Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietvertrag für den Betreuten im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ihr Lieben,
da ich noch nicht so lange dabei bin, wollte ich mal fragen, wie es
sich genau mit ...
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16.03.2020, 15:21 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.03.2019
Beiträge: 12
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Mietvertrag für den Betreuten
Hallo Ihr Lieben,
da ich noch nicht so lange dabei bin, wollte ich mal fragen, wie es sich genau mit dem Unterschreiben eines Mietvertrags für einen Betreuten verhält. Ohne Einwilligungsvorbehalt kann er ja selbst unterschreiben. Bei einigen Mietverträgen müssen allerdings Betreuter und Betreuer unterschreiben. Wie läuft es denn, wenn der Betreute nach der gemeinsamen Unterschrift dann doch nicht einzieht, weil ihm wieder etwas völlig Anderes in den Kopf gekommen ist, oder wenn er die Miete nicht mehr aufbringen kann? Was ist, wenn man gemeinsam unterschrieben hat, und er vermüllt die Wohnung komplett? Vielen Dank für Eure Hilfe und liebe Grüße! Mondkind06 |
16.03.2020, 15:58 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
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Hallo Mondkind, erstmal brauchst du einen passenden AK: Miet- oder Wohnungsangelegenheiten. Damit darft du einen MV unterschreiben (§ 1902 BGB). Der Betreute selbst auch, es sei denn, er ist geschäftsunfähig (§ 104 BGB) oder es gibt einen passenden EV.
Weiteres unter https://www.bundesanzeiger-verlag.de...ngelegenheiten Zur Vertretungsbefugnis allgemein: https://www.bundesanzeiger-verlag.de...che_Vertretung Rspr. zur Haftung bei Mietverträgen (§ 164 BGB): https://dejure.org/dienste/vernetzun...=1%20S%2077/07 Wäre nicht außerdem mal ein Grundlagenseminar sinnvoll? Grundlegendes Fachbuch: https://www.cfmueller.de/Rechts-und-...tml?WAN=520438
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
16.03.2020, 16:13 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.03.2019
Beiträge: 12
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Lieber HorstD,
ich habe natürlich den Aufgabenkreis "Wohnungsangelegenheiten", und der Betreute hat keinen Einwilligungsvorbehalt und kann selbst unterschreiben. Eigentlich wollte ich nur wissen, ob ich für irgendeinen vom Betreuten verzapften Bockmist haften muss, wenn ich mit unterschreibe. Aber der Link dazu war wirklich hilfreich. Vielen Dank und liebe Grüße! |
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