Dies ist ein Beitrag zum Thema Verzicht auf Rechnungslegung "rückwirkend"? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Die Betreuung wurde aufgehoben. Die ehem. Betreute verzichtet auf die Schlussrechnungslegung bei Gericht.
Nun habe ich kurz vor Aufhebung der ...
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14.02.2020, 10:36 | #1 |
Forums-Geselle
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Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Verzicht auf Rechnungslegung "rückwirkend"?
Die Betreuung wurde aufgehoben. Die ehem. Betreute verzichtet auf die Schlussrechnungslegung bei Gericht.
Nun habe ich kurz vor Aufhebung der Betreuung die letzte Jahresrechnungslegung schon dem Gericht eingereicht. Kann die ehem. Betreute auch auf die förmliche Rechnungslegung dieser Rechnungslegung verzichten? |
14.02.2020, 11:18 | #2 |
Forums-Geselle
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Meine Frage hat sich erledigt.
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