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Rechtslage Einweisung BKH

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtslage Einweisung BKH im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich betreue seit ca. 4 Monaten einen äusserst introvertierten Wohnsitzlosen. Er war in den letzten Jahren wegen schwerer ...


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Alt 06.03.2020, 08:47   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.01.2020
Beiträge: 6
Standard Rechtslage Einweisung BKH

Hallo zusammen, ich betreue seit ca. 4 Monaten einen äusserst introvertierten Wohnsitzlosen. Er war in den letzten Jahren wegen schwerer Krankheit und Scheidung nach und nach aus allen Systemen und auch aus seiner Wohnung "gefallen". Ich bemühe mich seit Anbeginn intensiv aber leider bis jetzt erfolglos um eine Wohnung. Bis August bezieht er noch ALG I, er hat keinen Pflegegrad, aber Schwerbehinderung 100, Marke G. Momentan wohnt er seit 3 Monaten in einer überteuerten Pension (600 Euro), deshalb bleiben ihm monatlich 280 Euro zum Leben. Alle Versuche, ihn aus der teuren Pension wegzubringen, sind aus diversen Gründen, aber v.a. auch wegen ihm gescheitert. Er ist nicht WG-fähig (ABW) und ein Zimmer, das ich ihm in einer Tagesstätte organisiert habe - und das derzeit für ihn noch freigehalten wird, will er nicht beziehen. Inoffiziell habe ich jetzt vom Bruder erfahren, dass er wahrscheinlich auch Drogen nimmt. Er ist kein Alkoholiker, möchte aber scheinbar wegen des Drogenkonsums in keine Einrichtung. Seit 10 Tagen ist er wegen aktuter Atemnot in einem Krankenhaus. Er soll am Montag entlassen werden, laut Arzt bräuchte er eine Art Kurzzeitpflege, aber er hat ja keinen Pflegegrad. Wegen der weiteren Eskalationsstufe mit dem Thema Drogen, was ich zuvor nicht wusste und wegen einer vor ca. 1 Monat geäusserten Suizidgedankens, erwäge ich nun doch nächste Woche eine Einweisung ins BKH, was ich bis jetzt unbedingt vermeiden wollte. Er ist erst 57 Jahre alt! Ich bin mir noch nicht ganz klar, wie ich vorgehen soll und frage deshalb hier das Forum. Normalerweise würde ich heute zuerst mit ihm persönlich sprechen und ihn noch einmal selber zu den genannten Punkten befragen. Wegen einer ihm angeblich in Aussicht stehenden Wohnung hat er mich nämlich gestern wieder belogen. Leider wird das Zimmer, das man ihm freihält, gerade erst renoviert. Deshalb kann ich ihn am Montag nicht dorthin schicken. Wenn er ohne Begleitung in seine Pension zurückgeht ist ab sofort wieder Gefahr in Verzug, da er auch keine Krankheitseinsicht hat. Trotz Lungenembolie ist er am Rauchen. Mir widerstrebt die Einweisung sehr, aber ich weiß nicht mehr, was ich sonst machen soll. Im BKH könnte man auch seine eventuelle Abhängigkeit diagnostizieren und ggf. therapieren.
Danke für Euren Rat.
Moira ist offline  
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Alt 06.03.2020, 09:20   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 35
Standard

Guten Morgen,
ein recht komplexes Thema, welches ich gleich mit einer Frage beginne..wie willst du die Einweisung begründen? Suizidgedanken hat er ja wohl nicht dir gegenübergeäußert? Also fällt nach PsychKG wohl aus. Rauchen darf er (Selbstbestimmung) und wenn er nicht in einer Einrichtung leben möchte, dann ist das auch seine Entscheidung. Wie weit sind psychische Erkrankungen vorhanden? Gibt es EV?
du kannst ihn nicht zwingen, sich behandeln zu lassen. Wie begründet der Arzt die Kurzzeitpflege? Einen Pflegegrad kann man auch direkt im KKH beauftragen, der MDK kommt dort meist innerhalb 5 Tagen. Eventuell kannst du dich mit ihm und dem sozialen Dienst im jetzigen KKH zusammen setzen, wenn das so kurzfristig möglich ist.
Manu2211 ist offline  
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Alt 06.03.2020, 09:29   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
Standard

Gibts überhaupt eine echte medizinische Diagnose (ICD-Code)? Die Ausgangsfrage ist da total schwammig. Ohne ein echtes med. Label geht unterbringungsmäßig eh nix. Vorab sollte geklärt werden, ob die AKe Aufenthaltsbestimmung + Gesundheitssorge beide vorhanden sind. EV ist für Unterbringung und Zwangsbehandlung (§§ 1906, 1906a BGB) nicht erforderlich.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 06.03.2020, 11:00   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Seit 10 Tagen ist er wegen aktuter Atemnot in einem Krankenhaus.
Dort bitte den zuständigen Sozialdienst darum bitten sofort eine Einstufung bei der Kasse zu beantragen. Im KH geht das nach Aktenlage und du hättest wenigstens erst mal irgendwas an dem du dich weiterhangeln kannst.


Eine weitere Überlegung wäre bei der Sachlage die Klinik um ein neurologisches Konsil zu bitten.


Unterbringung (die du wohl Einweisung nennst) kannst du meiner Einschätzung nach komplett vergessen. Du hast doch noch gar nichts in der Hand.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 06.03.2020, 12:30   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.01.2020
Beiträge: 6
Standard Hallo Manu

Doch, die Suizidgedanken hat er mir gegenüber geäussert, das ist allerdings schon eine Weile her. Er ist wegen seines Verhaltens im KH nicht mehr "führbar", weil er sich Nadeln selber zieht und Blut- und Wasserbäder anrichtet. Er wüsse nicht , warum er das tue. Keine Ahnung (O-Ton). Man will ihn entlassen, sobald es aus ärtzlicher Sicht geht.
Moira ist offline  
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Alt 06.03.2020, 15:06   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Trotzdem den Eilantantrag auf Einstufung stellen solange er noch in der Klinik ist.


PS: mein "footer" (Imre hat das bis dahin bereits erklärt) warnt davor allzu leichtfertig mit Angaben im Internet zu sein da dort so gut wie nichts wirklich vesrchwindet.
Kein Gund zur Sorge für dich also hier im Forum- ausser hier würden Klarnamen benutzt, eigene Telefonnummer oder zweifelhafte Beiträge usw. eingestellt.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 17.03.2020, 16:07   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.01.2020
Beiträge: 6
Standard Eilantrag

Hallo Michaela, mittlerweile ist er in einem anderen Krankenhaus. Eilantrag ist alles schön und gut, aber zwei Sozialdienste im KH haben mir jetzt schon gesagt - dass sie den Antrag nur dann stellen können, wenn die Pflege danach gewährleistet ist. Ich habe aber momentan noch keinen Ort , in den er gehen könnte. In einer sozial-psychatrischen Einrichtung , die ich ins Auge gefasst hatte, gibt es Wartezeiten von 3-4 Monaten. ich suche derzeit nach weiteren Orten. Für ein Heim ist er zu jung. Antwort an Antwort N° 2: Klar gibt es eine genaue Diagnose für chronische Krankheiten und auch eine klare Diagnose im Gutachten für seine psychische Krankheit. Nichtsdestotrotz hat ihn der Neurologe im vorletzten KH als unbedenklich eingeschätzt. Und natürlich habe ich die Aks Aufenthalt und Gesundheit inne. beste Grüße M
Moira ist offline  
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Alt 18.03.2020, 01:47   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Hallo,

Du kannst niemanden zwangseinweisen nur weil er lügt, wohnungslos ist und evtl. Drogen nimmt.

In "meiner"" psychiatrie gibts viele, die frreiwiillig dort sind. Da gibts ein warmes Bettvubdc3 mak täglich was zu essen. Sogar sehr lecket.
Wenn Dein Betreuter das aber nicht will, sollte man das akzeptieren.
Stefanie78 ist offline  
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Alt 18.03.2020, 06:31   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Eilantrag ist alles schön und gut, aber zwei Sozialdienste im KH haben mir jetzt schon gesagt - dass sie den Antrag nur dann stellen können, wenn die Pflege danach gewährleistet ist.
Dass das Quatsch mit Sosse ist kannst du alleine daran erkennen:



Zitat:
egen aktuter Atemnot in einem Krankenhaus. Er soll am Montag entlassen werden, laut Arzt bräuchte er eine Art Kurzzeitpflege, aber er hat ja keinen Pflegegrad.

Ausserdem- wie sollst du adäquat Suchen können ohne Einstufung?
Was die Einrichtungssuche betrifft, hier solltest du den zuständigen Sozialdienst deutlich mehr fordeern- es ist deren Aufgabe sich um die Anschlussversorgung zu kümmern.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Stichworte
bkh, drogen, einweisung


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