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Sterbewunsch eines dialysepflichtigen Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sterbewunsch eines dialysepflichtigen Betreuten im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag in die Runde! Ich habe eine Frage und würde mich über Tipps/Erfahrungsberichte freuen. Ein alter Mensch lebt in ...


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Alt 13.03.2020, 12:06   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 23.05.2018
Beiträge: 4
Standard Sterbewunsch eines dialysepflichtigen Betreuten

Guten Tag in die Runde!

Ich habe eine Frage und würde mich über Tipps/Erfahrungsberichte freuen.

Ein alter Mensch lebt in einem Heim und möchte gern sterben. Der Mensch ist zur Person, örtlich und zeitlich orientiert – und äußert und begründet seinen Wunsch sehr klar.

Es besteht (offenbar aufgrund einer Demenz) eine rechtliche Betreuung (nach Aussage der Heimmitarbeiter ist der Betreuer auch im Notfall tagelang nicht zu erreichen und kümmert sich wenig).

Der Betroffene ist sich darüber im Klaren, dass ein Einstellen der Dialyse den sicheren Tod bedeuten würde. Diesen Weg möchte er gehen, äußert jedoch, dass ihm dies verwehrt sei, weil der Betreuer es nicht zulässt.

Welche Möglichkeiten hätte ein Betroffener, seinen Willen durchzusetzen? Könnte er einen Wechsel des Betreuers verlangen? Dürfte ein anderer Betreuer überhaupt anders handeln?

Dankbar für jeden Rat
Freundlich grüßend
Erik
ErikLarsson ist offline  
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Alt 13.03.2020, 12:39   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Zitat:
Diesen Weg möchte er gehen, äußert jedoch, dass ihm dies verwehrt sei, weil der Betreuer es nicht zulässt.
Darf man das so verstehen, dass der Herr gegen seinen Willen "zwangsdialysiert" wird? Wie läuft das genau ab?
Annegret ist offline  
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Alt 13.03.2020, 12:51   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 23.05.2018
Beiträge: 4
Standard

Hallo Annegret,

er wird von einem Krankentransport abgeholt und zur Dialyse gebracht.
Offenbar ist ihm von den Beteiligten (Pflege, Betreuer, Dialyse, Ärzte) oft genug erklärt worden, dass dies nicht seine Entscheidung sei (sondern eben die des Betreuers). Es ist ein höflicher Mensch – er wehrt sich nicht mit Händen und Füßen; sagt aber sehr deutlich, dass er den Zeitpunkt verpasst hat, an dem er das noch selbst hätte entscheiden und ein Ende setzen können – und dass er nun leider dem Willen des Betreuers unterworfen sei.

Freundliche Grüße
E.
ErikLarsson ist offline  
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Alt 13.03.2020, 13:17   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Zur Behandlung des Betreuten gegen seinen Willen bräuchte der Betreuer eine Genehmigung des Betreuungsgerichts. Dazu wird der Betreute auch angehört. Ist das so abgelaufen? Oder vielleicht kann sich der Herr nicht mehr erinnern?

Ich kannn mir auch vorstellen, dass die Ärzte und der Betreuer ihm nachdrücklich raten, sich behandeln zu lassen, da sie ansonsten, den Weg über das Beteuungsgericht gehen müssten. Da wird sehr genau überprüft, ob der Betreute die Konseuqenzen seiner Entscheidung absehen kann oder ob er krankheitsbedingt nicht mehr dazu in der Lage ist. Die pauschale Diagnose Demenz reicht da glaub ich nicht aus.

Zitat:
Es ist ein höflicher Mensch – er wehrt sich nicht mit Händen und Füßen;
Diese höfliche Mitwirkung könnte der Arzt viellleicht als Einwilligung des Herrn verstehen.

Ich rate dazu, dass der Betreute das Betreuungsgericht anruft und dort freundlich sein Anliegen schildert.
Annegret ist offline  
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Alt 13.03.2020, 13:58   #5
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von kullerkeks
 
Registriert seit: 01.03.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 158
Standard

Hallo,

ich hatte kürzlich einen ähnlichen Fall. Der Betreute war seit Jahren dialysepflichtig und hatte keinen Lebenswillen mehr. Angehörige gab es auch keine.

Wir haben uns mit dem behandelnden Ärzten zusammen gesetzt und ihm wurde erklärt, wie der Sterbeprozess verlaufen wird, wenn die Dialyse eingestellt wird.
Der Betreute war einwilligungsfähig und vollkommen orientiert. Er hat dann schriftlich verfügt, dass er die Dialyse nicht fortführen möchte. Die Ärzte waren damit einverstanden.
Das Schriftstück habe ich an das Betreuungsgericht weiter gegeben. Vor dort gab es keine Bedenken.

Meiner Meinung nach darf der Betreuer sich bei einem einwilligungsfähigen Betreuten nicht über dessen Wünsche hinweg setzen, wenn sogar die behandelnden Ärzte und das Gericht seinen gewünschten Weg akzeptieren.

Im Fall der von Erik erwähnten Demenz ist die Einwilligungsfähigkeit eventuell nicht mehr ganz gegeben und der Betreuer entscheidet deshalb gegen den Wunsch des Betreuten.


Viele Grüße Sandra
__________________
"Akzeptiere oder verändere"
kullerkeks ist offline  
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Alt 13.03.2020, 16:37   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 23.05.2018
Beiträge: 4
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Hallo, liebe Foristen,
danke für Eure zeitnahen und hilfreichen Antworten – und bitte entschuldigt, wenn ich als Laie da jetzt noch einmal "nachbohre": Haben Betreute bei Auswahl des Betreuers ein Mitspracherecht? Gibt es für sie die Möglichkeit, den Betreuer zu wechseln?
Freundliche Grüße
Erik
ErikLarsson ist offline  
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Alt 13.03.2020, 19:11   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin

Selbstverständlich haben die Betreuten ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Betreuer. Deren Wünsche sollen sogar vorrangig berücksichtigt werden, sofern da nichts gegen die vorgeschlagene Person steht.
D.h. Der Betreute hat auch das Recht einen Betreuerwechsel zu beantragen, wenn er mit dem aktuellen Betreuer nicht zufrieden sein sollte.
In allen Fällen trifft das Gericht die Entscheidung, nicht die Betreuten.

Der Sterbewunsch eines Betreuten ist allerdings auch und gerade für Betreuer eine reichlich schwierige Sache: Da steht man ganz schnell mit einem Bein im Knast und wenn man nicht aufpaßt mit beiden. Deshalb sind Betreuer da sehr zurückhaltend.
Ob das kürzlich getroffene VGH-Urteil die BetreuerInnen da mutiger machen kann, ist noch nicht raus.

Wenn der Betreute noch einwilligungsfähig ist und seine Situation mit seinem Hausarzt und dem Betreuer im Sinne einer Patientenverfügung besprechen kann, die dann auch schriftlich festgehalten wird. Dann gäbe es zumindest zumindest schon mal eine Grundlage, nach der sich der Betreuer zu richten hätte.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 13.03.2020, 23:06   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 23.05.2018
Beiträge: 4
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Hallo Imre,
vielen Dank – so langsam setzt sich das Puzzle zusammen .
Ich werde schauen, was sich erreichen lässt.
Freundliche Grüße, danke nochmal für alle Antworten und die besten Wünsche
Erik
ErikLarsson ist offline  
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