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Vermögensverzeichnis bei "Ultra-Kurz-Betreuung"

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis bei "Ultra-Kurz-Betreuung" im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Forumsteilnehmer, ich wurde am 17.03.2020 durch einstweilige Anordnung zur gesetzlichen Betreuerin einer obdachlosen, schwer krebskranken Frau bestellt. Ich ...


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Alt 22.03.2020, 18:55   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 01.11.2019
Beiträge: 2
Frage Vermögensverzeichnis bei "Ultra-Kurz-Betreuung"

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

ich wurde am 17.03.2020 durch einstweilige Anordnung zur gesetzlichen Betreuerin einer obdachlosen, schwer krebskranken Frau bestellt. Ich selbst erhielt den Beschluss durch Einwurfeinschreiben am 19.03.2020.
Der Sozialdienst des KH hat sich mit mir in Verbindung gesetzt noch ehe ich selbst den Beschluss hatte. Kurzum: Die Frau hatte nur noch kurze Zeit zu leben und sollte dann am Freitag, 20.03. ins Hospiz verlegt werden.
Dies fand auch statt. Ich habe die Dame dann am Freitag Mittag im Hospiz besucht. Zuvor war ich in der Obdachlosenunterkunft, in der die Frau 6 Wochen vor ihrer Einweisung ins KH lebte (nachdem sie Ende 2019 nach 30 Jahren aus den USA zurück kam). Dort erfuhr ich, dass die Frau kein Girokonto hat und die Barmittel über die Obdachlosenunterkunft ausbezahlt wurden. Da sie dort nur bis 28.02. ein Zimmer hatte, wurde ihr ihr restliches Geld ins KH gebracht.
Als ich dann am Freitag bei der Dame im Hospiz war, hatte sie ihr Bargeld (350 EUR) bereits dem Hospiz übergeben. Dieses solle ihre Medikamente vollends bezahlen (sie ist nicht zuzahlungsbefreit und hat zusätzlich noch selbst zu zahlende Medis genommen) und den Rest behalten/spenden.
Ich hatte keinen Grund, diesem Wunsch nicht zu entsprechen, denn die Dame war völlig klar im Kopf und es ist ja ihr Bargeld aus ihrem Geldbeutel gewesen. Es gab auch keine Anhaltspunkte, dass das Hospiz missbräuchlich damit umgehen könnte, denn es sind ja tatsächlich noch Apothekenrechnungen offen.

Heute ist sie nun verstorben.

Meine Frage ist jetzt: Was schreibe ich ins Vermögensverzeichnis? Barmittel: 350 EUR (von der Betreuten ans Hospiz übergeben) oder schreibe ich 0 EUR, weil ich nichts zu verwalten hatte?
Wie sieht es dann mit der Rechnungslegung für die paar Tage aus? Anfangsbestand: 350 EUR und Endbestand: 350 EUR, weil ja noch nichts ausgegeben wurde oder Anfangsbestand: 350 EUR und Endbestand 0 EUR, weil 350 EUR ans Hospiz gegeben worden sind oder Anfangsbestand 0 EUR und Endbestand 0 EUR, weil von mir überhaupt nichts verwaltet wurde?

Versteht ihr, was ich meine?

Danke für eure Einschätzung!

Viele Grüße
Martina
Martina_B ist offline  
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Alt 22.03.2020, 20:10   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin moin

In das Vermögensverzeichnis würde ich die 350,00 € nicht bei Barbestand, denn das betrifft das Bargeld der Betreuten das beim Betreuer ist, sondern als Anmerkung Barvermögen der Betreuten reinschreiben.

Und in der Rechnungslegung:
Endstand 350,00 €, sofern sie noch so viel hat.
Oder 0,00 € wenn sie es schon gespendet bzw. verbraucht hat.
Falls sie das Geld dem Hospiz zur Verwahrung gegeben haben sollte, dann besorge Dir die Barbetragsverwaltung und reiche die als Nachweis ein.
Du selber hast ja mit dem Geld der Betreuten nichts zu tun gehabt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 23.03.2020, 06:43   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
Standard

Ein vollständiges Vermögensverzeichnis kannst Du ja nicht machen. Ich würde auch bekanntgeben, dass die Frau obdachlos und wahrscheinlich mittellos war. Vielleicht ist das Ordnungsamt so nett und bescheinigt dem Gericht ein „Armenbegräbnis“, falls erfolgt.
Marsupilami ist offline  
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Stichworte
hospiz, kurzbetreuung, vermögensverzeichnis


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