Dies ist ein Beitrag zum Thema Doppel-Provision Makler im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmenden,
mir stieß ein Passus eines Maklers, den ich für einen Hausverkauf beauftragen möchte, auf.
Der Makler verlangt 3 ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
26.03.2020, 15:22 | #1 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
|
Doppel-Provision Makler
Liebe Teilnehmenden,
mir stieß ein Passus eines Maklers, den ich für einen Hausverkauf beauftragen möchte, auf. Der Makler verlangt 3 % Provision vom Verkäufer inkl. 19 % Mwst., also von meinem Betreuten. Gleichzeitig fordert er in seiner Vertragsvorlage die Möglichkeit, eine freie Provision mit dem Käufer zu vereinbaren, die nicht im Kaufvertrag vermerkt wird. Ist das gängige Praxis? Aufgrund der aktuellen Lage am Immobilienmarkt kommt mir das wie die Lizenz zum Gelddrucken vor. Natürlich könnte es mir egal sein, es bedeutet ja keine Mehrkosten für meinen Betreuten, aber irgendwie hat es halt ein gewisses Geschmäckle. Im Zweifel fällt dann der Verkaufspreis wohl etwas niedriger aus, damit die Provisionszahlung etwas höher ausfällt?!? Würdet Ihr diesen Vertragsentwurf akzeptieren? Schöne Grüße Klima |
26.03.2020, 19:50 | #2 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 25.11.2019
Beiträge: 30
|
Hallo Klima,
in vielen Bundesländern ist eine Aufteilung der Courtage/Provision für den Makler zwischen dem Verkäufer und Käufer üblich. Die ausdrückliche "Nichtaufnahme der Provisionsregelung für den Käufer in den Kaufvertrag" wirkt gegen die Erhöhung der Erwerbsnebenkosten (wie zum Beispiel Notarkosten, Grunderwerbssteuer) welche aus der vertraglich vereinbarten Verkaufssumme errechnet werden. Durchaus Usus und von Notaren/Grundbesitzerverbänden empfohlen. Beste Grüße und viel Erfolg! |
27.03.2020, 06:30 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
|
Hey Klima,
ich bin bei Maklerverträgen auch sehr vorsichtig und schicke den Vertragsentwurf vorab zur Stellungnahme ans Betreuungsgericht. Ich hatte vor zwei Jahren mal totalen Stress mit dem Gericht, weil sich Angehörige über eine unverschämte Maklerklausel beschwert hatten. Hier war neben einer prozentualen Provision noch eine anteilige Erfolgsbeteiligung bei Überschreitung des angenommenen Immobilienwertes vereinbart worden. Allerdings hatte der Klient, und nicht ich den Vertrag unterschrieben. Der Notar fand nicht mal, dass ich beim Verkauf anwesend sein müsste. Ich habe erst später vom Abschluss des Vertrages erfahren. Deshalb streiche ich anrüchige Klauseln auch in Maklerverträgen vor der Unterschrift. |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|