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Wechsel vom SGB II in das SGB XII

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wechsel vom SGB II in das SGB XII im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin! Eigentlich ein normaler Vorgang. Betreuter kommt mit dem Erwerbsleben nicht wirklich klar. Gutachter der Agentur bescheinigt die EU und ...


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Alt 25.03.2020, 17:14   #1
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
Standard Wechsel vom SGB II in das SGB XII

Moin!
Eigentlich ein normaler Vorgang. Betreuter kommt mit dem Erwerbsleben nicht wirklich klar. Gutachter der Agentur bescheinigt die EU und wir werden aufgefordert, Ansprueche bei DRV und SA anzumelden. Antraege sind gestellt, aber - wen wunderts - noch nicht beschieden.
Jobcenter stellt nun mit Schreiben vom 24.02 mit Wirkung zum 01.04 Leistungen ein. Mein Widerspruch wegen nicht gesichertem Lebensunterhalt wird abgelehnt:

Ihr Betreuter ist nicht Leistungsberechtigt ... da eine Erwerbsfaehigkeit nicht besteht.
Es besteht auch kein Anspruch auf Zahlung von Leistungen nach dem SGB II bis zu einer Entscheidung des SGB XII-Traegers.


Ueberleitungen hatte ich schon viele. I.d.R. hat das JC einen Erstattungsanspruch angemeldet und im uebrigen die Fuesse still gehalten. Das Geld kam ja vom SA zurueck.

Den Zeitrahmen hier von der nachgweiesener Antragstellung (20.02) bis zur Leistungseinstellung zum 01.04 empfinde ich als sportlich. AKtuell wartet das SA auf eine Mitteilung der KV und die auf Daten der DRV...
Bis morgen will das JC wissen, ob ich an dem Widerspruch festhalte.

Habt Ihr Futter fuer mich?


Bleibt keimfrei
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K.Wagner ist offline  
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Alt 25.03.2020, 19:34   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin

Umgehend beim Sozialamt HLU beantragen und das JC auffordern bis zum HLU-Bescheid weiterzuzahlen. Ansonsten eine Einstweilige Anordnung und einen deutlichen Medienauftritt anbieten.
Das Schreiben parallel auch an die Leitung des JC senden. Das motiviert die Mitarbeiter schon mal etwas mehr...

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 31.03.2020, 18:22   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 282
Standard

Hallo,
möglich wäre auch ein Vorschuß des JC, der dann, wenn die Leistung nach SGBXII bewilligt wurde, von dort mit diesem verrechnet wird. Diesen Weg bin ich schon einige Male gegangen.
Frankreichfahrer ist offline  
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Alt 01.04.2020, 08:44   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,


ein merkwürdiger Vorgang. Ich kenne dies nur so, dass das JC weiter bezahlt, bis SGB 12 (Grundsicherung) gewährt wird.
Ungeachtet dessen war bzw. bin ich auch immer verwundert, dass seitens des hiesigen JC auch nach einer "Empfehlung" meinerseits nur zögerlich bis nie die Feststellung einer EU forciert wurde (also eher der umgekehrte Fall) - Betreuter will ins SGB 12, JC hält ihn fest. Auch das gibts.


mfg
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(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 01.04.2020, 08:59   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ungeachtet dessen war bzw. bin ich auch immer verwundert, dass seitens des hiesigen JC auch nach einer "Empfehlung" meinerseits nur zögerlich bis nie die Feststellung einer EU forciert wurde (also eher der umgekehrte Fall) - Betreuter will ins SGB 12, JC hält ihn fest. Auch das gibts.
Genau, und nicht zu selten. Hatte ne Klientin die geschlagene 2 1/2 Jahre durch alle möglichen Fortbildungsmassnahmen "gereicht" wurde weil letztlich klar war dass durch die Psyche Arbeiten nicht möglich sein kann aber der psychiatrische Dienst zur Überprüfung Wartelisten von nem 3/4 Jahr hatte.


Das hat sicher auch mit der unterschiedlichen Finanzierung der Gemeinden/Städte zu tun. JC Gelder kommen vom Bund, Sozialhilfe (nenne ich jetzt vereinfacht so) zahlt die Gemeinde.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 01.04.2020, 13:20   #6
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,248
Standard

Die Grundsicherung zahlt seit 2014 grundsätzlich der Bund, während ALG II teilweise (~50%) von den Kommunen mitfinanziert werden muss. Die Kommunen haben also durchaus ein großes Interesse so viele Personen wie möglich ins SGB XII abzuschieben, der Bremsklotz hier ist eher die DRV, die hier quasi als "Zugangskontrolle" zur Schonung des Bundeshaushalts dient.
Pichilemu ist gerade online  
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Alt 01.04.2020, 15:17   #7
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
Standard

Sachstand:
Mein Widerspruch verhallt in der Ferne. Kein Anspruch - keine Leistungen, auch nicht darlehensweise. Die Paragrafen muss ich noch nachschlagen. Ich liege gerade waidwund zu Hause ...
Kontakt zum SA habe ich, von dort wurde zügige Bewilligung avisiert.
Spannenderweise wurde mir vom JC das Schreiben von just dieser MAin des SA zur Verfügung gestellt, in dem zur Einstellung der Leistungen aufgerufen wird. Das wurde vorher verneint und war eine Säule meines Widerspruches...
Die Übergänge erlebe ich zunehmen schwierig. JC zieht sich gerne raus, SA wartet auf Zuarbeit und es bewegt sich nix von alleine.
Meun neuester Fall ist seit November ohne Leistungen und nu soll ich es retten ...
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K.Wagner ist offline  
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Alt 02.04.2020, 17:37   #8
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Ich würd die Angelegenheit zügig einem Anwalt für Sozialrecht übergeben und HLU beantragen. Kann ja nicht wahr sein... Die können es sich doch erstatten lassen.
Michael77 ist offline  
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