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Kündigung Stromanbieter

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigung Stromanbieter im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmenden, ein Betreuter wechselte im Oktober 2019 in ein Pflegeheim. Seine Mietwohnung kündigte er zum 30.11.2019. Nun habe ich ...


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Alt 13.02.2020, 16:33   #1
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard Kündigung Stromanbieter

Liebe Teilnehmenden,


ein Betreuter wechselte im Oktober 2019 in ein Pflegeheim. Seine Mietwohnung kündigte er zum 30.11.2019. Nun habe ich festgestellt, dass ich leider dem Stromversorger nicht gekündigt hatte. Es werden weiterhin die Abschlagszahlungen eingezogen.


Die Kündigung holte ich nun nach. Meine Frage: kann ich noch verhindern, dass mein Betreuter den Stromverbrauch des Nachmieters oder Wohnungseigentümers (??) ab dem 01.12.2019 auch wirklich bezahlen muss?


Schöne Grüße


Klima
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Alt 13.02.2020, 16:38   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Kündigung zum 1.12. hinschicken mit Bitte um Schlussrechnung zu diesem Datum.Sowas kommt schon mal öfter vor als du denkst.

Die können das auf jeden Fall rechnerisch ermitteln
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 13.02.2020, 17:38   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

Ist im Stromlieferungsvertrag ein außerordentliches (Sonder-) Kündigungsrecht drin? Dann ist es relativ einfach. Dito, wenn der Stromversorger die Stromlieferung in der neuen Wohnung weiterführen kann.

Ist beides nicht der Fall, muss man sich auf die Unzumutbarkeit des weiteren Festhaltens am Vertrag berufen, § 313 BGB.

Siehe auch unter: https://www.finanztip.de/stromanbiet...mmelden-umzug/

Hat schon eine Endablesung stattgefunden? Falls nein, unbedingt den aktuellen Zählerstand (und Zählernummer) notieren, am bestrn abgotografieren.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 13.02.2020, 17:45   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Hat schon eine Endablesung stattgefunden? Falls nein, unbedingt den aktuellen Zählerstand (und Zählernummer) notieren, am bestrn abgotografieren.
Horst, als Praktikerin sage ich dazu ganz klar nein, bloss nicht.Dann müsste nämlich der Strom bis heute gezahlt werden. Ganau das soll doch vermieden werden.

In wirklich den meisten Fällen rechnet der Anbieter zurück und hier hat es bisher noch nie Ärger wegen einer Kündigungsverspätung von einem oder zwei Monaten gegeben.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
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Alt 13.02.2020, 20:21   #5
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard

Liebe Michaela Mohr,
Lieber Horst Deinert,


vielen Dank für die hilfreichen Mitteilungen. Der Stromzählerstand ist zum Glück im Übergabeprotokoll festgehalten.


Sonderkündigungsrecht muss ich noch prüfen. Bei einem Wechsel in ein Heim hatte ich damit jedoch noch nie Probleme. Ins Heim kann er natürlich seinen Stromanbieter nicht mitnehmen.


Schöne Grüße


Klima
Klima ist offline  
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Alt 14.02.2020, 11:47   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Horst, als Praktikerin sage ich dazu ganz klar nein, bloss nicht.Dann müsste nämlich der Strom bis heute gezahlt werden. Ganau das soll doch vermieden werden.
In wirklich den meisten Fällen rechnet der Anbieter zurück und hier hat es bisher noch nie Ärger wegen einer Kündigungsverspätung von einem oder zwei Monaten gegeben.
Hallo, du hast mich missverstanden. Ich meinte nicht, dass man den Stromverbrauch bis zu dieser nachträglichen Ablesung wirklich zahlen sollte, sondern damit man einen Anhaltspunkt für die Verhandlungen mit der Stromfirma hat. Ohne den Stand zu kennen, könnten da ja gerade unwidersprochen auf die Idee kommen, du du oben geäußerst hat. Meine Maxime in 40 Jahren Berufstätigkeit war immer, mit möglichst vielen Infos in eine Verhandlung zu gehen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 14.02.2020, 12:39   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zum Glück hat er den Zähletsand von damals ja schon.
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