht machen können. Eher im Gegenteil, es hatte mir Respekt eingetragen meine Grenzen zu kennen.
Das sehe ich hier und auch generell als ein wichtiges Kriterium des professionellen Handelns. Die eigenen Grenzen zu kennen. Ich lerne dies als Berufsbetreuerin jeden Tag aufs Neue und auch meine Erfahrung ist: Wenn ich mich professionell abgrenze ernte ich Respekt und erschaffe gute Kommunikationsstrukturen mit Ärzten etc.. ( es gibt da sicher Ausnahmen und hindernde Hierarchie-Strukturen, keine Frage).

Speziell hier im geschilderten Fall würde ich sicher niemals ohne Einschätzung der Ärzte etwas entscheiden wollen und eben auch die Durchführung/ Begleitung in die Verantwortung der Klinik geben.
Aiwala ist offline  
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Alt 10.02.2020, 20:47   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Zitat:
Zitat von Susi K Beitrag anzeigen
Notfalls springt man einfach mal über seinen Schatten und begleitet die Betreute für eine Stunde. Ein Ehemann stirbt nämlich auch nicht alle Tage.
Ich zitiere hier noch einmal meinen Beitrag und kritisiere die hier vorgeschlagene Vorgehensweisen, die Verantwortung für das eigene Handeln einer "professionellen" Betreuung, auf Entscheidungen der Ärzte abzuwälzen oder mit deren Gutachten zu begründen. Es gibt menschliche Gründe, formale Argumente bis zu einem gewissen Grade hinten an zu stellen. Gerade in einer Zeit, in der Diskussionen über Werte einer Gesellschaft wieder in den gesellschaftlichen Fokus geraten, ist dies kein gutes Zeichen.
Susi K ist offline  
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Alt 10.02.2020, 21:11   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin Susi

Es gibt menschliche Gründe, für die man formale Argumente durchaus hinten anstellen sollte. Da gebe ich Dir recht.

Bei der von Candide beschriebenen Betreuten sind es aber auch und gerade menschliche Gründe, warum man sich überlegen sollte, ob die Teilnahme an der Bestattung des Ehemannes angezeigt ist, oder nicht: Nämlich die durch die Krankheit der Betreuten begründeten Risiken für ihre Gesundheit.
Sollte die gesundheitliche Situation der Betreuten so weit stabil sein, dass sie voraussichtlich aufgrund der Teilnahme an der Bestattung nicht dekompensieren wird, dann sollte ihre Teilnahme auch unterstützt und organisiert werden. Das ist der menschliche Teil der Angelegenheit.
Die Feststellung des Dekompensationsrisikos und die damit verbundene Verantwortung für die zu treffende Feststellung (da steckt auch die Haftungsfrage mit drin) ist der formale Teil dieser Angelegenheit.

Bis zu welchem Grad der Formale Teil zurückgestellt werden sollte bzw. kann, hängt auch davon ab, wie der Inhalt der Feststellung aussieht.
Oder anders:
Wenn das Risiko einer Dekompensation - z.B. in Form eines Suizides bzw. Suizidversuches für sehr hoch eingestuft wird, dann wäre es fatal, dies aus menschlichen Gründen außer Acht zu lassen. Wer wollte schon bei bekannt hohem Suizidrisiko seinen Kopf hinhalten?

Die Diskussion über die Werte einer Gesellschaft ist zumindest allgemein sicherlich wichtig, richtig und notwendig.
Hier geht es - wie meistens im Bereich der rechtlichen Betreuungen - um einen Einzelfall, in dem die Werte der Gesellschaft (welche das auch immer sind) auf eben diesen Einzelfall heruntergebrochen und auch noch mit den Werten und Vorstellungen des/r jeweiligen Betreuten in Einklang gebracht werden müssen.
Daher ist der pauschale Hinweis auf die Wertediskussion in der Gesellschaft für die Problemlösung in diesem Einzelfall nicht unbedingt hilfreich.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.02.2020, 21:25   #10
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
Standard

Zitat:
Zitat von Susi K Beitrag anzeigen
Notfalls springt man einfach mal über seinen Schatten und begleitet die Betreute für eine Stunde. Ein Ehemann stirbt nämlich auch nicht alle Tage.
So hab ich das auch gemacht. Mein Betreuter hatte aber nur einen 6-Wochen Beschluss. Vorher aber eine klare Ansage gemacht, wenn das nicht klappt dann rufe ich Polizei und RTW. Hat aber geklappt.
Leuchtturm-H ist offline  
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