Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnung nicht abgemeldet- GEZ will Geld im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Gestern meldete sich ein zu Betreuender bei mir, weil die GEZ eine Pfändung bei ihm angeleiert hat. Nachfrage meinerseits ergab, ...
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26.02.2020, 22:38 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.02.2018
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 48
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Wohnung nicht abgemeldet- GEZ will Geld
Gestern meldete sich ein zu Betreuender bei mir, weil die GEZ eine Pfändung bei ihm angeleiert hat. Nachfrage meinerseits ergab, dass sich der Betreute vor drei Jahren ( eineinhalb Jahre vor Übernahme der Betreuung) nicht aus seiner damaligen Wohnung abgemeldet hat und die GEZ daher nun für über drei Jahre Gebühren nachfordert. Hat jemand so eine Sache schon mal gehabt?
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27.02.2020, 00:51 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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In letzter Zeit ist der Beitragsservice glaub ich, relativ kulant bei rückwirkenden Abmeldungen.
Eigentlich muss man sich abmelden, sonst muss man zahlen. Wenn man aber durch eine Meldebscheinigung nachweisen kann, dass man dort schon lange nicht mehr wohnt, seh ich gute Chancen, dass der Beitragsservice auf das Geld verzichtet, obwohl man sich nicht abgemeldet hat. Aber: wohin ist der Betreute denn gezogen? Ist er dort angemeldet? |
27.02.2020, 14:20 | #3 | ||
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.02.2018
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 48
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Zitat:
[/QUOTE] Er wohnt seit eineinhalb Jahren in einer WG. Der Hauptmieter ist angemeldet, hat aber wohl auch nicht gezahlt. Hat auch eine Zahlungsaufforderung, aber scheinbar keine Pfändung. |
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27.02.2020, 18:15 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Seit der Neuregelung ist es so, dass pro Haushalt einmal GEZ gezahlt werden muss. Die Personen, die dort zusammen wohnen, müssen nicht familiär verbunden sein.
Für die alte Wohnung hätte er zahlen müssen, außer er hatte einen Befreiungstatbestand (ALG II, Grundsicherung, etc. pp.). Da wird er dann auch um eine Zahlung nicht herum kommen. Hinsichtlich der WG ist allein die angemeldete Person zur Leistung verpflichtet, kann sich dies aber im Innenverhältnis von den Mitbewohnern entsprechend Kostenquote wiederholen. Da wäre eine nachträgliche Abmeldung mit Vorlage Meldebescheinigung denkbar. Problem - Pfändung: Auch wenn er es sooo gerne sein möchte, der Beitragsservice des Bundes und der Länder für ARD, ZDF und Deutschlandradio ist keine Behörde. Sie wären es gern, sind es aber nicht. Sie können auch keine vollstreckbaren Titel erzeugen, wie es Behörden können. Darum muss laut Rundfunkstaatsvertrag die Einziehung rückständiger Gebühren durch die örtlichen Landratsämter oder Kommunalbehörden (bei kreisfreien Städten) erfolgen. Die errichten den Titel und vollstrecken dann. Wenn es soweit ist, hier mit den Vollstreckungsbeamten reden / schreiben, die sind meist sehr umgänglich, wenn es um Sachen GEZ geht. Die schlagen auch gerne mal Forderungen nieder, wenn nachträglich belegt wird, dass der Rechtsgrund für die Erhebung der Beiträge weggefallen war.
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27.02.2020, 22:48 | #5 | |||
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.02.2018
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 48
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Zitat:
Zitat:
Dieser Teil macht mir Hoffnung. Denn, dass in der neuen Wohnung gezahlt werden muss ( durch zwei geteilt) ist schon klar,ich war nur völlig verwirrt von der Tatsache, dass für eine nicht bewohnte Wohnung gezahlt werden sollte. Mal gucken wo es hin geht. Mit der Kommunalbehörde habe ich schon telefoniert. Die haben mich über die Hintergründe aufgeklärt und ich habe mich zu weiteren Gesprächen angekündigt. |
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27.02.2020, 22:50 | #6 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.02.2018
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 48
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Oh je, ich dachte ich hätte das Zitieren im Griff
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28.02.2020, 12:58 | #7 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 481
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Hat man einfach nur das Abmelden vergessen, dann endet die Beitragspflicht erst mit Ablauf des Monats, in dem man das nachholt (§ 7 Abs. 2 RBStV).
Lagen allerdings die Voraussetzungen für eine Befreiung vor (Bezug bestimmter Sozialleistungen), dann ist eine Befreiung auch bis zu drei Jahre rückwirkend möglich (§ 4 RBStV). |
28.02.2020, 19:31 | #8 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.02.2018
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 48
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Zitat:
Ja, aber er hat das Abmelden scheinbar eineinhalb Jahre lang vergessen. Das er zahlen muss, ist unbestritten ( es gibt keinen Befreiungsgrund) aber nicht für zwei Wohnungen. |
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28.02.2020, 19:42 | #9 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,225
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Zitat:
Gibt es denn irgendwo noch einen Festsetzungsbescheid? Denn die Entscheidung des BVerfG, dass die Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen verfassungswidrig ist, gilt nicht rückwirkend. |
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01.03.2020, 13:37 | #10 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
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Wohnt denn seither niemand in besagter Wohnung, der auch Beiträge zahlt? Das könnte vielleicht ein Ansatz sein...
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