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Klima 13.02.2020 15:33

Kündigung Stromanbieter
 
Liebe Teilnehmenden,


ein Betreuter wechselte im Oktober 2019 in ein Pflegeheim. Seine Mietwohnung kündigte er zum 30.11.2019. Nun habe ich festgestellt, dass ich leider dem Stromversorger nicht gekündigt hatte. Es werden weiterhin die Abschlagszahlungen eingezogen.


Die Kündigung holte ich nun nach. Meine Frage: kann ich noch verhindern, dass mein Betreuter den Stromverbrauch des Nachmieters oder Wohnungseigentümers (??) ab dem 01.12.2019 auch wirklich bezahlen muss?


Schöne Grüße


Klima

michaela mohr 13.02.2020 15:38

Kündigung zum 1.12. hinschicken mit Bitte um Schlussrechnung zu diesem Datum.Sowas kommt schon mal öfter vor als du denkst.

Die können das auf jeden Fall rechnerisch ermitteln

HorstD 13.02.2020 16:38

Ist im Stromlieferungsvertrag ein außerordentliches (Sonder-) Kündigungsrecht drin? Dann ist es relativ einfach. Dito, wenn der Stromversorger die Stromlieferung in der neuen Wohnung weiterführen kann.

Ist beides nicht der Fall, muss man sich auf die Unzumutbarkeit des weiteren Festhaltens am Vertrag berufen, § 313 BGB.

Siehe auch unter: https://www.finanztip.de/stromanbiet...mmelden-umzug/

Hat schon eine Endablesung stattgefunden? Falls nein, unbedingt den aktuellen Zählerstand (und Zählernummer) notieren, am bestrn abgotografieren.

michaela mohr 13.02.2020 16:45

Zitat:

Hat schon eine Endablesung stattgefunden? Falls nein, unbedingt den aktuellen Zählerstand (und Zählernummer) notieren, am bestrn abgotografieren.
Horst, als Praktikerin sage ich dazu ganz klar nein, bloss nicht.Dann müsste nämlich der Strom bis heute gezahlt werden. Ganau das soll doch vermieden werden.

In wirklich den meisten Fällen rechnet der Anbieter zurück und hier hat es bisher noch nie Ärger wegen einer Kündigungsverspätung von einem oder zwei Monaten gegeben.

Klima 13.02.2020 19:21

Liebe Michaela Mohr,
Lieber Horst Deinert,


vielen Dank für die hilfreichen Mitteilungen. Der Stromzählerstand ist zum Glück im Übergabeprotokoll festgehalten.


Sonderkündigungsrecht muss ich noch prüfen. Bei einem Wechsel in ein Heim hatte ich damit jedoch noch nie Probleme. Ins Heim kann er natürlich seinen Stromanbieter nicht mitnehmen.


Schöne Grüße


Klima

HorstD 14.02.2020 10:47

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 124503)
Horst, als Praktikerin sage ich dazu ganz klar nein, bloss nicht.Dann müsste nämlich der Strom bis heute gezahlt werden. Ganau das soll doch vermieden werden.
In wirklich den meisten Fällen rechnet der Anbieter zurück und hier hat es bisher noch nie Ärger wegen einer Kündigungsverspätung von einem oder zwei Monaten gegeben.

Hallo, du hast mich missverstanden. Ich meinte nicht, dass man den Stromverbrauch bis zu dieser nachträglichen Ablesung wirklich zahlen sollte, sondern damit man einen Anhaltspunkt für die Verhandlungen mit der Stromfirma hat. Ohne den Stand zu kennen, könnten da ja gerade unwidersprochen auf die Idee kommen, du du oben geäußerst hat. Meine Maxime in 40 Jahren Berufstätigkeit war immer, mit möglichst vielen Infos in eine Verhandlung zu gehen.

michaela mohr 14.02.2020 11:39

Zum Glück hat er den Zähletsand von damals ja schon.


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