Dies ist ein Beitrag zum Thema Antrag Eingliederungshilfe vs Antrag Pflege im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin
Das oertlich zustaendige Amt fuer Teilhabe und Soziales hat in seinem stillen Kaemmerlein eine neues Formular fuer die EGH ...
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16.03.2020, 13:31 | #1 |
Held der Arbeit
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Antrag Eingliederungshilfe vs Antrag Pflege
Moin
Das oertlich zustaendige Amt fuer Teilhabe und Soziales hat in seinem stillen Kaemmerlein eine neues Formular fuer die EGH ersonnen. Beantragt werden soll eine Assistenz beim Wohnen. Ziele sind z.B. Unterstuetzung bei der Alltagsbewaeltigung und Hilfe bei der Suche nach Wohnraum ... Zielpersonen sind (aktuell) 2 junge Menschen im Alter von 20 bzw. 25 Jahren. Das neue Formular enthaelt neben den sattsam bekannten Fragen und Nachweisaufforderungen nun die Passi: - Bescheid/Ablehnungsbescheid der Pflegekasse ueber den Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad - das ausfuehrliche aktuelle Gutachten des MDK (dieses kann bei der Pflegekasse angefordert werden) - unterschriebener Kostenvoranschlag des ggf. eingesetzten Pflegedienstes Auf Rueckfrage bestätigte man uns: Ja, das sei ernst gemeint, da die EGH eine nachrangige Leistung sei. Nachrangigkeit sehe ich (grundsaetzlich) ein, es widerstrebt mir aber zutiefst, fuer einen koerperlich gesunden Menschen ohen Demenz oder geistige Behinderung Pflegeleistungen zu beantragen bei Bedarfen, die mit Pflege so rein gar nichts zu tun haben und dann auf wochenlang auf einen Termin beim MDK zu warten, bis es endlich weitergehen kann. Haben wir da rechtlich eine Handhabe, diese Aufforderung zur Mitwirkung abzulehnen?
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16.03.2020, 20:40 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Das hiesige Sozialamt hat sich auch so einen intelligenzbefreites Formular für EGH nach dem BTHG einfallen lassen. Gruselig. Dass der Nachweis einer Pflegeeinstufung gewünscht wird, ist nicht neu. Das wird hier schon seit Jahren gefordert. Grundsätzlich ist das Pflegegeld jedoch für Pflege aufzuwenden und nicht für die EGH. In überlappenden Randbereichen versucht das Sozialamt z.B. Kosten für Haushaltshilfen abzuwälzen. Wenn aber schon genug für Pflege aufgewendet werden muss, kommt das Sozialamt da aber auch nicht weiter. Die Pflegegutachten werden hier gelegentlich auch gewünscht. Die gebe ich aber nicht an das Sozialamt raus, sondern aus Datenschutzgründen bestenfalls an das Gesundheitsamt. Unterschriebene Kostenvoranschläge von Pflegediensten gehen das Sozialamt m.E. nichts an. Die sind hier aber auch noch nicht erfragt worden. Das wäre höchstens bei einem Antrag auf zusätzliche HzP verständlich. MfG Imre
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