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Bestattung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestattung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hier wird ein Gedanke fortgesetzt, der über den Begriff und Thame Schonbetrag aufgegriffen wurde, nämlich Bestattungsvorsorge. Da schrieb zuletzt Andreas, ...


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Alt 13.08.2008, 22:32   #1
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Bestattung

Hier wird ein Gedanke fortgesetzt, der über den Begriff und Thame Schonbetrag aufgegriffen wurde, nämlich Bestattungsvorsorge. Da schrieb zuletzt Andreas,

Begründung: der Friedhof wird mit Steuergeldern subventioniert, und wenn schon, dann soll das Geld auch hier im Ort bleiben.

Hallo Andreas, wer hat dir denn diesen Bären aufgebunden? Das mag zwar für die kommunalen Friedhöfe gelten, aber ganz und gar nicht für die konfessionellen und in der Mehrheit sind es konfessionelle. Die kriegen keine müde Ratze vom Staat und auch die Kirchen nicht für die Friedhöfe. Diese müssen sich nämlich selber tragen. Zufälligerweise bin ich als Presbyter im Friedhofausschuss und weiß Bescheid. Das kann natürlich bei den Katholen anders sein, weiß ich nicht. Aber bei den Protestanten ist es so. Das LKA (Landeskirchenamt) hat uns das beim letzten Gespräch en passant untergejubelt: Friedhof ist Privatvergnügen - keine Pflicht und kein Anspruch gegen niemanden.

Wenn allso von Steuergeldern gesprochen wird, sollte der oder die mal sagen, um welchen Friedhof es sich handelt. Und die Friedhofskultur ist massiv im Umbruch von wegen Friedwald, Urne auf dem Kaminsims oder Asche verstreut vom Gasballon aus. Interessant finde ich dann schon den künstlichen Diamanten. Das ist aber in der Regel für die Betreuten nicht interessant.

Was das den Fall von Carlos angeht: nochmals - Sterbegeldversicherung ohne Bestattungsvertrag ist witzlos, kann man sich schenken, da die Versicherung im Vermögen des Betreuten verbleibt. Wenn er ein paar Mille zur Verfügung hat, dann ab damit zum Bestattungsinstitut. Samt Grabstein ist dann die soziale Bedürftigkeit schnell wieder hergestellt und die Bestattung vorgesorgt. Soll dann mal hurtig.

In diesem Sinn
Heinz
 
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Alt 14.08.2008, 09:12   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard +

Hallo Heinz,

tja, das sind die feinen kleinen regionalen Unterschiede. Hier in Lübeck gibt es fünf Friedhöfe, wenn ich nicht irre, und die gehören alle der Stadt Lübeck. Soweit ich weiß gibt es nur einen kirchlichen Friedhof, den jüdischen Friedhof.

Die Info hatte ich von einer Mitarbeiterin des Sozialamtes, und sie stimmt. Ich habe in meiner Ausbildung selbst für fünf Monate in der Friedhofsverwaltung gearbeitet.

Bei Sozialbestattungen, wenn sich niemand sonst um den verstorbenen kümmert, macht das jemand vom Gesundheitsamt. Der hat pro Trauerfall einen festen Betrag, den er bezahlen darf. Und dann muss jeder Bestattungsunternehmer vor Ort so eine Bestattung zum festgesetzten Tarif durchführen. Große Firmen erhalten mehr dieser Aufträge, kleine weniger, da nicht viel zu verdienen ist.

So ist das bei uns.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Stichworte
bestattung, bestattungsvertrag, schonbetrag, schonvermögen, sterbegeldversicherung, vorsorgevertrag


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