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Corona und Ausgangbeschränkungen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Corona und Ausgangbeschränkungen im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin moin Hier ist ein Link zu der nagelneuen bayrischen Ausgangsbeschränkung, die ab heute Abend 24.00 h gelten soll. https://www.bayern.de/wp-content/upl...ng-bayern-.pdf ...


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Alt 20.03.2020, 22:32   #1
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
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Standard Corona und Ausgangbeschränkungen

Moin moin

Hier ist ein Link zu der nagelneuen bayrischen Ausgangsbeschränkung, die ab heute Abend 24.00 h gelten soll.

https://www.bayern.de/wp-content/upl...ng-bayern-.pdf

Ich fand es durchaus interessant, dass nicht nur Krankenhäuser etc. wg. der besonderen Schutzbedürftigkeit beschrieben wurden, sondern auch Pflegeheime, EGH-Einrichtungen und ambulant betreute WGs.

Ebenso deutlich ist auch die Beschreibung der Umstände, warum man doch rais darf (§5). Damit dürfen Betreuer sich durchaus einigermaßen frei in ihrer Arbeit bewegen. Weitestgehende Selbstbeschränkung ist da aber auch schon aus Selbstschutzgründen angezeigt. Und es ist vielleicht empfehlenswert Betreuerausweise dabei zu haben, um ggf. die Notwendigkeit der Aussenaktion bei Kontrollen belegen zu können.

Und noch was nettes, vielleicht sogar mutmachendes ganz out of theme von Matthias Horx:

https://www.horx.com/48-die-welt-nach-corona/

MfG

Imre
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Alt 21.03.2020, 08:53   #2
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin
Und noch was nettes, vielleicht sogar mutmachendes ganz out of theme von Matthias Horx:

https://www.horx.com/48-die-welt-nach-corona/
MfG

Imre

Einer meiner absoluten Lieblingsartikel derzeit :-)
Aiwala ist offline  
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Alt 21.03.2020, 15:09   #3
Stammgastanwärter
 
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Beiträge: 492
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Ausgangsbeschränkungen sind Reduzierung der sozialen Kontakte sind sicherlich wichtige Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, ich stelle mir aber die Frage: Warum schreibt man gesetzlich nicht vor, dass jeder, der sich in der Öffentlichkeit bewegt, einen Mundschutz tragen muss.

Offensichtlich gibt es diese Vorschrift nur deshalb nicht, weil man nicht die gesamte Bevölkerung entsprechend versorgen kann.

Da es sich bei dem Corana-Virus um eine Tröpfcheninfektion handelt, muss man mit allen Mittel verhindern, dass Menschen beim sprechen/atmen/niesen keine Tröpfchen absondern, die auf andere Personen übertragen werden können.

Aus diesem Grund tragen auch alle Polizisten und Zöllner bei ihren Kontrollen diesen Mundschutz (er schützt andere, für den Selbstschutz gegen eine Infektion ist er nicht geeignet). Die asiatischen Länder sollten uns hier als Vorbild dienen.
Schnieder ist offline  
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Alt 21.03.2020, 19:23   #4
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Damit dürfen Betreuer sich durchaus einigermaßen frei in ihrer Arbeit bewegen. Weitestgehende Selbstbeschränkung ist da aber auch schon aus Selbstschutzgründen angezeigt. Und es ist vielleicht empfehlenswert Betreuerausweise dabei zu haben, um ggf. die Notwendigkeit der Aussenaktion bei Kontrollen belegen zu können.

Moin Imre,


meiner Betreuerin wurde jetzt vom AG ab Montag sämtliche Aussentätigkeiten untersagt!


Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 21.03.2020, 22:18   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin Murphy

Das Gericht kann bzw. darf Deiner Betreuerin nicht vorschreiben, WIE sie Ihre Arbeit zu erledigen hat. Das Recht hätte bestenfalls der Gesetzgeber (wie z.B. in Bayern etc.) oder ggf. die Kommunen, die Ausgangsbeschränkungen verhängen können. Die Beschränkungen sind dann allgemeingütlig zu formulieren und sicherlich für die eine oder andere Berufsgruppe eine Streitfrage.
(Oder sehe ich das falsch?)

Sinnvoll ist es allerdings schon, die Aussentermine so weit wie möglich zu reduzieren.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.03.2020, 22:32   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
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Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
meiner Betreuerin wurde jetzt vom AG ab Montag sämtliche Aussentätigkeiten untersagt!
Wie Imre schon sagte: das kann das Gericht gar nicht. Sei trotzdem gnädig mit Deiner Betreuerin. Sie hat ganz normale Ängste und Antriebe wie derzeit alle anderen auch und hat hier vermutlich nicht ganz lupenrein kommuniziert.
Flafluff ist offline  
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Alt 21.03.2020, 22:32   #7
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 20.01.2013
Ort: Kreis Schleswig-Flensburg
Beiträge: 56
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Zitat:
Zitat von Schnieder Beitrag anzeigen
Ausgangsbeschränkungen sind Reduzierung der sozialen Kontakte sind sicherlich wichtige Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, ich stelle mir aber die Frage: Warum schreibt man gesetzlich nicht vor, dass jeder, der sich in der Öffentlichkeit bewegt, einen Mundschutz tragen muss.

Offensichtlich gibt es diese Vorschrift nur deshalb nicht, weil man nicht die gesamte Bevölkerung entsprechend versorgen kann.

Da es sich bei dem Corana-Virus um eine Tröpfcheninfektion handelt, muss man mit allen Mittel verhindern, dass Menschen beim sprechen/atmen/niesen keine Tröpfchen absondern, die auf andere Personen übertragen werden können.



Aus diesem Grund tragen auch alle Polizisten und Zöllner bei ihren Kontrollen diesen Mundschutz (er schützt andere, für den Selbstschutz gegen eine Infektion ist er nicht geeignet). Die asiatischen Länder sollten uns hier als Vorbild dienen.

Hier bin ich anderer Meinung.
Der Sinn von Ausgangsbeschränkungen ist in der Tat eine Eindämmung der Infektionszahlen.
Jedoch explitit eine Eindämmung, keine komplette Verhinderung.
Daher wäre es nicht produktiv, wenn in der Öffentlichkeit alle Mundschutz tragen müßten.
Das Ziel muss weiterhin ja bleiben, ca.70 % der Bevölkerung am Virus erkranken zu lassen, nur eben zeitlich gestreckt, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten.
Verhinderst du die Ansteckung zu radikal, knallt alles über uns zusammen, sobald die Mundschutzpflicht nicht mehr besteht.
Eine Ausrottung des Virus ohne die Herdenimmunität, die bei ca.70 % einsetzt, ist nur zu erreichen, durch ein so massives weltweites soziales Kontaktverbot, über einen derart langen Zeitraum, dass es nicht realisierbar scheint.
Daher ist es sinnvoll, die Ansteckungsrate abzufedern, aber weiterhin stattfinden zu lassen, schön unterhalb der Belastungsgrenze der Intensivmedizin.
Darum macht es natürlich absolut Sinn, dass bestimmte Berufsgruppen, z.B. Polizei und Zoll, Mundschutz tragen, da sie eine Vielzahl von Menschen täglich anstecken können würden, für den Normalbürger beim Einkaufen wäre das aber demzufolge kontraproduktiv.
Es wird sich zeigen, ob es nicht in den Ländern, die sehr schnell ein rigoroses Kontaktverbot erlassen haben und damit die Infektionszahlen schnell runter fahren konnten, nicht das dicke Ende nach kommt, sobald die Massnahmen gelockert werden.
Ich wünsche uns allen nach wie vor das Beste.
phantasmagoria ist offline  
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Alt 22.03.2020, 11:38   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin

Hier ist mal ein Artikel zum Umgang mit dem aktuellen Virus in Singapur, Taiwan und Südkorea. Dort hat man aus der letzten SARS-Epidemie eine Menge gelernt und umgesetzt, weshalb die aktuellen Zahlen dort passabel in Grenzen halten.

https://www.sueddeutsche.de/politik/...orea-1.4845234

In Südkorea haben zwar viele Menschen infiziert, da es in einem Flächenstaat nicht so schnell geht, die Kontaktlinien nachzuvollziehen und einzugrenzen, wie in einem Stadtstaat,
aber die Anzahl bleibt einigermaßen konstant, wovon wir in Europa noch meilenweit entfernt sind.

Wenn man sich die Zahlen von dort ansieht, dann muss man für hier (Deutschland/Europa) davon ausgehen, dass erst es mindestens 2-3 Wochen nach Einführung der Ausgangsbeschränkungen dauert, bis eine Abschwächung der Ansteckungs-Geschwindigkeit auch dokumentieren läßt.
Das ist aber noch nicht der Rückgang der Ansteckungszahlen!!!
Der wird wohl noch weitere 6-8 Wochen auf sich warten lassen.

Also: Do not panic!!!

In jeder Krise steckt auch eine Chance. Deshalb hier noch mal für
diejenigen, die allzuschwarz sehen:
https://www.horx.com/48-die-welt-nach-corona/

Ich wünsche Euch allen Gesundheit UND gute Laune.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 22.03.2020, 13:04   #9
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
Standard

Das örtliche Verwaltungsgericht hat soeben entschieden, dass weder das Coronavirus noch eine Ausgangssperre ein Grund für die Unterbringung von Obdachlosen ist. Die hätten halt eben gelitten.



Was soll man dazu noch sagen?
Pichilemu ist offline  
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Alt 22.03.2020, 13:48   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Was soll man dazu noch sagen?
Dass das wahrscheinlich ein Lese- oder Verständnisfehler von dir sein muss.


Es ist im Zusammenhang nicht klar wie hier der Begriff Unterbringung zu verstehen ist.
Wenn damit eine gerichtlich genehmigte Unterbringung gemeint ist dann wäre das völlig logisch und auch richtig.


Wenn damit das Zuweisen einer Unterkunft gemeint sein soll dann halte ich es im Moment nicht für denkbar.

Heute wird über eine allgemeine Ausgangssperre beraten und Obdachlose würden da nicht drunter fallen und könnten weiter in Gruppen draussen rumspazieren und den Virus verbreiten? Bekämen am Ende dafür noch eine Sondergenehmigung? Never ever!



An dieser Meldung kann einfach so etwas nicht stimmen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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