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gesetzliche Betreuung

 

Selbstverwaltungserklärung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Selbstverwaltungserklärung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich bin neu hier in diesem Forum und habe einige wichtige Fragen zu meiner Situation. Ich bin betreuter ...


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Alt 14.02.2020, 19:27   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 14.09.2019
Beiträge: 3
Standard Selbstverwaltungserklärung

Hallo zusammen, ich bin neu hier in diesem Forum und habe einige wichtige Fragen zu meiner Situation. Ich bin betreuter und handel innerhalb eines Gewerbebetriebes, eigenständig und auf eigene Rechnung. Mein Betreuer, mit dem ich einige Probleme habe lässt mich einmal im Jahr eine Selbstverwaltungserklärung unterschreiben. Nun bin ich in der Situation, das ich von einer Tante mit meinem Bruder zusammen ein finanzielles Erbe entgegen nehmen kann. Zur Auszahlungsvereinbarung war ich ohne meinen Betreuer vor 4 Wochen bei der Erben-Auszahlenden Bank und habe dort alles vertraglich vereinbart, so das die Summen meinem Bruder und mir hätten überwiesen werden können. Heute kam von der Zahlenden Bank eine Mail, das sich mein Betreuer dort gemeldet hat und man von Seitens der Bank nun erst mal meine Geschäftsfähigkeit prüfen muss, bevor mein Erbe ausgezahlt werden kann. Ich hatte bereits bei den Testamentsangelegenheiten festgestellt, das sich mein Betreuer beim Nachlassgericht aufdrängte, obwohl ich das ganze Nachlassverfahren gerne selbst regeln will. Nun habe ich den Eindruck, das sich mein Betreuer auch bei der Nachlas-zahlenden Bank wichtig macht und aufdränngen will. Da sich mein Betreuer auch sonnst teilweise sehr mangelhaft verhält, ständig seine quartalsweise erstellten Rechnungen erhöht und mir zum Teil Beträge in Rechnung stellt, zu denen er mir auch auf Nachfrage keine verständliche Erklärung geben tut. Da ich mit meinem Bruder einen Teil des Erbes in die Sanierung von unserem Elternhaus stecken will, was meinem Betreuer bekannt ist, weil ich ihm das sagte, stellt sich für mich die Frage, wie ich in dieser Situation nun weiter handeln kann, da ich das Erbe auch brauche, weil ich bereits Handwerkerverträge für die Sanierung von unserem Elternhaus in Auftrag gegeben habe. Vielen Dank im Vorraus für hoffentlich reichliche Informationen. Ich füge noch hinzu, das mein Betreuer vor einigen Monaten selbst angeboten hatte, sich mit vorhandenen Handwerkern selbst in die Sanierung unseres Elternhauses einbringen würde.
Drehfix ist offline  
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Alt 14.02.2020, 19:50   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin

So, wie Du das schilderst, scheinst Du ja eine gnaze Menge Sachen auch alleine regeln zu können. Da stellt sich schon die Frage, warum Du einen Betreuer hast und welche Aufgabenkreise er hat.
wenn Du Deine finanziellen Angelegenheiten gut hinkriegst, ist doch keine Vermögenssorge notwendig. Bei den Erbangelegenheiten genauso.

Wie ist denn der Kontakt sonst zu deinem Betreuer? Trefft ihr Euch mal, um die anstehenden Sachen zu besprechen und zu klären, was wer von Euch beiden davon macht (und wie)?

Dass ein Betreuer sich anbietet, bei einem Betreuten selber zu Handwerkern ist schon eine ziemliche Nummer. Für einen Berufsbetreuer sogar ein NoGo, bei einem ehrenamtlichen Betreuer kann so etwas (vor lauter Hilfsbereitschaft) schon mal vorkommen.
Handwerker nur zu organisieren ist ok.

Was mir recht unklar ist, betrifft die Rechnungen des Betreuers:
Quartalsweise spricht für einen Berufsbetreuer. Aber immer höhere Vergütungen in Rechnung zu stellen geht eigentlich gar nicht.
Die Betreuervergütung ist im ersten Quartal der Betreuung am höchsten und dann sinkt sie kontunuierlich bis zum Ende des zweiten Jahres. Ab dem dritten Jahr bleibt die Vergütung konstant auf dem niedrigsten Satz.
Die steigenden Rechnungen solltest Du mal etwas genauer beschreiben.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 14.02.2020, 20:22   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 14.09.2019
Beiträge: 3
Standard Selbstverwaltungserklärung / Antwort

Hallo Imre, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Die Hilfsangebote von meinem Betreuer beinhalteten lediglich die Angebote, das er Handwerker vorschlagen würde, aber nicht, das er selbst werkeln wollte. Ich regel auch wirklich alles eigenständig, schreibe selbst Rechnungen für meine gut gehende Firma, die ich vor 25 Jahren gründete und verwalte auch die eingehenden Gelder selbst, so das ich auch mein Material selbst kaufe. Mein Betreuer hat die Aufgabe, das er im Nachsendeauftrag meine Post empfängt, weil ich in früheren Jahren psychisch nicht in der Lage war, meine Post zu öffnen, weil es zum Teil Ämter bei mir übertrieben hatten und mir zum Teil ein Amt am Tag 3 gelbe Briefe sendete, was für mich eine große Anmaßung war. Ich hatte vor einigen Monaten meinen Betreuer angesprochen, das er mit mir daran arbeiten solle, das ich meine Post wieder eigenständig erhalten und bearbeiten kann. Darauf geht er garnicht ein, sondern öffnet einfach immer weiter meine Post und erhöht sich seine quartalsweise gestellten Rechnungen. Seine letzte Rechnung erfolgte so, das er einen Kostenantrag erst 4 Wochen bei sich liegen gelassen hatte und mir den Kostenantrag erst nach den besagten 4 Wochen beiläufig in einer Mail zugänglich machte und er ihn dann im Eilverfahren zum Amtsgericht schickte, wo mir mit einer effektiven Einsichtszeit und Reaktionszeit von grade mal 2 Tagen ein Beschluss darüber gemacht wurde. Auf diesen Beschluss hatte ich Widerspruch eingelegt, aber mein Widerspruch wurde abgelehnt und mit der Ablehnung hatte mir das Gericht auch die Kostentabellen gesendet, auf denen ich selbst erkennen konnte, das die Kosten für seine Tätigkeit nur nach unten gehen können. Vor eineinhalb Jahren ungefähr hatte mein Betreuer an meinen Hausarzt eine Wats App gesendet und sich dort ausgegeben mit dem Betreuungsbereich meiner Gesundheitssorge, die er aber garnicht hat. Er hatte damals meinen Hausarzt in seiner Wats App gebeten, informirt werden zu wollen, wenn mir eine schwehre Krankheit widerfahren würde. Mein Hausarzt hatte mir damals die Wats App gezeigt und festgestellt, das er von meinem Betreuer wegen der nicht zuständigen Vorgabe für meine Gesundheitsfürsorge gelogen hatte. Ich habe zu meinem Betreuer nicht das erforderliche Vertrauen, weil er unter anderem mal sagte,: Wenn bei mir mal eine Glühbirne durchbrennt, dann verkauft er meine ganzen Sachen.
Früher hatten wir Postbesprechungstermine, die er eigenmächtig einfach weg gelassen hatte und er mir nachdem er meine wichtigsten Postsendungen mir durch Mail mitteilt, dann einfach ohne Ankündigung die Post bei mir in den Briefkasten wirft. Ich bin grundsätzlich auf einem guten Weg der Besserung und es findet im März ein Gerichtstermin wegen der Betreuungsverlängerung statt. Mein Psychater, zu dem ich im Abstand von ca. 4 Wochen Gespräche führe, hatte von sich aus angeboten, das er ein Gespräch mit mir und meinem Betreuer führen würde. Dieses Gespräch hatte ich meinem Betreuer vorgeschlagen und er stimmte erst nach der vierten Nachfrage dem gemeinsamen Gespräch zu.
Wichtig ist für mich jetzt im Moment die Frage, wie ich weiter mit der Erbenauszahlenden Bank umgehe, die nun meine Geschäftsfähigkeit in Frage stellte, was wohl durch meinen Betreuer dort fälschlich angegeben wurde? Viele Grüße und nochmals vielen Dank
Drehfix ist offline  
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Alt 14.02.2020, 21:54   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Zitat:
Zitat von Drehfix Beitrag anzeigen
Padong, ich habe jetzt den Text doppelt stehen, kenne mich noch nicht so gut aus
Macht nix. Ist auch eher nicht die Länge des Textes, sondern das Schreiben "ohne einmal Luft zu holen". Auch dein Eingangstext ist vollkommen unstrukturiert. Sowas lese ich erst garnicht. Sorry. Aber dein Nick passt.
Susi K ist offline  
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Alt 15.02.2020, 08:25   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Das mit riesigen langen Text ist schon schwierig.
Versuche zuküntftig immer mal einen Absatz einzubauen. Alllzu pampig müsste deswegen aber nicht werden, hier muss keiner etwas lesen.

Es ist inhaltlich auch etwas schwer zu verstehen, du hattest geschrieben:
Zitat:
Seine letzte Rechnung erfolgte so, das er einen Kostenantrag erst 4 Wochen bei sich liegen gelassen hatte und mir den Kostenantrag erst nach den besagten 4 Wochen beiläufig in einer Mail zugänglich machte und er ihn dann im Eilverfahren zum Amtsgericht schickte, wo mir mit einer effektiven Einsichtszeit und Reaktionszeit von grade mal 2 Tagen ein Beschluss darüber gemacht wurde. Auf diesen Beschluss hatte ich Widerspruch eingelegt, aber mein Widerspruch wurde abgelehnt und mit der Ablehnung hatte mir das Gericht auch die Kostentabellen gesendet, auf denen ich selbst erkennen konnte, das die Kosten für seine Tätigkeit nur nach unten gehen können
Ein Betreuer kann seine Rechnung stellen wann er möchte.
Das macht er aber immer zuerst bei Gericht.
Das Gericht bearbeitet eine sog. Vergütungsabrechnung meistens nicht am nächsten Tag, sondern manchmal erst nach Wochen, manchmal erst nach Monaten. Dazu bekommt der Betreute diese Rechnung vom Gericht zugeschickt, das gehört zur Bearbeitung dort dazu.
Der Betreute hat dann 2 Wochen Zeit dazu was zu sagen- was letztlich aber nichts heisst. Die Vergütung, also die Bezahlung für den Betreuer ist gesetzlich vorgeschrieben wie Imre auch schon geschrieben hat. Also am Anfang am höchsten und dann alle drei Monate weniger- eagl wann er das tatsächlich macht.

Wenn der Betreute dazu nichts gesagt hat (wenn er etwas dazu sagt aber auch) dann gibt es einen sog. Beschluss, da steht drin dass der Betreuer sich das Geld entnehmen darf.

Jetzt was ganz Wichtiges: die Rechnung wird deswegen auf keinen Fall höher!
Du bist scheinbar Handwerker, du kennst das Problem mit fehlenden Rechnungszahlungen ganz genau. Du aber kannst mahnen, Mahngebühren usw. erheben. Wir als Betreuer können das alles nicht, wir müssen warten bis das Gericht in die Gänge kam.

Irgendwas an deiner Geschichte kann so nicht stimmen. Wenn ein Gericht mitbekäme dass ein Betreuer alle Monate höhere Rechnungen stellen würde dann wäre spofort Schluss mit Lustig.Noch viel wichtiger: eine Genehmigung zur Entnahme aus dem Vermögen würde auf keinen Fall erteilt aber die braucht jeder der sich seine Vergütung selbst überweisen könnte.

Schau dir an was wir zu diesem Punkt bisher geschrieben haben und denk nochmal in Ruhe darüber nach.

Auch die Hausarztgeschichte klingt ziemlich merkwürdig. Das lässt sich kaum glauben.
Beim Hausarzt wird vom Betreuer der Betreuerausweis vorgelegt,
entweder persönlich oder per Post oder per Fax.
Hausarzt und Betreuer per Whats App? Das macht man höchstens wenn man gleichzeitig dick befreundet wäre, also mal schnell auf dem "kleinen" Dienstweg und auch da eigentlich nicht.

Schau du bitte jetzt noch einmal in deinem Beschluss nach was da drin steht als Aufgabenkreise und sag uns das. Gab es zwischenzeitlich dabei Änderungen?

Zu dem Rest deines Problems..... du hast ein Gespräch mit deinem Psychiater und dem Betreuer. Dein Psychiater kann dir nach diesem Termin- letztlich könnte er das auch jetzt schon- ein Attest ausstellen wo drin steht, dass du vollständig geschäftsfähig bist. Das wieder könntest du der Bank vorlegen.

Du schreibst dass du "seit Jahren" eine Selbstverwaltungserklärung unterschreibst. Seit wie vielen Jahren denn? Denn auch das ist ein klares Indiz für die Bank dass du geschäftsfähig bist.


Wie es danach weitergehen könnte sehen wir da
nn- wenn du beim Schreiben an die Absätze dabei denkst.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 15.02.2020, 10:49   #6
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Ich lese in letzter Zeit des Öfteren Beiträge wie diese im Forum. Bei allem Verständnis tun sich bei mir große Zweifel auf, was den inhaltlichen Wahrheitsgehalt der Beiträge angeht. Womit ich mtnichten sagen will, dass jemand vorsätzlich Unwahrheiten äußert, aber möglicherweise krankheitsbedingt seine Situation nicht adäquat schildern kann. In der Konsequenz habe ich auch Zweifel, ob es für den Betroffenen tatsächlich hilfreich und professionell ist, solche Beiträge inhaltlich zu kommentieren oder inhaltliche Ratschläge zu erteilen.


Drehfix, Sie schreiben, Sie haben im März einen Anhörungstermin am Betreuungsgericht. Dort können Sie alles ansprechen und alle Unterlagen vorlegen. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, sich persönlich anwaltlich beraten zu lassen und dabei dem Anwalt die bei Ihnen vorhandenen Unterlagen zwecks Prüfung vorzulegen.
mimi91 ist offline  
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Alt 15.02.2020, 11:12   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 14.09.2019
Beiträge: 3
Standard Selbstverwaltungserklärung Meine Antwort

Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Ich lese in letzter Zeit des Öfteren Beiträge wie diese im Forum. Bei allem Verständnis tun sich bei mir große Zweifel auf, was den inhaltlichen Wahrheitsgehalt der Beiträge angeht. Womit ich mtnichten sagen will, dass jemand vorsätzlich Unwahrheiten äußert, aber möglicherweise krankheitsbedingt seine Situation nicht adäquat schildern kann. In der Konsequenz habe ich auch Zweifel, ob es für den Betroffenen tatsächlich hilfreich und professionell ist, solche Beiträge inhaltlich zu kommentieren oder inhaltliche Ratschläge zu erteilen.


Drehfix, Sie schreiben, Sie haben im März einen Anhörungstermin am Betreuungsgericht. Dort können Sie alles ansprechen und alle Unterlagen vorlegen. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, sich persönlich anwaltlich beraten zu lassen und dabei dem Anwalt die bei Ihnen vorhandenen Unterlagen zwecks Prüfung vorzulegen.

Vielen Dank der weiteren Nachricht.
Ich weis, das mein vorgetragenes sehr unglaubwürdig lesbar ist.
Ich bin selbst sehr erschrocken darüber, was mir meine Situation vorgibt.

Auch wenn hier die Mutmaßung ausgesprochen wird, das es fraglich wäre auf meine Beiträge zu antworten, so kann ich von ganzem Herzen dankbar verkünden, das ich hier auf mein Anliegen schon einige für mich sehr nützliche Informationen bekommen habe,
was mir sehr hilft.

Ich arbeite weiter an der Besserung meiner Situation, auch wenn es für mich sehr anstrengend ist und Personen sicher meine Glaubwürdigkeit weiter anzweifeln werden.

Dankeschön
Drehfix ist offline  
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Alt 15.02.2020, 12:18   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin

Ich gehe ma nur kurz auf das Problem mit den Vergütungsanträgen und der Post ein:
Michaela hat schon geschrieben, dss Betreuer einen Vergütungsantrag an das Betreuungsgericht senden und das Gericht dann einen Beschluss dazu machen muss. Dazu gehört, dass die Betreuten vom Gericht einen Brief bekommen, in dem um eine Stellungnahme gebeten wird.

Bei letzterem liegt der Hase im Pfeffer:
Wenn der Betreuer die Post auf seine Adresse umleitet, dann bekommt er auch die Anfrage des Gerichtes wg. der Stellungnahme zu dem Vergütungsantrag. damit liegt es wiederum am Betreuer, wie schnell er diese Anfrage an den Betreuten weiterleitet (gelegentlich auch mal: OB!) und wieviel Zeit dann noch für die Stellungnahme bleibt.

Das ist zwar vom Gericht nicht so gewünscht, aber die Post leitet die Briefe eben um. Und vom Gericht wird auch nicht unbedingt daran gedacht, auf den Briefumschlag einen Vermerk draufzuschreiben, dass nicht nachgesendet werden soll. (Unabhängig von der Frage, ob sich die Post dann auch noch dran hält...)

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.02.2020, 14:07   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
auch wenn es für mich sehr anstrengend ist und Personen sicher meine Glaubwürdigkeit weiter anzweifeln werden.
Lass dich von diesem kleinen Einwurf nicht beirren und frage ruhig weiter. Es wird auch Antworten geben.

Was Imre geschrieben hat ist absolut richtig, das hatte ich total übersehen.

Was dieses Ding mit dem "Wahrheitsgehalt" betrifft......

Das Betreuungsrecht ist ziemlich kompliziert und nicht so einfach wie es manchmal dargestellt wird, da kann es wirklich leicht zu richtigen Misserständnissen kommen ohne dass das gleich bösartige "Fehler" oder gar Lügen sind oder wären. Auch im Verständnis.


Fragen zu stellen und sich die Antworten dann durch den Kopf gehen zu lassen ist schon der richtige Weg wenn man alleine nicht mehr weiterweiss.
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michaela mohr ist offline  
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