Dies ist ein Beitrag zum Thema Wechsel vom SGB II in das SGB XII im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin!
Eigentlich ein normaler Vorgang. Betreuter kommt mit dem Erwerbsleben nicht wirklich klar. Gutachter der Agentur bescheinigt die EU und ...
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25.03.2020, 17:14 | #1 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
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Wechsel vom SGB II in das SGB XII
Moin!
Eigentlich ein normaler Vorgang. Betreuter kommt mit dem Erwerbsleben nicht wirklich klar. Gutachter der Agentur bescheinigt die EU und wir werden aufgefordert, Ansprueche bei DRV und SA anzumelden. Antraege sind gestellt, aber - wen wunderts - noch nicht beschieden. Jobcenter stellt nun mit Schreiben vom 24.02 mit Wirkung zum 01.04 Leistungen ein. Mein Widerspruch wegen nicht gesichertem Lebensunterhalt wird abgelehnt: Ihr Betreuter ist nicht Leistungsberechtigt ... da eine Erwerbsfaehigkeit nicht besteht. Es besteht auch kein Anspruch auf Zahlung von Leistungen nach dem SGB II bis zu einer Entscheidung des SGB XII-Traegers. Ueberleitungen hatte ich schon viele. I.d.R. hat das JC einen Erstattungsanspruch angemeldet und im uebrigen die Fuesse still gehalten. Das Geld kam ja vom SA zurueck. Den Zeitrahmen hier von der nachgweiesener Antragstellung (20.02) bis zur Leistungseinstellung zum 01.04 empfinde ich als sportlich. AKtuell wartet das SA auf eine Mitteilung der KV und die auf Daten der DRV... Bis morgen will das JC wissen, ob ich an dem Widerspruch festhalte. Habt Ihr Futter fuer mich? Bleibt keimfrei
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25.03.2020, 19:34 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,592
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Moin moin
Umgehend beim Sozialamt HLU beantragen und das JC auffordern bis zum HLU-Bescheid weiterzuzahlen. Ansonsten eine Einstweilige Anordnung und einen deutlichen Medienauftritt anbieten. Das Schreiben parallel auch an die Leitung des JC senden. Das motiviert die Mitarbeiter schon mal etwas mehr... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
31.03.2020, 18:22 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 282
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Hallo,
möglich wäre auch ein Vorschuß des JC, der dann, wenn die Leistung nach SGBXII bewilligt wurde, von dort mit diesem verrechnet wird. Diesen Weg bin ich schon einige Male gegangen. |
01.04.2020, 08:44 | #4 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,
ein merkwürdiger Vorgang. Ich kenne dies nur so, dass das JC weiter bezahlt, bis SGB 12 (Grundsicherung) gewährt wird. Ungeachtet dessen war bzw. bin ich auch immer verwundert, dass seitens des hiesigen JC auch nach einer "Empfehlung" meinerseits nur zögerlich bis nie die Feststellung einer EU forciert wurde (also eher der umgekehrte Fall) - Betreuter will ins SGB 12, JC hält ihn fest. Auch das gibts. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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01.04.2020, 08:59 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das hat sicher auch mit der unterschiedlichen Finanzierung der Gemeinden/Städte zu tun. JC Gelder kommen vom Bund, Sozialhilfe (nenne ich jetzt vereinfacht so) zahlt die Gemeinde.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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01.04.2020, 13:20 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,248
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Die Grundsicherung zahlt seit 2014 grundsätzlich der Bund, während ALG II teilweise (~50%) von den Kommunen mitfinanziert werden muss. Die Kommunen haben also durchaus ein großes Interesse so viele Personen wie möglich ins SGB XII abzuschieben, der Bremsklotz hier ist eher die DRV, die hier quasi als "Zugangskontrolle" zur Schonung des Bundeshaushalts dient.
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01.04.2020, 15:17 | #7 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
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Sachstand:
Mein Widerspruch verhallt in der Ferne. Kein Anspruch - keine Leistungen, auch nicht darlehensweise. Die Paragrafen muss ich noch nachschlagen. Ich liege gerade waidwund zu Hause ... Kontakt zum SA habe ich, von dort wurde zügige Bewilligung avisiert. Spannenderweise wurde mir vom JC das Schreiben von just dieser MAin des SA zur Verfügung gestellt, in dem zur Einstellung der Leistungen aufgerufen wird. Das wurde vorher verneint und war eine Säule meines Widerspruches... Die Übergänge erlebe ich zunehmen schwierig. JC zieht sich gerne raus, SA wartet auf Zuarbeit und es bewegt sich nix von alleine. Meun neuester Fall ist seit November ohne Leistungen und nu soll ich es retten ...
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02.04.2020, 17:37 | #8 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Ich würd die Angelegenheit zügig einem Anwalt für Sozialrecht übergeben und HLU beantragen. Kann ja nicht wahr sein... Die können es sich doch erstatten lassen.
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