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Pflegegeld einsetzen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegegeld einsetzen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Muss meine Betreute ihr Pflegegeld für Medikamente einsetzen? Das Sozialgericht geht davon aus, das das Pflegegeld eingesetzt wird, um den ...


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Alt 17.08.2008, 20:33   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
Standard Pflegegeld einsetzen?

Muss meine Betreute ihr Pflegegeld für Medikamente einsetzen?
Das Sozialgericht geht davon aus, das das Pflegegeld eingesetzt wird, um den nichtverschreibungspflichtigen Medikamenten Bedarf zu decken und Renovierungsarbeiten davon zu zahlen..
Das sehe ich etwas anders.
Das Pflegegeld soll doch dazu dienen, dem zu Pflegenden eine Möglichkeit zu geben, sich draußen so zu bewegen wie ein Gesunder.
Das heisst für mich, mal Kino, eine Tasse Kaffee trinken, mal jemand Geld geben, damit er was besorgen kann, oder jemand Geld zahlen, das die Verpflichtungen die der zu Pflegenden nicht nach kommen kann,zu übernehmen.
Welche Meinung habt Ihr hierzu?
Tanzmaus ist offline  
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Alt 18.08.2008, 08:10   #2
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Guten Morgen,
ich kann nur spekulieren, aber bisher bin ich davon ausgegangen, dass das Pflegegeld der Person zusteht, die die Pflege der Person übernimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 18.08.2008, 09:01   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Guten Morgen,
ich kann nur spekulieren, aber bisher bin ich davon ausgegangen, dass das Pflegegeld der Person zusteht, die die Pflege der Person übernimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass es ich um Pflegegeld nach dem SGB XI handelt, also keine Sozialhilfeleistung gemäß SGB XII.

Das Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen zu. Davon kann er dann u.a. auch Dritte für ihre Leistungen bezahlen; siehe hierzu auch:

AOK - Die Gesundheitskasse Pflegeleistungen/Pflegegeld

Der Meinung des Sozialgerichts wird wohl kaum zu widersprechen sein, da die genannten Ausgaben durchaus dem Sinn der gewährten Leistung entsprechen.
Was die Renovierungsarbeiten anbelangt, so kann hierfür m.E. eine gesonderte Leistung beantragt werden (siehe o.g. Link).

mfg
carlos
carlos ist offline  
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pflegegeld, sgb11


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