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Kleingarten kündigen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kleingarten kündigen im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ihr Lieben, Ich bin noch ein recht neuer Betreuer und habe folgendes Problem: Ich habe einen Betreuten, welcher einen ...


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Alt 02.04.2020, 13:53   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 02.04.2020
Beiträge: 9
Standard Kleingarten kündigen

Hallo ihr Lieben,

Ich bin noch ein recht neuer Betreuer und habe folgendes Problem:

Ich habe einen Betreuten, welcher einen Kleingarten in einem Kleingartenverein hat.
Er selbst möchte ihn gern behalten, was aber aufgrund seiner Situation nicht geht.
Er lebt jetzt im Seniorenheim, hat unter anderem stark ausgeprägtes Korsakov.
Nun muss der Garten gekündigt und beräumt werden.

Gibt es eine Stelle welche die Kosten dafür übernehmen würde und benötige ich für die Kündigung eine Genehmigung vom Gericht?

Vielen Dank im Vorraus
Bin chen ist offline  
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Alt 02.04.2020, 16:32   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
Standard

Ist das gemietet, gepachtet oder gehört ihm da ein Stück (mit Grundbucheintrag)?
hanns ist offline  
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Alt 02.04.2020, 18:11   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 21.03.2020
Ort: NRW
Beiträge: 8
Standard

Wäre gut zu wissen, was damals die Ausgangslage war. Meist ist man erstmal Vereinsmitglied. Dann sitzt man auf der Warteliste und kann irgendwann dann einen frei werdenen Kleingarten übernehmen. Dazu zahlt man an den vorherigen Kleingärtner einen vereinbarten Kaufpreis (für das Häuschen, die Gerätschaften und den Obst/Gemüsebestand) etc. Üblicherweise entrichtet man zudem eine Pfandsumme an den Verein. Gibt es einen Strom/Wasseranschluss im Garten, laufen dort auch Kosten.
Jetzt im Frühjahr lässt sich der Garten wahrscheinlich leichter "loswerden", als im Winter. Um nichts in der falschen Reihenfolge zu machen und zu klären, was da mit dem Garten überhaupt los ist, würde ich zunächst an den Vorstand des Vereins gehen. Dort erfährt man über die Reglements, die nämlich in den unterschiedlichen Bundesländern sehr unterschiedlich sind. Der beste Fall wäre ein schön gepflegter Garten mit schönem Häuschen (kein Schimmelbefall, Isolation etc), einige brauchbare Gerätschaften und kein Müll. Oft genug gibt es versteckte Müllhalden in den Kleingärten, da findet sich über Bauschutt, Autoreifen, Farbeimern lauter Zeug, was da nicht hingehört und dann bei der Entsorgung teuer würde. Der neue Käufer (üblicherweise der nächste auf der Warteliste des Vereins) möchte diese Altlasten verständlicherweise nicht mit übernehmen und leider bleibt sowas am jeweils letzten hängen, daher gut aufpassen, was unter Verschlägen oder hinter Ecken noch so rumsteht.
Den Kaufpreis verhandelt man dann mit dem neuen Kleingärtner, und wie gesagt, je besser der Garten + Häuschen, desto teurer (können leicht mehrere tausend Euro sein, im Frühjahr generell mehr als im Herbst). Mit ganz viel Glück übernimmt der neue dann alles, also auch die Kaffeebecher im Schrank.

Im schlechtesten Fall ist es ein Garten in schlechtem Zustand, eine brüchige Bude, Aufbauten/Vergrößerungen (verboten!), Müll und Zeugs auf dem Grundstück und Schulden beim der Strom/Wasserwart. Solche Gärten muss man wirklich erst aufhübschen, damit man sie los wird oder der Verein ist überaus kulant und nimmt die Parzelle zurück, ohne dass man noch draufzahlen muss. Die Begehung wird dann auch mit dem Vorstand gemacht, der klar ansagt, was geht und was nicht geht und dann den Kontakt zum interessierten Kleingärtner herstellt.
"Unter der Hand" Weitergabe eines Gartens ist nicht zulässig, doch gern praktiziert. Ob der Betreute den Garten also rechtmäßig gepachtet hat, erfährt man aus seinen Vereinsunterlagen.

Lieben Gruß
bemeko ist offline  
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Alt 02.04.2020, 18:33   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
Standard

Hallo, wahrscheinlich liegt dem ein Pachtvertrag zugrunde. Würde mal versuchen, vom Vorstand des Kleingartenvereins eine Kopie zu bekommen. Die Kündigung des Pachtvertrags dürfte nach § 1812 BGB genehmigungspflichtig sein.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 02.04.2020, 19:35   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 02.04.2020
Beiträge: 9
Standard

Danke für die schnellen Antworten.

Mit dem Vorstand des Gartenvereins hab ich schon gesprochen. Der Garten soll wohl verwildert und verhüllt sein.

Ob es gepachtet ist oder gemietet weiß ich nicht, bekomme ich aber raus.
Ich rufen den Vorstand noch mal an.
Bin chen ist offline  
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