Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigung Stromanbieter im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmenden,
ein Betreuter wechselte im Oktober 2019 in ein Pflegeheim. Seine Mietwohnung kündigte er zum 30.11.2019. Nun habe ich ...
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13.02.2020, 16:33 | #1 |
Stammgastanwärter
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Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Kündigung Stromanbieter
Liebe Teilnehmenden,
ein Betreuter wechselte im Oktober 2019 in ein Pflegeheim. Seine Mietwohnung kündigte er zum 30.11.2019. Nun habe ich festgestellt, dass ich leider dem Stromversorger nicht gekündigt hatte. Es werden weiterhin die Abschlagszahlungen eingezogen. Die Kündigung holte ich nun nach. Meine Frage: kann ich noch verhindern, dass mein Betreuter den Stromverbrauch des Nachmieters oder Wohnungseigentümers (??) ab dem 01.12.2019 auch wirklich bezahlen muss? Schöne Grüße Klima |
13.02.2020, 16:38 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Kündigung zum 1.12. hinschicken mit Bitte um Schlussrechnung zu diesem Datum.Sowas kommt schon mal öfter vor als du denkst.
Die können das auf jeden Fall rechnerisch ermitteln
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13.02.2020, 17:38 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Ist im Stromlieferungsvertrag ein außerordentliches (Sonder-) Kündigungsrecht drin? Dann ist es relativ einfach. Dito, wenn der Stromversorger die Stromlieferung in der neuen Wohnung weiterführen kann.
Ist beides nicht der Fall, muss man sich auf die Unzumutbarkeit des weiteren Festhaltens am Vertrag berufen, § 313 BGB. Siehe auch unter: https://www.finanztip.de/stromanbiet...mmelden-umzug/ Hat schon eine Endablesung stattgefunden? Falls nein, unbedingt den aktuellen Zählerstand (und Zählernummer) notieren, am bestrn abgotografieren.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
13.02.2020, 17:45 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
In wirklich den meisten Fällen rechnet der Anbieter zurück und hier hat es bisher noch nie Ärger wegen einer Kündigungsverspätung von einem oder zwei Monaten gegeben.
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13.02.2020, 20:21 | #5 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Liebe Michaela Mohr,
Lieber Horst Deinert, vielen Dank für die hilfreichen Mitteilungen. Der Stromzählerstand ist zum Glück im Übergabeprotokoll festgehalten. Sonderkündigungsrecht muss ich noch prüfen. Bei einem Wechsel in ein Heim hatte ich damit jedoch noch nie Probleme. Ins Heim kann er natürlich seinen Stromanbieter nicht mitnehmen. Schöne Grüße Klima |
14.02.2020, 11:47 | #6 | |
Moderator
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Beiträge: 5,717
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Zitat:
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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14.02.2020, 12:39 | #7 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zum Glück hat er den Zähletsand von damals ja schon.
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